Hallo Leute,
ich hab eine Frage zu meinem Arbeitsvertrag.
Und zwar bin ich bei einer großen Firma, die an Mitarbeiter normal nur befristete Arbeitsverträge vergeben.
Im letzten Jahr bin ich von der Vollbeschäftigung auf Aushilfe gewechselt und habe einen, auf sechs Monate, befristeten Vertrag erhalten.
Nun hab ich auf der Arbeit einen neuen vertrag erhalten, da mein alter schon seid zehn Tagen abgelaufen war.
In den letzten zehn Tagen war ich einmal arbeiten und heute habe ich die Arbeit auch normal angetreten.
Wie sieht’s nun aus, muss ich den neuen Vertrag mit der Befristung nun unterschreiben oder gelte ich nun als noch befristeter angestellter Arbeitnehmer nach TzBfG oder so?
Vielen Dank im voraus.
Hi, also bei einem befristetetn und Vertrag und der Arbeitsaufnahme nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um den Befristungszeitraum. Wenn es allerdings der dritte befristete Vertrag in der Firma ist, also nun der vierte läuft, dann ändert sich der Vertrag automatisch in einen unbefristeten.Ich kann jedem nur raten, Mitglied in der Gewerkschaft zu werden. Da bekommst du auf solche Fragen rechtskräftige Aussagen. Die haben da auch einen Erfahrungsschatz, der jedem in seinem speziellen Fall helfen kann. Bei größeren Firmen besteht immer das Problem, dass sie mit der Wirtschaftslage argumentieren.
Grüsse
round
Hallo Rooobert,
Wird das befristetet Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Zeit mit Wissen des AG fortgesetzt, so gilt es auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der AG nicht UNVERZÜGLICH widerspricht.
Lass Dich von einem Anwalt beraten
Gruß
Ricko
Danke schonmal für deine Antwort.
Also das Eintreten in die Gewerkschaft hab ich mir eigentlich fest vor genommen, aber es leider bis jetzt immer vor mir her geschoben.
Da ich vorher zwei befristete Verträge hatte und dann aber aus dem heraus in eine aushilfs Tätigkeit gewechselt bin, weiß ich nicht ob dies als dritte Befristung galt, oder ob beim ändern des Vertrages neu angefangen wurde zu zählen!?
Gruß
Robert
hallo
ich verstehe deine frage nicht genau…ist der neue teilzeit-vertrag gauso wie der alte?
warum soltest du ihn nicht unterschreiben?
bitte gib noch einmal genaue informationen…
was ist dein problem
bis dann
gruss ischdem
Gute Frage.
Eine Klage auf eine unbefristete Übernahme im Betrieb hätte meine Meinung nach, Erfolg.
Aber natürlich ist eine Klage mit Risiken behaftet.
Der sichere Weg für einen, wenn auch befristetes Arbeitsverhältnis, ist wohl, das du den neunen Arbeitsvertrag unterschreibst.
J.D.
Hallo,
dass befristete Arbeitsverhältnis wandelt sich automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn Sie über den vereinbarten Zeitraum hinaus weiterarbeiten.
Im Klartext:
Endet Ihr befristetes Arbeitsverhältnis laut Vertrag mit dem 31. ?? und Sie kommen trotzdem am 01. ?? weiterhin zur Arbeit, muss Sie Ihr Arbeitgeber sofort auffordern die Arbeit einzustellen und den Arbeitsplatz zu verlassen. Macht er dies nicht und lässt Sie ganz gewöhnlich weiterarbeiten, wird aus dem befristeten Arbeitsverhältnis automatisch ein Unbefristetes. Das ist regelmäßig auch dann, wenn Sie nur einen Tag über den vereinbarten Zeitraum hinaus gearbeitet haben.
Diese Fehler werden gerne von Personalabteilungen gemacht, die gelegentlich den Überblick verlieren und somit wandelt es sich zu Ihrem Vorteil. Das Angebot zur weiteren Befristung ist somit eine Schadensbegrenzung des Arbeitgebers, denn nach gängiger Rechtslage befinden Sie sich nun in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Ich würde Ihnen empfehlen den neuen Vertrag nicht zu unterzeichnen bzw. nur mit dem aktuell versehenen Datum.
Am besten holen Sie sich in dieser Situation Rechtsbeistand, denn falls Sie sich entschließen dagegen vorzugehen wird dies unumgänglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Müller
Hallo Robert, dann kannst Du davon ausgehen, dass das Ganze von vorne los geht. Gwerkschaft ist gut, grad bei diesen spziellen Fragen. Habe schon 2 Prozesse mit denen gewonnen.
