Hallo liebe WWW-ler,
sorry, ich wüsste nicht, wie ich den Betreff treffender bei dieser Konstellation benennen sollte.
Ein Gleichgestellter ist nicht mehr in der Lage seinen alten Job beim Unternehmen auszuführen und bittet wiederholt um einen anderen Arbeitsplatz z.B als Torkraft oder in der Qualiätssicherung der Fertigung oder als Telefonist oder als Sekretär oder als Kaufmann etc…
Der Gleichgestellte hat vor zig Jahren 2 Berufe gelernt und wäre durchaus in der Lage im Büro tätig zu werden, ebenso wäre eine Präzisionsarbeit wie z.B. im Werkzeugbau denkbar so lange die Einschränkungen beachtet werden.
Die Jobbezeichnung im Arbeitsvertrag des Gleichgestellten lautet: „Montagewerker“
Wie wir alle wissen, ist ein Montagewerk eine Fertigungsstätte, in denen auch Büroräume vorhanden sind. Aus diesem Gesichtspunkt heraus finde ich persönlich die Bezeichnung sehr schwammig.
Kann man aus dem Begriff Montagewerker zwingend ein Produktionsarbeiter erkennen?
AG weigert sich, trotz vorhandenen betriebsärztliche Einschränkungen mit der Begründung, dass der Gleichgestellte ausschließlich als Produktionsarbeiter angestellt wurde und lediglich in der Produktion für sich einen Arbeitsplatz beanspruchen könne, wenn diese seinen Einschränkungen entgegen käme. Grundtenor: Es ist nicht vorgesehen, dass ein Arbeitnehmer in ein Angestelltenverhältnis wechselt.
AG bietet aber keinen geeigneten Arbeitsplatz außer dem alten Arbeitsplatz an. AG ist voll davon überzeugt, dass er damit vor Gericht durchkommt, wenn es hart auf hart käme und schüchtert den Gleichgestellten damit ein.
Welche Möglichkeiten bleiben dem Arbeitnehmer noch?
Vielen lieben Dank
Asmo