Hallo Altenpfleger007,
sorry, das ich erst jetzt antworte, war im Urlaub. Aus meiner Sicht ist ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ob mündlich oder schriftlich. Schriftform ist besser, zwecks der Beweisführung.
Es handelt sich um ein Wegeunfall/Arbeitsunfall, für die Kosten muss der Arbeitgeber aufkommen. Auch wenn er jetzt in der Probezeit kündigt.
Ich glaube da hilft jetzt nur noch ein Anwalt.
Viel Erfolg.
Gruß
Jürgen
Hallo Altenpfleger 007,
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist der Schnuppertag den beiden Einarbeitungstagen vorausgegangen.
Du hast eine mündliche Zusage gegeben und die mündliche Zusage vom Arbeitgeber bekommen. Somit ist ein rechtswirksamer Arbeitsvertrag zustande gekommen.
Nun geht es um das Problem dieses zu beweisen.
In der Regel schickt ein Arbeitgeber zwei Exemplare des Arbeitsvertrages zu. Einen für die Personalakte und eine Ausführung für Dich. Wenn Du dieses Exemplar hast ist es von Vorteil für Dich. Es belegt die Absicht des Arbeitgebers Dich einstellen zu wollen.
Du hast Zeugen dafür, dass Du Deinen Dienst angetreten hast und Du wurdest im Dienstplan eingeteilt. Der Eintrag „Einarbeitung“ belegt schon für sich die Tatsache, dass Du in die Lage versetzt werden solltest diese Tätigkeit für Deinen Arbeitgeber auszuführen.
Zudem kannst du belegen, dass du mit dem Kollegen zu den Patienten gefahren bist.
Ich denke das sind aussagekräftige Aspekte, die ein Zustandekommen des Arbeitsvertrages untermauern.
Du hast in jedem Fall die Möglichkeit, dieses von Deinem zuständigen Arbeitsgericht klären zu lassen. Die Aussicht auf Erfolg besteht aus meiner Sicht, da Du Zeugen dafür hast.
Ich weise deutlich daurauf hin, dass dieses keine Rechtsberatung ist. Eine Rechtsberatung erhältst du bei der Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Ice
Hallo Ice,
deine Antworten sind ein echtes Highlight in diesem Forum. Habe auch noch meinen Dienstplan als Beweis. Die Krankmeldung hatte ich zusammen mit dem Arbeitsvertrag losgeschickt, also in einem Umschlag. Und der Arbeitsvertrag war plötzlich weg. Habe auf Anraten meines Rechtsanwaltes die Zollverwaltung informiert. Hinweise auf evtl. Schwarzarbeit. Es gibt da so ein Infotelefon der Bundesregierung, kostenlos mit Rechtsanwälten besetzt.
Also nochmal vielen Dank.
Gruß vom Altenpfleger
Hallo,
das ist ein Problem, welches -denke ich - nur durch ein Arbeitsgericht geklärt werden kann.
Leider kann ich dazu keine andere Aussage treffen.
Nach meinem Empfinden ist ein mündlicher Arbeitsvertrag zu stande gekommen. Ein Vertrag bedarf nicht ausschließlich der schriftlichen Form. Die Angaben sind allerdings ohne Rechtanspruch. Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
Viel Glück!
Das kann Dir nur ein Anwalt beantworten
Hallo.Habe bei einer Hauskrankenpflegestation, als Altenpfleger,
einen sogenannten „Schnuppertag“ gemacht. Bin also mal
mitgefahren und habe dabei die Patienten kennen gelernt.Danach sagte ich zu dort auch arbeiten zu wollen. Die
Hauskrankenpflegestation auch. Mein erster und zweiter
Arbeitstag stand im Dienstplan unter Einarbeitung. Am ersten
Einarbeitungstag bin ich mitgefahren um am zweiten
Einarbeitungstag selbstständig zu pflegen, jeweils vom Pfleger
begleitet und beobachtet. Auf dem Weg zum zweiten!
Einarbeitsungstag hatte ich einen Wegeunfall und mußte in ein
Krankenhaus gefahren werden. Da ich den Arbeitsvertrag erst am
ersten Einarbeitungstag in die Hand bekam und ich diesen
sorgfältig lesen wollte, konnte ich diesen ja erst am zweiten
Einarbeitsungstag persöhnlich abgeben. Da ich jedoch
verunglückt war habe ich diesen Arbeitsvertrag, einen Tag nach
meinem Unfall, ohne Einschreiben abgeschickt. Da ich ja kaum
gehen konnte war die Post für mich unerreichbar. Der
Arbeitgeber behauptet nach ca. 18 Tagen nach Unfall es wäre
kein Arbeitsvertrag zustande gekommen und er hätte keinen
Vertrag zugeschickt bekommen. Ich habe natürlich immer die AU
Bescheinigungen pünktlich abgeschickt. Der Pfleger der mich
begleitet hatte, kann bestätigen das die beiden
Einarbeitungstage Arbeitszeit ist. Der Arbeitgeber behauptet
jedenfalls das er keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag
erhalten habe und davon ausgeht das ein Arbeitsverhältnis
nicht zustande gekommen sei. Ich hätte nur einen Schnuppertag
gemacht ohne selbstständig zu arbeiten. Das stimmt natürlich
nicht denn ich hatte ja schon einen Einarbeitungstag hinter
mir und war auf dem Weg zum zweiten Einarbeitungstag und da ja
verunglückt.Vorsorglich! schreibt er kündigt er mir fristgemäß während
der Probezeit. Jetzt stehe ich natürlich erst mal voll im
Regen, da ich z.Zt. kein Verletztengeld/Krankengeld bekomme,
da der Arbeitgeber mich nicht angemeldet hatte bei der
Krankenkasse und der Sozialversicherung. Wer hat Recht. Ich
kann mir sogar nicht vorstellen, das ich Unrecht haben könnte
mir der Meinung, das hier sehr wohl ein Arbeitsvertrag
zustande gekommen ist. Ich stand im Dienstplan und der Pfleger
kann bestätigen das die beiden Einarbeitungstage Arbeitszeit
ist. Bitte wer kann mir helfen? Vielen Dank für eure Meinung.Grüße an alle