Arbeitsvertrag widerspricht - Arbeitsplatzwechsel von Lohn in Gehalt

Hallo liebe WWW-ler, 

sorry, ich wüsste nicht, wie ich den Betreff treffender bei dieser Konstellation benennen sollte. 

Ein Gleichgestellter ist nicht mehr in der Lage seinen alten Job beim Unternehmen auszuführen und bittet wiederholt um einen anderen Arbeitsplatz z.B als Torkraft oder in der Qualiätssicherung der Fertigung oder als Telefonist oder als Sekretär oder als Kaufmann etc…
Der Gleichgestellte hat vor zig Jahren 2 Berufe gelernt und wäre durchaus in der Lage im Büro tätig zu werden, ebenso wäre eine Präzisionsarbeit wie z.B. im Werkzeugbau denkbar so lange die Einschränkungen beachtet werden.

Die Jobbezeichnung im Arbeitsvertrag des Gleichgestellten lautet: „Montagewerker“ 
Wie wir alle wissen, ist ein Montagewerk eine Fertigungsstätte, in denen auch Büroräume vorhanden sind. Aus diesem Gesichtspunkt heraus finde ich persönlich die Bezeichnung sehr schwammig.
Kann man aus dem Begriff Montagewerker zwingend ein Produktionsarbeiter erkennen?

AG weigert sich, trotz vorhandenen betriebsärztliche Einschränkungen mit der Begründung, dass der Gleichgestellte ausschließlich als Produktionsarbeiter angestellt wurde und lediglich in der Produktion für sich einen Arbeitsplatz beanspruchen könne, wenn diese seinen Einschränkungen entgegen käme. Grundtenor: Es ist nicht vorgesehen, dass ein Arbeitnehmer in ein Angestelltenverhältnis wechselt. 
AG bietet aber keinen geeigneten Arbeitsplatz außer dem alten Arbeitsplatz an. AG ist voll davon überzeugt, dass er damit vor Gericht durchkommt, wenn es hart auf hart käme und schüchtert den Gleichgestellten damit ein.

Welche Möglichkeiten bleiben dem Arbeitnehmer noch? 

Vielen lieben Dank 
Asmo

Hallo liebe WWW-ler, 

Hallo,

sorry, ich wüsste nicht, wie ich den Betreff treffender bei
dieser Konstellation benennen sollte. 

Ein Gleichgestellter ist nicht mehr in der Lage seinen alten
Job beim Unternehmen auszuführen und bittet wiederholt um
einen anderen Arbeitsplatz z.B als Torkraft oder in der
Qualiätssicherung der Fertigung oder als Telefonist oder als
Sekretär oder als Kaufmann etc…

Darauf kann ein einklagbarer rechtsanspruch gem. § 81 Abs. 4 SGB IX bestehen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html

Der Gleichgestellte hat vor zig Jahren 2 Berufe gelernt und
wäre durchaus in der Lage im Büro tätig zu werden, ebenso wäre
eine Präzisionsarbeit wie z.B. im Werkzeugbau denkbar so lange
die Einschränkungen beachtet werden.

Die Jobbezeichnung im Arbeitsvertrag des Gleichgestellten
lautet: „Montagewerker“ 
Wie wir alle wissen, ist ein Montagewerk eine
Fertigungsstätte, in denen auch Büroräume vorhanden sind. Aus
diesem Gesichtspunkt heraus finde ich persönlich die
Bezeichnung sehr schwammig.
Kann man aus dem Begriff Montagewerker zwingend ein
Produktionsarbeiter erkennen?

Ja

AG weigert sich, trotz vorhandenen betriebsärztliche
Einschränkungen mit der Begründung, dass der Gleichgestellte
ausschließlich als Produktionsarbeiter angestellt wurde und
lediglich in der Produktion für sich einen Arbeitsplatz
beanspruchen könne, wenn diese seinen Einschränkungen entgegen
käme.

Quatsch

Grundtenor: Es ist nicht vorgesehen, dass ein
Arbeitnehmer in ein Angestelltenverhältnis wechselt. 

Die arbeitsrechtlichen Unterschiede zwischen Angestellten und Arbeitern sind seit langem komplett aufgehoben. Das Arbeitsrecht kennt nur noch „Arbeitnehmer“. Auch noch bestehende Unterschiede aufgrund uralter Tarif- oder Arbeitsverträge sind unwirksam. Im Zweifelsfall gilt die für den jeweiligen AN günstigere Regelung.

AG bietet aber keinen geeigneten Arbeitsplatz außer dem alten
Arbeitsplatz an. AG ist voll davon überzeugt, dass er damit
vor Gericht durchkommt, wenn es hart auf hart käme und
schüchtert den Gleichgestellten damit ein.

Vollkommen unsinnig, solange der AG seinen Pflichten aus § 84 Abs. 1 SGB IX nicht nachkommt.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html

Welche Möglichkeiten bleiben dem Arbeitnehmer noch?

Wie schon vor ein paar Tagen erwähnt, wenn BR und SBV nicht ihren Pflichten nachkommen - einen geeigneten Arbeitsplatz einklagen. 

Vielen lieben Dank 

&Tschüß

Asmo

Wolfgang

Danke
Hallo Wolfgang,

ich freue mich immer über deine Antworten. Herzlichen Dank.

Lieben Gruß
Asmo