LG
anja
Guten Morgen,
ich bin kein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ich bin auch Ihrer Meinung, dass Ihr Arbeitsverhältnis jetzt unbefristet ist.
Sobald man die Arbeit nach einer Befristung aufnimmt, ist ein ordentliches Beschäftigungsverh. zustande gekommen.
Sie sagten ja, dass Sie in einem großen Unternehmen arbeiten, dann gibt es sicher auch einen Betriebsrat?
Bitte nehmen Sie sofort Kontakt auf und lassen sich beraten.
Ansonsten sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen oder sprechen Sie mit der Personalabtlg…
Ich wünsche Ihnen viel Glück
LG
Trotzkopf
Juristisch gilt Ihr neuer Arbeitsvertrag ab dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitsvertrag datiert ist, auch wenn Sie ihn etwas später unterschreiben.
Bedenken Sie, dass Ihr alter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Wenn Sie den neuen nicht unterschreiben, haben Sie gar keinen.
Mfg.
H.-J.Brockerhoff
Also der neue Arbeitsvertrag ist der selbe wie der alte, aber ich muss ihn hält alle 6 Monate verlängern, und dafür hält auch noch rund 60km fahren (zum Firmensitz) um diesen zu unterzeichnen.
Und als Student ist es meines Wissens sowieso üblich einen unbefristeten Vertrag zu erhalten.
Danke für deine Antwort
Dankeschön,
Ich möchte auch nicht auf Teufel komm raus einen unbefristeten Vertrag.
Aber schade wäre es auch nicht darum.
MfG
Dankeschön, ich werde mal mit dem Arbeitsrechtler aus unserem Betriebsrat sprechen, vielleicht kann er mir einen Rat aus seiner langjährigen Erfahrung mit dem Betrieb geben.
MfG
Vielen Dank, die Idee mit dem Betriebsrat ist sehr gut.
MfG
Hallo,
bitte gerne.
Bitte schreiben Sie mal, wie es ausgegangen ist.
Schönen Sonntag noch
Trotzkopf
Vielen Dank, die Idee mit dem Betriebsrat ist sehr gut.
MfG
Einen physischen hab ich in diesem Moment dann tatsächlich nicht, aber es ist wohl trotzdem einer zustande gekommen, aus dem Grund den Trotzkopf u.a. Schon erwähnten.
halllo rooobert,
wie wäre es wenn du das erklärst und dir den arbeteisvertrag schicken läßt…dafür müßte eigentlich jeder verständis haben …denn 60 km kosten viel benzingeld…
studenten nur unbefristete verträge - immer - das ist mir nicht bekannt…auch wir haben befristete verträge gemacht…das geht natürlich nur bis zu zwei jahren dann muss ein unbefristeter vertrag her …
aber du schreibst ja dass du vorher dort schon gearbeitet hast…dann verstehe ich nicht warum jetzt befristet…ist eigenlicht nicht verständlich für mich…
kannst du nicht im gespräch dort das ALLES klären…
ales gute dir
Sorry, kleines Missverständnis, ich hatte vorher eine Vollzeitstelle.
Einen Vertrag über neun Monate und eine Verlängerung über neun Monate.
Die zweiten neun Monate wurden aber nach dreieinhalb Monaten „beendet“, da ich den Aushilfsvertrag über sechs Monate erhielt, der Vor etwa zwei Wochen endete…
MfG
hallo rooobert,
alles ist ein bischen verwirrend…
ein vertrag wird dann immer geschlossen wenn zwei sich einig sind…
ich verstehe nicht warum wieder ein befristeter vertrag…
aber vielleicht will die firma da so wegen dem weniger werdenden arbeits anfall ???eventuell…
die kennen dich doch als guten arbeiter…
aber wie gesagt mehr als zwei jahre darf man ohne einen triftigen grund eigentlich nicht befristen…
ich würde man vorsichtig kontakt zu der personalstelle aufnehmen…
machs gut…take care - bye bye
ischdem
Dieser verdammte Schindluder mit den befristeten Arbeitsverträgen! Aber das ist jetzt hier nicht dein Problem. Wenn ich deine Schilderung richtig verstehe, dann warst du einml arbeiten, obwohl du gar keinen gültigen Arbeitsvertrag hattest. An sich geht das nicht, aber wenn darüber stillschweigend Einvernehmen besteht, der Arbeitgeber die Leistung auch bezahlt, ist das kein Problem. Und ja: du musst den neuen Vertrag unterschreiben, du bist momentan ja ohne Vertrag, da der alte ausgelaufen ist.
Viele Grüße, Reinhard