Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert!

Ist es rechtens, das der Arbeitgeber 2 Wochen vor Ablauf der Befristung dem Arbeitnehmer schriftlich mitteilt, das der Vertrag nicht verlängert wird?
Hintergrund sieht wie folgt aus:
Es ist andem, das die Arbeitnehmerin in eine andere Abteilung versetzt werden sollte und somit auch einen festen Arbeitsvertrag erhalten sollte, ( keine Befristung). Dies war leider nur mündlich besprochen!
Nun stellt sich die Situation wie folgt da;

  • die Arbeitnehmerin schwer erkrankt ist und somit der Arbeitgeber sich zurück zieht. Er beruft natürlich nicht auf die Krankheit. Normaler weise muss sich der Arbeitnehmer doch 3 Monate vorher Arbeitslos melden und bezüge wahrnehemen zu können. Dies geschah hier aber nicht, da hier eine Festanstellung im Raum stand. Der Arbeitnehmer,( sein Betreuer), möchte den Arbeitsvertrag erhalten, sodass, egal wann, sie wieder ins ihr Arbeitsverhältnis treten kann. Es steht der finanzielle Aspekt ausser Frage.
    Der Arbeitgeber ist auch mitlerweile aus der Lohnfortzahlung raus, hier greift logischer Weise die Krankenkasse.
    Ist es möglich den Arbeitsvertrag aufrecht zuerhalten, aus rechtlicher Sicht??

Gruss Thomas

Hallo,

Ist es rechtens, das der Arbeitgeber 2 Wochen vor Ablauf der Befristung dem Arbeitnehmer schriftlich mitteilt, das der Vertrag nicht verlängert wird?

Ja.

Hintergrund sieht wie folgt aus:
Es ist andem, das die Arbeitnehmerin in eine andere Abteilung versetzt werden sollte und somit auch einen festen Arbeitsvertrag erhalten sollte, (keine Befristung). Dies war leider nur mündlich besprochen!

Und dann auch nur im Konjunktiv?

Nun stellt sich die Situation wie folgt dar; - die Arbeitnehmerin schwer erkrankt ist und somit der Arbeitgeber sich zurück zieht. Er beruft natürlich nicht auf die Krankheit.

Muss er auch nicht.

Normalerweise muss sich der Arbeitnehmer doch 3 Monate vorher Arbeitslos melden und bezüge wahrnehemen zu können. Dies geschah hier aber nicht, da hier eine Festanstellung im Raum stand.

Das ist wohl der Knackpunkt. Alles was nicht schriftlich auf Papier, sondern nur im Raume stand, wird die Arbeitsagentur im Zweifel nur wenig interessieren. Die Pflichten des Versicherten sind hier relativ eindeutig formuliert und niemand bekommt Probleme, wenn er dann am Tag X doch nicht arbeitlos ist.

Der Arbeitnehmer,( sein Betreuer), möchte den Arbeitsvertrag erhalten, sodass, egal wann, sie wieder ins ihr Arbeitsverhältnis treten kann.

Diesen Satz kann ich nicht ganz verstehen. Also sie will jetzt im Anschluss eine Festanstellung haben?

Es steht der finanzielle Aspekt ausser Frage.

?? Das tut er aber gerade bei Arbeitsverträgen oder der Frage arbeitlos oder nicht eigentlich immer.

Der Arbeitgeber ist auch mitlerweile aus der Lohnfortzahlung raus, hier greift logischer Weise die Krankenkasse.
Ist es möglich den Arbeitsvertrag aufrecht zuerhalten, aus rechtlicher Sicht??

Wenn er ordnungsgemäß befristet ist, dann endet er so, wie es dort festgehalten ist. Das ist dann nicht noch an weitere Bedingungen gebunden.
Wenn also der AG den Vertrag nicht verlängert bzw. in einen unbefristeten umwandelt, dann bleibt es dabei.
Zwar gelten auch mündliche Verträge, allerdings wäre zum einen fraglich ob das Gespräch über eine mögliche Versetzung und einen nbefristeten Vertrag bereits ein solcher war. Außerdem wäre dann noch die Frage, wie man das vor Gericht beweisen wollte.

