Arbeitsvertrag - Wettbewerbsklausel

Hallo.

Was genau bedeutet folgender Satz in einem Arbeitsvertrag für einen AN:

Der AN verpflichtet sich, für die Dauer von 24 Monaten
nach Ende des Vertragsverhältnisses […] nicht für ein
Konkurrenzunternehmen oder einen Kunden des Auftraggebers
tätig zu werden oder direkt oder indirekt an der Gründung
eines Unternehmens mit gleichartigen Zielen mitzuwirken.

Angenommen ein Programmierer spezialisiert sich auf Web-Entwicklung. Jede Firma, die soetwas macht, ist doch im Prinzip Konkurrenz zueinander. Heisst das, dass der AN 2 Jahre lang nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinen Beruf nicht ausüben darf (mal etwas übertrieben dargestellt)? Ist der AN nicht durch die Verschwiegenheitspflicht schon gebunden? Was genau bedeutet hier „Konkurrenz“?

Gruß, Bernd

Hallo Bernd,

Was genau bedeutet folgender Satz in einem Arbeitsvertrag für
einen AN:

Der AN verpflichtet sich, für die Dauer von 24 Monaten
nach Ende des Vertragsverhältnisses […] nicht für ein
Konkurrenzunternehmen oder einen Kunden des Auftraggebers
tätig zu werden oder direkt oder indirekt an der Gründung
eines Unternehmens mit gleichartigen Zielen mitzuwirken.

Angenommen ein Programmierer spezialisiert sich auf
Web-Entwicklung. Jede Firma, die soetwas macht, ist doch im
Prinzip Konkurrenz zueinander. Heisst das, dass der AN 2 Jahre
lang nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinen Beruf
nicht ausüben darf (mal etwas übertrieben dargestellt)?

de facto ja
Wie sieht denn die materielle Seite dieser Klausel aus ?
Ich frage, weil üblicherweise die Konkurrenzausschlussklausel für ein halbes Jahr gilt und der (Alt-) AG für diese Zeit einen Ausgleich zahlt +/- (altes) Netto.
-ohne Entschädigung dürfte die Klausel den AN stark beeinträchtigen, könnte daher unwirksam sein. Auch die Länge könnte (auch unabhängig von materieller Entschädigung) gerichtlich angreifbar sein.

Ist der AN nicht durch die Verschwiegenheitspflicht schon
gebunden?

in den meisten Fällen wird dies als ausreichend erachtet.

Was genau bedeutet hier „Konkurrenz“?

Einm Unternehmen, welches Produkte herstellt, die die Produkte des (Alt-)AG substituieren können.

Ciao maxet.

Wie sieht denn die materielle Seite dieser Klausel aus ?

Steht nichts drin. Ich hab mich ein wenig im Internet kundig gemacht. Wenn die Zusage auf eine Ausgleichzahlungen fehlt, ist die Wettbewerbsklausel nichtig. Ist die Zahlung zu niedrig, ist die Klausel unverbindlich.

Wie sieht denn die materielle Seite dieser Klausel aus ?

Steht nichts drin. Ich hab mich ein wenig im Internet kundig
gemacht. Wenn die Zusage auf eine Ausgleichzahlungen fehlt,
ist die Wettbewerbsklausel nichtig. Ist die Zahlung zu
niedrig, ist die Klausel unverbindlich.

Genau dies ist auch mein Kenntnisstand. Aber da ich kein Jurist bin und ich dich ausserdem nicht zu unüberlegten Handlungen anstiften möchte, habe ich nur leise Zweifel an der Gültigkeit/Gerichtsfestigkeit der Klausel anklingen lassen.

Ciao maxet.