Hallo.
Habe bei einer Hauskrankenpflegestation, als Altenpfleger, einen sogenannten „Schnuppertag“ gemacht. Bin also mal mitgefahren und habe dabei die Patienten kennen gelernt.
Danach sagte ich zu dort auch arbeiten zu wollen. Die Hauskrankenpflegestation auch. Mein erster und zweiter Arbeitstag stand im Dienstplan unter Einarbeitung. Am ersten Einarbeitungstag bin ich mitgefahren um am zweiten Einarbeitungstag selbstständig zu pflegen, jeweils vom Pfleger begleitet und beobachtet. Auf dem Weg zum zweiten! Einarbeitsungstag hatte ich einen Wegeunfall und mußte in ein Krankenhaus gefahren werden. Da ich den Arbeitsvertrag erst am ersten Einarbeitungstag in die Hand bekam und ich diesen sorgfältig lesen wollte, konnte ich diesen ja erst am zweiten Einarbeitsungstag persöhnlich abgeben. Da ich jedoch verunglückt war habe ich diesen Arbeitsvertrag, einen Tag nach meinem Unfall, ohne Einschreiben abgeschickt. Da ich ja kaum gehen konnte war die Post für mich unerreichbar. Der Arbeitgeber behauptet nach ca. 18 Tagen nach Unfall es wäre kein Arbeitsvertrag zustande gekommen und er hätte keinen Vertrag zugeschickt bekommen. Ich habe natürlich immer die AU Bescheinigungen pünktlich abgeschickt. Der Pfleger der mich begleitet hatte, kann bestätigen das die beiden Einarbeitungstage Arbeitszeit ist. Der Arbeitgeber behauptet jedenfalls das er keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag erhalten habe und davon ausgeht das ein Arbeitsverhältnis nicht zustande gekommen sei. Ich hätte nur einen Schnuppertag gemacht ohne selbstständig zu arbeiten. Das stimmt natürlich nicht denn ich hatte ja schon einen Einarbeitungstag hinter mir und war auf dem Weg zum zweiten Einarbeitungstag und da ja verunglückt.
Vorsorglich! schreibt er kündigt er mir fristgemäß während der Probezeit. Jetzt stehe ich natürlich erst mal voll im Regen, da ich z.Zt. kein Verletztengeld/Krankengeld bekomme, da der Arbeitgeber mich nicht angemeldet hatte bei der Krankenkasse und der Sozialversicherung. Wer hat Recht. Ich kann mir sogar nicht vorstellen, das ich Unrecht haben könnte mir der Meinung, das hier sehr wohl ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Ich stand im Dienstplan und der Pfleger kann bestätigen das die beiden Einarbeitungstage Arbeitszeit ist. Bitte wer kann mir helfen? Vielen Dank für eure Meinung.
Grüße an alle
Hallo Kollege,ich bin auch der Meinung, das ein gültiger Arbeitsvertrag zustande gekommen ist,melde dich bitte sofort bei der Arbeitsagentur Arbeitslos,in deinen Arbeitsvertrag ist auch wahrscheinlich die Kündigungsfrist während der Probzeit angegeben und der Arbeitgeber ist Verpflichtet während deiner Krankheit nach den Lohnfortzahlungsgesetz dein Gehalt bis zu 6 wochen zu Bezahlem, danach kannst du bei der Krankenkasse Krankengeld Beantragen! Teíle dies bitte deinen Arbeitgeber sofort schriftlich mit Einschreiben mit Rückschein mit! Falls er nicht Zahlen will, gehe sofort zu einen Rechtsanwalt !! Mit Freundlichen Grüssen Klaus Klemenz
Hallo, dies ist eine sehr schwierige rechtslage, an deiner stelle würde ich sofort einen anwalt aufsuchen, fakt ist das der arbeitsvertrag schriftlich sein muss, was mir noch auffällt ist das du den arbeitsvertrag ja schon hattest, also warum schickt er dir einen arbeitsvertrag wenn er dich nicht einstellen wollte, das zweite ist das du einen wegeunfall hattest, dadurch wärst du abgesichert durch die berufsgenossenschaft, also geh zum anwalt ist sehr wichtig für dich.