Grüße

Der Arbeitnehmer,( sein Betreuer), möchte den Arbeitsvertrag erhalten, sodass, egal wann, sie wieder ins ihr Arbeitsverhältnis treten kann.

Diesen Satz kann ich nicht ganz verstehen. Also sie will jetzt im Anschluss eine Festanstellung haben?

Ja, der Arbeitsvertrag soll dem AN erhalten bleiben! Wenn dies möglich ist???

Nun stellt sich die Situation wie folgt dar; - die Arbeitnehmerin schwer erkrankt ist und somit der Arbeitgeber sich zurück zieht. Er beruft natürlich nicht auf die Krankheit.

Muss er auch nicht.

Darf er auch nicht.

Aber wenn er es vorher verlängern wollte und nun eben nicht??
Es ist natürlich schwierig ohne schriftliche Beweise, das ist auch klar! Nur wie ´sehen es die Gerichte? Ist hier nicht indirekt schon dem AG nachgewiesen, das er sie auf Grund der Krankheit gekündigt hat? Auch wenn er sich dabei auf dem ´befristeten Arbeitsvertrag beruft?

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Aber wenn er es vorher verlängern wollte und nun eben nicht??
Es ist natürlich schwierig ohne schriftliche Beweise, das ist
auch klar! Nur wie ´sehen es die Gerichte? Ist hier nicht
indirekt schon dem AG nachgewiesen, das er sie auf Grund der
Krankheit gekündigt hat? Auch wenn er sich dabei auf dem
´befristeten Arbeitsvertrag beruft?

Der Arbeitgeber hat nicht gekündigt, sondern er hat sich nur entschieden, den auslaufenden Arbeitsvertrag nicht zu verlängern. Das sind zwei unterschiedliche Dinge! Was Nachweise über eine eventuell versprochene Verlängerung angeht: „Quod non est in actis, non est in mundo“ - Was nicht in den Akten steht, existiert nicht. Da müßte eine solche Zusage schon vor Zeugen erfolgt sein, die dies dann auch vor Gericht bestätigen würden. Also für alle Fälle umgehend zum Arbeitsamt und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Schlimmstenfalls gibts eine einwöchige Sperre wegen verspäteter Meldung, aber das ist Ermessenssache des Sachbearbeiters und kommt drauf an, ob der Sachverhalt plausibel geschildert wird.

Aber wenn er es vorher verlängern wollte und nun eben nicht??
Es ist natürlich schwierig ohne schriftliche Beweise, das ist
auch klar! Nur wie ´sehen es die Gerichte? Ist hier nicht
indirekt schon dem AG nachgewiesen, das er sie auf Grund der
Krankheit gekündigt hat? Auch wenn er sich dabei auf dem
´befristeten Arbeitsvertrag beruft?

Der Arbeitgeber hat nicht gekündigt, sondern er hat sich nur entschieden, den auslaufenden Arbeitsvertrag nicht zu verlängern. Das sind zwei unterschiedliche Dinge! Was Nachweise über eine eventuell versprochene Verlängerung angeht: „Quod non est in actis, non est in mundo“ - Was nicht in den Akten steht, existiert nicht. Da müßte eine solche Zusage schon vor Zeugen erfolgt sein, die dies dann auch vor Gericht bestätigen würden. Also für alle Fälle umgehend zum Arbeitsamt und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Schlimmstenfalls gibts eine einwöchige Sperre wegen verspäteter Meldung, aber das ist Ermessenssache des Sachbearbeiters und kommt drauf an, ob der Sachverhalt plausibel geschildert wird.

So lange sie Krankgeschrieben ist, steht sie dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung und braucht sich somit auch nicht Arbeitslos melden. ( so die Aussage vom Amt)
Ihre Bezüge erhält sie im Moment von der Krankenkasse und dieses bleibt auch so bis sie wieder dem Amt zur Verfügung steht.

