Arbeitsvertrag: wieviel Zeit zur Prüfung ?

Hallo!
Seit rund 5 Monaten bin ich in einer Firma beschäftigt und habe erst dieser Tage (nach x mal nachhaken) eine schriftliche Ausführung des Arbeitsvertrages erhalten. Da einige Dinge darin nicht stimmten (z. B. das Eintrittsdatum; ich hätte bestätigt, daß ich ein Firmenhandy habe, was nicht stimmt, etc.) habe ich um Korrektur gebeten, bzw. Fragen gestellt. Da mir nicht alles bekannt war was drin stand, habe ich mich in der Vergangenheit z. B. zu spät krank gemeldet (1 statt 3 Stunden vor Arbeitsbeginn). Das jedoch nicht aus Absicht, sondern aus Unkenntnis der Vorschrift (gesagt worden war mir nur ich müsse mich vor Arbeitsantritt krank melden). Nachdem er sich mit dem Vertrag ca. 5 Monate Zeit gelassen hat will mein Chef jetzt gleich bei mir vorbei kommen damit ich den Arbeitsvertrag unterschreibe. Das ist mir insofern komisch, als ich gleichzeitig freigestellt bin. Wieviel Zeit muß er mir zur Prüfung geben? Würdet Ihr unterschreiben, falls er keine Zeit läßt, sondern sofort eine Unterschrift will (nach kurzer Prüfung)? Welches Datum muß unten auf den Vertrag, das Eintrittsdatum oder das heutige?
Danke im voraus für die Antworten!

Hallo Limu,
du bist nicht verpflichtet,diesen Vertrag sofort zu unterschreiben, du darfst Dir zur Überprüfung Zeit erbeten. Auch muß der Vertrag das Einstellungsdatum haben, wegen der Kündigungsfrist,ich würde Dir raten den Vertrag unter vorbehald zu Unterschreiben, und Ihn bei einer Gewerkschaft oder Fachanwalt prüfen zu lassen, wieso bist Du freigestellt?

Hallo Achim.Hilde,

danke für die schnelle Antwort! Bin freigestellt, da ich neulich krank war und man Vertretung für mich eingestellt hat. Lasse mir vielleicht auch nur zu wenig gefallen. Am 17.2. war immer noch kein Geld für Januar auf meinem Konto. Habe deswegen Schritte angekündigt, sofern sich das nicht umgehend ändere. Die letzten beiden Abrechnungen waren auch anders als erwartet. Habe per Einschreiben mit Rückschein das Geld nachgefordert. Der AG holt trotz Benachrichtigung sein Einschreiben seit fast 1 Woche nicht ab.

Ich kann dir nur raten geh zu einem Anwalt anders wirst Du nicht Dein Recht bekommen,Du müsstest auch trotz der Freistellung Dich jeden Morgen bei Deinem Arbeitgeber melden und Deine Arbeitsbereitschaft bekunden
Hallo Achim.Hilde,

danke für die schnelle Antwort! Bin freigestellt, da ich
neulich krank war und man Vertretung für mich eingestellt hat.
Lasse mir vielleicht auch nur zu wenig gefallen. Am 17.2. war
immer noch kein Geld für Januar auf meinem Konto. Habe
deswegen Schritte angekündigt, sofern sich das nicht umgehend
ändere. Die letzten beiden Abrechnungen waren auch anders als
erwartet. Habe per Einschreiben mit Rückschein das Geld
nachgefordert. Der AG holt trotz Benachrichtigung sein
Einschreiben seit fast 1 Woche nicht ab.

Hallo Achim.Hilde,

Danke, das werde ich tun. Eine Frage hab’ ich noch: muß ich das per Telefon, per Mail, per SMS oder sonstwie tun? Habe manches Mal in den letzten Tagen einfach keine Antwort gekriegt. Was mache ich, wenn der AG mir die Freistellung nicht schriftlich gibt, ich derzeit ohne Zugang zu den Räumen (vertetungsbedingt sind die Schlüssel in der Firma)aber gar nicht arbeiten kann?
Vielen Dank für Deine Hilfe!

Hallo limu,
du mußt es so regeln, das du es später beweisen kannst.