gruss mäggi
Habe bei einer Hauskrankenpflegestation, als Altenpfleger,
einen sogenannten „Schnuppertag“ gemacht. Bin also mal
mitgefahren und habe dabei die Patienten kennen gelernt.Danach sagte ich zu dort auch arbeiten zu wollen. Die
Hauskrankenpflegestation auch. Mein erster und zweiter
Arbeitstag stand im Dienstplan unter Einarbeitung. Am ersten
Einarbeitungstag bin ich mitgefahren um am zweiten
Einarbeitungstag selbstständig zu pflegen, jeweils vom Pfleger
begleitet und beobachtet. Auf dem Weg zum zweiten!
Einarbeitsungstag hatte ich einen Wegeunfall und mußte in ein
Krankenhaus gefahren werden. Da ich den Arbeitsvertrag erst am
ersten Einarbeitungstag in die Hand bekam und ich diesen
sorgfältig lesen wollte, konnte ich diesen ja erst am zweiten
Einarbeitsungstag persöhnlich abgeben. Da ich jedoch
verunglückt war habe ich diesen Arbeitsvertrag, einen Tag nach
meinem Unfall, ohne Einschreiben abgeschickt. Da ich ja kaum
gehen konnte war die Post für mich unerreichbar. Der
Arbeitgeber behauptet nach ca. 18 Tagen nach Unfall es wäre
kein Arbeitsvertrag zustande gekommen und er hätte keinen
Vertrag zugeschickt bekommen. Ich habe natürlich immer die AU
Bescheinigungen pünktlich abgeschickt. Der Pfleger der mich
begleitet hatte, kann bestätigen das die beiden
Einarbeitungstage Arbeitszeit ist. Der Arbeitgeber behauptet
jedenfalls das er keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag
erhalten habe und davon ausgeht das ein Arbeitsverhältnis
nicht zustande gekommen sei. Ich hätte nur einen Schnuppertag
gemacht ohne selbstständig zu arbeiten. Das stimmt natürlich
nicht denn ich hatte ja schon einen Einarbeitungstag hinter
mir und war auf dem Weg zum zweiten Einarbeitungstag und da ja
verunglückt.Vorsorglich! schreibt er kündigt er mir fristgemäß während
der Probezeit. Jetzt stehe ich natürlich erst mal voll im
Regen, da ich z.Zt. kein Verletztengeld/Krankengeld bekomme,
da der Arbeitgeber mich nicht angemeldet hatte bei der
Krankenkasse und der Sozialversicherung. Wer hat Recht. Ich
kann mir sogar nicht vorstellen, das ich Unrecht haben könnte
mir der Meinung, das hier sehr wohl ein Arbeitsvertrag
zustande gekommen ist. Ich stand im Dienstplan und der Pfleger
kann bestätigen das die beiden Einarbeitungstage Arbeitszeit
ist. Bitte wer kann mir helfen? Vielen Dank für eure Meinung.Grüße an alle
Hallo,
Kündigung in der Probezeit ist natürlich leider möglich. Hast Du denn keine Kopie des AV ? Wenn Du im Dienstplan gestanden hast, sollte eigentlich der AV in Kraft getreten sein. Wenn der AG dir jetzt sicherheitshalber frsitgerecht kündigt, müßte er dich ja auch noch bei den Sozialversicherungsträgern anmelden. Gibt es einen Tarifvertrag ?
MfG
Klaus
Hallo Schach1,
da ich ja erst begonnen hatte zu arbeiten zahlt natürlich in den ersten 4 Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses die Krankenkasse/BG Kranken oder Verletztengeld. Nur die zahlen ja nichts weil die keine Berechnungsgrundlage haben. Werde deinen Tip wahrnehmen und mich arbeitslos melden. Bin auch der Meinung das ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Vielen Dank für deine Meinung.
Hallo brmäggi,
vielen Dank für deine Zeilen. Hat mir weiter geholfen.
