Arbeitsvertrag zustande gekommen?

Hallo an alle
Hatte dieselbe Frage vor kurzem schon einmal gestellt und stelle Sie diesmal präziser.

Hatte mich im Januar 2011 bei einer Hauskrankenpflege beworben als exeminierte Fachkraft. Nach einem Spätdienst als „Schnuppertag“ konnte ich mir, wie auch die Hauskrankenpflegestation, vorstellen hier auch zu arbeiten. Die ersten beiden Tage sind im Dienstplan unter Einarbeitungstage vermerkt worden und ein Krankenpfleger, der dort schon länger arbeitet, sollte mich eben einarbeiten. Am ersten Einarbeitungstag bekam ich unmittelbar vor dem Spätdienst beide Exemplare des Arbeitsvertrages in die Hand. Da ich gerade von dem Pfleger eingewiesen wurde nahm ich die beiden Arbeitsverträge (für AG und AN) an mich um diese später durchzulesen und zu unterschreiben. Zu erwähnen ist das am ersten Einarbeitungstag der Einweisungspfleger das Auto gefahren und die Patienten gepflegt hat. Ich schaute ihm während des Dienstes über die Schulter. Am zweiten Einarbeitungstag sollte ich das Auto fahren und auch selbstständig pflegen. Dabei sollte mir der Einweisungspfleger über die Schulter schauen. Auf dem Weg zur Arbeit, also am zweiten Tag, hatte ich einen Wegeunfall. Ich rief sofort die Hauskrankenpflegestation an und teilte mit das ich den Dienst heute nicht antreten könnte. Ich wurde sodann von einem Rettungswagen in eine Klinik gefahren und auch arbeitsunfähig geschrieben. Am nächsten Tag schickte ich den jetzt auch von mir unterschriebenen Arbeitsvertrag an die Hauskrankenpflegestation. Da ich immer noch sehr schwer gehen konnte, nicht per Einschreiben, sondern per Briefkasten um die Ecke. Ich schickte sodann wöchentlich meine AU Bedscheinigungen an meinen Arbeitgeber. Da ich ja in den ersten 4 Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses Krankengeld/Verletztengeld und keine Lohnfortzahlung zu erwarten habe war der Arbeitgeber gefragt an die Krankenkasse/Berufsgenossenschaft Meldung zu machen zwecks Unfallanzeige und Verdienstnachweis zur Berechnung des Krankengeldes/Verletztengeldes. Zu meiner sehr großen Überraschung teilte mir der Arbeitgeber ca. 2 1/2 Wochen nach dem Unfall mit das er der Meinung sei es wäre kein Arbeitsvertrag zustande gekommen. Erstens hätte er den Arbeitsvertrag nicht erhalten! und zweitens hätte ich nur einen Schnuppertag! gemacht ohne selbstständig zu arbeiten. Was definitiv nicht stimmt, weil der Schnuppertag eine Woche vor dem Einarbeitungstag war. Auch hier kann der Pfleger, der mich während des Schnuppertages begleitet hat, dies so bestätigen. Vorsorglich hat der AG mit selbem Schreiben fristgemäß während der Probezeit gekündigt! Ich habe natürlich meinen Arbeitsvertrag unterschrieben vom Arbeitgeber und den Dienstplan und die Aussage des Pflegers das beide! Einarbeitungstage Arbeitszeit sei. Deswegen glaube ich natürlich fest daran das ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Die mündliche Zusage der Einstellung habe ich eh vom Arbeitgeber erhalten. Ich bekomme kein Krankengeld/Verletztengeld weil keine Berechnungsgrundlage vorhanden ist, denn der AG hat mich nicht bei der Krankenkasse und der Sozialversicherung angemeldet. Das bedeutet für mich keinerlei Einkommen und das Arbeitsamt meint solange ich krank geschrieben sei, wären Sie auch nicht zuständig. Ich habe natürlich fristgemäß Klage beim Arbeitsgericht eingelegt mit Termin Mitte März. Meine Krankenkasse hat mir geraten mich erst einmal privat bei Ihnen zu versichern.
Wie ist eure Meinung dazu? Ist ein Arbeitsvertrag zustande gekommen oder nicht.
Vielen Dank für eure Hilfe
Der Altenpfleger

Dumme Situation, aber leider kommt das Arbeitsverhältnis tatsächlich erst zustande, wenn der Arbeitsvertrag vom Arbeitnehmer unterschrieben und zurückgegeben wurde. Zuständig ist auf jeden Fall die Krankenkasse, denn Alo-Geld gibt es natürlich nicht, weil ja nicht arbeitsfähig. Es bleibt eigentlich nur der Gang zum Sozialgericht, wenn die Kasse nicht zahlen will. Privat zu versichern ist zu teuer!

Ich weiss es leider nicht - jedenfalls hat dieses Arbeitsverhältnis wohl keine gedeiliche Zukunft.

Gute Besserung und viel Glück beim AG

mfg

Michael Hilscher

Ich kann leider nicht helfen, ist schwierig. Ich würde mich aber sicherheitshalber auf jeden Fall bei der Krankenkasse freiwillig weiterversichern. Ganz egal, ob ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist: mit der vorsorglichen Kündigung während der Probezeit wäre er doch bereits wieder beendet und Sie arbeitslos. Gehen wir davon aus, dass der Arbeitsvertrag nicht zustande gekommen ist, wären Sie - wie ich annehme auch vorher - immer noch arbeitslos. Also sollte die Arbeitsagentur auch Krankengeld zahlen, ggf. nur bis zur Entscheidung durch das Arbeitsgericht. Evtl. müssen Sie ihre möglichen Ansprüche an den Arbeitgeber an die Arbeitsagentur abtreten. Ich würde dort noch einmal persönlich vorstellig werden und die Situation klären. Ggf. eine Ablehnung mit Begründung schriftlich ausstellen lassen, damit Widerspruch möglich ist.
Viel Glück.

Ja hallo inga1958,
danke erstmal für deine Antwort. Es kann natürlich nicht stimmen das ein Arbeitsvertrag nur zustande gekommen ist wenn er schriftlich vereinbart wurde. Es gibt schließlich ja auch mündliche Arbeitsverträge. Zeugen und Dienstpläne sind notfalls auch ein Beweis für ein Arbeitsverhältnis. Habe ich jetzt erst erfahren durch User.
Gruß vom Altenpfleger

Hallo,

leider kan ich da nicht weiterhelfen.
Lg
maike

Hallo,
meiner Meinung ist das Arbeitsverhältniss zustande gekommen,und Dein Arbeitgeber wird das Kündigungsschutzverfahren verlieren,und muss dich überall anmelden,bzw die Berufsgenossenschaft informieren.
Liebe Grüße vom Fahrer vom alten Schlag

Ich meine es ist kein Arbeitsvertrag zustandegekommen, da er zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht unterschrieben beim Arbeitgeber vorlag.