Es geht wirklich nur um den Erhalt des Arbeitsvertrages. Und dieses ist sehr schwierig! Kann die Gewerkschaft dort helfen? Sie ist dort Mitglied.

So lange sie Krankgeschrieben ist, steht sie dem Arbeitsamt
nicht zur Verfügung und braucht sich somit auch nicht
Arbeitslos melden. ( so die Aussage vom Amt)
Ihre Bezüge erhält sie im Moment von der Krankenkasse und
dieses bleibt auch so bis sie wieder dem Amt zur Verfügung
steht.

Es geht wirklich nur um den Erhalt des Arbeitsvertrages. Und
dieses ist sehr schwierig! Kann die Gewerkschaft dort helfen?
Sie ist dort Mitglied.

Auch die Gewerkschaft wird da nicht viel machen können, wenn der Arbeitgeber bestreitet eine Verlängerung mündlich angekündigt oder gar zugesichert zu haben. Verlängerungen eines auslaufenden Vertrages sind immer eine freiwillige Angelegenheit (von beiden Seiten). Ich habe mir ehrlich gesagt schon lange abgewöhnt mich auf derlei zu verlassen wenn ichs nicht schwarz auf weiß habe und den anderen im Ernstfall festnageln kann…

KEINE Kündigung!
Hi!

Aber wenn er es vorher verlängern wollte und nun eben nicht??

Dann hat er sich eben umentschieden.
Schon sllein Deine Wortwahl der „Ankündigung“ zeugt eher von „Bereitschaft“ statt von " definitiver Zusage" - aber evtl. irre ich da.

Nur wie ´sehen es die Gerichte?

Wer etwas will, muss es beweisen.

Ist hier nicht
indirekt schon dem AG nachgewiesen, das er sie auf Grund der
Krankheit gekündigt hat?

Komme mal weg von der „Kündigung“!
Es wurde nicht „gekündigt“ - ein schriftlicher Vertrag ist ausgelaufen - PUNKT.

Selbst, wenn er die Krankheit als Grund anführt, spielt es keine Rolle!

Gruß
Guido

1 Like

Hallo,

So lange sie Krankgeschrieben ist, steht sie dem Arbeitsamt
nicht zur Verfügung und braucht sich somit auch nicht
Arbeitslos melden. ( so die Aussage vom Amt)
Ihre Bezüge erhält sie im Moment von der Krankenkasse und
dieses bleibt auch so bis sie wieder dem Amt zur Verfügung
steht.

soweit so schön und gut für sie… dann muss sie sich nur anschliessend unverzüglich dort melden.

Es geht wirklich nur um den Erhalt des Arbeitsvertrages. Und
dieses ist sehr schwierig! Kann die Gewerkschaft dort helfen?
Sie ist dort Mitglied.

Was gibt es zu erhalten? Ein befristeter Vertrag endet durch Fristablauf und bedarf keiner Kündigung. Es gibt also auch keine Kündigung wegen Krankheit zum unstrittig vorhanden Vertrag der auslief.
Allenfalls wenn die AN nun beweisen könnte, dass es sich um eine feste Zusage der Verlängerung gehandelt hat, könnte ein andere Arbeitsverhältnis entstanden sein.
Da sie Ansprüche stellt, muss sie sie auch vor Gericht beweisen. So wie du schilderst könnte das die Person wohl eher nicht und der AG müsste sich schon sau dämlich anstellen damit ein Richter zu einem anderen Schluss kommt.

Da sie Gewerkschaftsmitglied ist, könnte sie sich wahrscheinlich dort mal die Rechtsberatung begeben. Auch wenn ich wenig von der Gewerkschaftlichen Rechtsberatung halte weil diese mir nicht wirklich oft kompetent erscheint, sollte selbst die zum Schluss kommen, dass es bei der Lage relativ aussichtslos ist. Aber vielleicht hilfts der AN psychisch, wenn sie weiss alles versucht zu haben und wenn es ihr jemand sagt der entsprechend ausgebildet ist.

Gruss HighQ