Gruß vom Altenpfleger
Hallo Klaus,
ich habe natürlich meinen schriftlichen Arbeitsvertrag noch. Die Ausfertigung für den Arbeitgeber hatte ich mit der Post geschickt. Der behauptet ja ihn nicht bekommen zu haben. Danke für den Tip mit der Sozialversicherung und dem Tarifvertrag. Vielen Dank vom Altenpfleger
Ebenfalls Hallo,
Der Pfleger der mich
begleitet hatte, kann bestätigen das die beiden
Einarbeitungstage Arbeitszeit ist. Der Arbeitgeber behauptet
jedenfalls das er keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag
erhalten habe und davon ausgeht das ein Arbeitsverhältnis
nicht zustande gekommen sei.Vorsorglich! schreibt er kündigt er mir fristgemäß während
der Probezeit.
…und damit kommt er meines Erachtens auch locker durch: wenn ich keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag habe, muss ich im Zweifelsfall **BEWEISEN**, dass ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Durch das Konstrukt mit den „Schnupperarbeitstagen“ soll ja die Entscheidung „Arbeitsvertrag oder nicht“ gerade vorbereitet werden.
Vermutlich steht im (nicht unterschriebenen) Arbeitsvertrag auch, dass während der Probezeit mit einer Frist von 2 Tagen oder max. einer Woche gekündigt werden kann.
Mit der vorsorglichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sorgt damit der Arbeitgeber nur dafür, dass auch für den unwahrscheinlichen Fall des Zustandekommens der Arbeitsvertrag mit der kürzest möglichen Frist beendet wird.
Tut mir leid, aber eine bessere Beurteilung des Falles habe ich leider nicht.
rambam
Natürlich ist ein Arbietsvertrag zustande gekommen. Das geht auch mündlich. Man kann sogar darüber streiten, ob eine Probezeit vereinbart ist. Dann beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen. Allerdings gibt es in den ersten 4 Wochen des Artbeiotsverhälnisses sowieso keinen Entgeltfortzahlungsanspruch, wohl aber Krankengeld bzw. Verletztengeld.
Der Arbeitgeber muss die Anmeldung bei der Krankenkasse nachholen und ich würde notfalls auf Feststellung klegen, dass ein Arbeitsverhältnis bestand und auf Zahlung des Lohns bis zur Arbeitsunfähigkeit.
Viel Erfolg!
Hallo,
soweit ich weiss, muss auch ein sogenannter „schnuppertag“ bei der Sozialversicherung gemeldet werden. Dadurch, dass der Arbeitsvertrag ohne Einschreiben weggeschickt wurde, ist es natürlich nicht zu beweisen, dass der AV unterschrieben, bzw. abgeschickt wurde.
Haben Sie sich keine Kopie vom Vertrag gemacht? Am ersten Arbeitstag noch??, bzw. normalerweise gibt es immer 2 Ausfertigungen, eine vom AG unterschriebene für den Arbeitnehmer und eine für den Arbeitgeber. Sollte ein unterschriebenes Exemplar vorliegen, ist der AV mEn zustande gekommen.
Normalerweise sind doch Pflegeberufe gesucht, schon komisch dass der AG kündigen will, denn in der Lohnfortzahlungspflicht ist er ja auch nicht.
Viele Grüße
Hallo nice-nikita,
habe ein Exemplar des Arbeitsvertrages an den AG geschickt aber mein unterschriebenes Exemplar vom Arbeitgeber befindet sich natürlich in meinem Besitz. Dort ist auch der 1. Tag des Arbeitsverhältnisses identisch mit dem 1. Tag der Einarbeitung. Vielen Dank und Gruss vom Altenpfleger
Hallo Jürgen,
vielen Dank für deine Antwort. Mein Exemplar des Arbeitsvertrages, unterschrieben vom Arbeitgeber, habe ich natürlich noch. Muss leider vor´s Arbeitsgericht ziehensagt meine Krankenkasse. Freiwillig wird mein AG mich wohl nicht anmelden. Ist mir auch alles unklar wie du zu Recht geschrieben hast zahlt ja in den ersten 4 Wochen Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft, da Wegeunfall.
