Guten Abend!
Wenn man nach der Elternzeit nicht mehr die volle Arbeitszeit arbeiten will (statt 40,0 h nur noch 37,5 h), muß doch der Arbeitsvertrag geändert werden. Was muß man dabei beachten? Änderungsschreiben? Anschreiben bzw. Ergänzung zum Arbeitsvertrag als einfacher Anhang zum Arbeitsvertrag? Eine Änderungskündigung wär sicherlich ganz falsch. Man weiß ja nicht, wie der Arbeitgeber hinter einem steht und, ob diese mit dieser Vertragsänderung nicht irgendwie schaden kann. Die über 12 Jahre Betriebszugehörigkeitsansprüche sollen dabei erhalten bleiben. Es ist unbekannt, wie lang „nur“ 37,5 h die Woche gearbeitet werden sollen, erst mal unbefristet lang. Danke für alle Rückinformationen. Einen schönen Abend. Viele Grüße!