Hallo,
Gesellschafter 1 und Gesellschafter 2 sind beide gleichberechtigte Partner einer GbR.
Nun fordert die Behörde einen Arbeitsvertrag.
Die Gesellschafter haben alles in einem Gesellschaftsvertrag geregelt.
Wie soll Gesellschafter 1 sich selbst als Arbeitnehmer anstellen?
Doreen
Hallo,
das kann so wohl nicht sein, welche Behörde verlangt denn das, denn beiner GdbR sind beide Selbstständig, können also keinen Arbeitsvertrag schließen, denn diese sind ja nicht Arbeitnehmer.
Da muss was falsch verstanden worden sein, evtl. nochmals posten.
lG