Mach´s gut Jürgen
Hallo!
Ist es nicht ein Wiederspruch in sich. Fristgerecht in der Probezeit gekündigt zu werden, obwohl kein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist!?
Gibt es zeugen für die Mündl Vereinbarung das der Arbeitsvertrag von beiden Seiten zustande kommen sollte?!
Wenn der „Chef“ wirklich darauf beharrt führt denke ich kein weg daran vorbei
Mit einem Anwalt darüber zu reden.
Das ist jedoch nur meine Meinung und Einschätzung.
Habe zwar gute Grundkenntnisse in dem Gebiet, jedoch kann es immer überall Klauseln und Ausnahmen geben.
Tut mir leid, kann leider wirklich nur meine Sicht mitteilen.
Aber!!!..ich bin der Meinung das die Pflege Branche sogenannte sofortmeldungen
Machen muss. Das ist wie die Anmeldung durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse wo der Arbeitnehmer versichert ist, nur ist diese Anmeldung bereits am ersten Tag egal ob Probearbeiten oder bereits fest eingestellt, ich glaub an eine Stelle der deutschen rentenversicherung durch zuführen. ( Grund dafür ist die Vermeidung der Schwarzarbeit)
Somit muss EIGENTLICH irgendwas vorliegen.
Vll gibt die Berufsgenossenschaft darüber Auskunft, immerhin war es ein Arbeitsunfall 
Ich wünsche viel Glück und gute Besserung !!
Hallo sunshine9,
vielen Dank für deine Meinung. Finde ich auch das es ein Widerspruch in sich ist zu kündigen wenn angeblich kein Arbeitsverhältnis zustanbde gekommen sein soll. Natürlich besitze ich meinen Arbeitsvertrag, unterschrieben vom Arbeitgeber! Nur die Ausfertigung des Arbeitgebers ist angeblich nicht angekommen. Alles Gute vom Altenpfleger
Hi,
Leider habe ich keine eindeutige Antwort für dich, genaueres kann dir, glaube ich, nür einer Anwalt helfen.
Ich glaube das ich schon mal gelesen habe in die BGB das einer ‚vertrag‘ auch zustande kommen kann auch wenn nichts schriftlich vorliegt.
Ich glaube mit Rechtsbeihilfe, werden jede Richter dieses LAndes dir recht geben das zu zeit die Unfall du hast in einer Art Arbeitsverhältnis gestanden.
Die PAtienten können bestätigen das du da wars nicht aus reine nächsten liebe. Die Kollegen können aussagen das auf jedenfall es war die ‚ABSICHT‘ die Arbeitgeber dich zu nehmen, deswegen die ‚Einarbeitungstage‘, betönung auf einARBEITung, also arbiet geberische absichten!
Weiter hin, die grundstein f. einer Kündigung wärend die Probezeit, ist das mann in einer Arbeitsverhältnis gestanden hat, also, zu zeit die unfall, hätte versichert sein soll. Wenn die betrieb diese Meldepflicht versäumt hat, dann müssen die alle notwendige Kosten tragen!
p.s. Irgend jemanden in die Personalbüro hat die ‚ENTWURF‘ von die Arbeitsvertrag ausgedruckt. Diese Person könnte unter eid vor gericht bestätigen das es einer AV gegeben hat. Weiterhin, irgendjemanden hätte bestimmt die AV gegeben mit dem 'Auftrag@ durchzulesen und zu unterschreiben. Diese Person kann auch bestätigen einer AV war vorhanden.
Ich gehe davon aus das du jetzt Krank bist und auch keiner gehalt hast. Wenn Ja, dann werdest du sehr wahrscheinlich berechtigt sein auf Prozesskostenhilfe. Dies wird dein gang zum Anwalt finanziell erleichten.
Vermutlich ein Brief von einer Anwalt an deiner AG wird wunder bewerken.
Grüß,
Woody
hallo Kollege, die Berechnungsgrundlage wäre bei dir der Tarifvertrag TVöD,Entgeltgruppe 6 Stufe 2=2240.- Brutto!! Mit Freundlichen Grüssen.Aber der Arbeitgeber muss der Krankenkasse melden,wie Hoch dein Gehalt wäre!!Falls dies der Arbeitgeber nicht tut, hast du Anspruch auf Schadenersatz, aber auch die Krankenkasse muss gegen den Arbeitgeber tätig werden!! Falls du einen Rechtsanwalt brauchst,hast du Anspruch auf Prozesskostenhilfe! Mit Freundlichen Grüssen Klaus Klemenz
Hallo,
also du hast ein Tag „Praktikum“ gemacht. Anschließend ist es zu einer „Willenserklärung“ beider Seiten gekommen, also AG und AN. Somit fing der 1. und 2. Tag der Einarbeitung an, seinem Lauf zu nehmen. Damit ist eine Arbeitsaufnahme erfolgt und ein AV laut Willenserklärung zu stande gekommen. Die Zeichnung des VV ist Formsache. Passiert da was hinsichtlich Wegeunfalls so ist die Berufsgenossenschaft verantwortlich. Eine Fristgemäße Kündigung während der Probezeit durch den AG ist davon unbetroffen und zu jederzeit möglich während der Sonderkündigungszeit/Probezeit.
Die Beweislast das ein AV nicht zustande gekommen ist liegt meiner Meinung nach bei dem AG, wird schwierig wenn du schon im Dienstplan rekrutiert warst und der Vorarbeiter bereit ist seine Zeugenaussagen zu treffen.
Denke daran dienstpläne kann man verändern und der Zeuge wird weiterhin interesse an seinen Arbeitsplatz haben. Hier wäre es im klagefall erforderlich die besuchten Patienten zu kontaktieren, ob sie auch zu einer Zeugenaussage bereit wären. Viel Glück!
Labrador
Hallo Labrador13,
vielen Dank für deine Einschätzung. Habe den Dienstplan aufgehoben. Der Pfleger meint auch das er es nur so sagen kann wie es tatsächlich war. Habe auch schon daran gedacht das er evtl. unter Druck gesetzt wird.
Nochmals Danke und Gruß vom Altenpfleger
Hallo Altenpfleger007,
das was Du beschreibst klingt nach viel Ärger.
Es ist was passiert, was nicht passieren durfte. Wir brauchen das nicht einzeln auseinandernehmen.
Fakt ist, dass alles fällt und steht mit der Frage, ob ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, oder nicht. Das ist meine Meinung, vielleicht irre ich mich und es gibt Gesetze oder Gerichtsurteile, die alles ganz klar „darstellen“. Aufgrund der schwierigen Lage und Wichtigkeit der Angelegenheit emfehle ich den Gang zum Rechtsanwalt fürs Arbeitsrecht. Ich nehme dabei an, dass Du schwer verletzt wurdest und viel auf dem Spiel steht… Falls dies nicht der Fall sein sollte, überlege bitte, ob das alles der Aufregung wert ist, denn aufgrund Deiner Beschreibung würde ich an Deiner Stelle bei so einem Arbeitgeber nicht arbeiten wollen. Ich kann hier leider nicht helfen.
Gruss und viel Erfolg.
Wagner
____________________
Hallo,
zunächst ist Dein grundsätzliches Problem der Nachweis über den Versand/Empfang der Papiere.
Ob der Pfleger, den Du begleitet hast, bezeugt, daß Du 1 Einarbeitungstag hattest oder nicht, dürfte wohl eher nebensächlich sein. Selbst wenn jemand ein bis zwei Wochen zum Schnupperpraktikum geht, braucht er ja eine gewisse Einarbeitung, damit man Abläufe versteht.
In Deutschland sind Arbeitsverträge nicht der Schriftform gebunden, aber man hat das Problem des Nachweises von etwaigen Vereinbarungen. Und genau dieses Problem hast Du derzeit.
Ich bin zwar kein aktiver Arbeitsrechtler, aber schätze Deine Situation als recht schlecht ein. Vielleicht gibt Dir hier noch ein praktizierender Anwalt genauere Infos.
VG!