Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Ich bin seit 4 Monaten bei einer neuen Firma, die Probezeit dauert 6 Monate. Ca. in 2 Wochen (also noch in der Probezeit) sollen alle Mitarbeiter meiner Abteilung zu Vertragsgesprächen eingeladen werden. Die Firma möchte aus der tariflich geregelten Arbeitszeit (35h-Woche, Gleitzeit) eine Vertrauensarbeitszeit (z.B. 40h-Woche ohne Gleitzeit) machen. Dazu will sie die bestehenden Arbeitsverträge nicht kündigen oder ändern, sondern mit einer Zusatzvereinbarung versehen. Diese soll individuell mit jedem Mitarbeiter ausgehandelt werden. Es sollen aber keine AT-Verträge entstehen.
Die Firma gehört zum Bereich IG-Metall und ist im Arbeitgeberverband.
Viele Kollegen und ich auch möchten aber keine Vertrauensarbeitszeit, da Mehrarbeit dann nicht mehr erfasst wird und man nicht mehr das Recht hat, Stunden durch Gleittage abzubauen.
Meine Fragen:
- Wie verhalte ich mich? In der Probezeit könnte man mir doch bei Ablehnung solch eines Vertrages ganz schnell und grundlos kündigen.
- Welche Rechte haben meine Kollegen außerhalb der Probezeit? Können sie einfach ablehnen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen?
In der Abteilung arbeiten ca. 50 Personen, die davon betroffen sind.
Für einen guten Rat wäre ich sehr dankbar.
Martin
Hallo
Die Firma gehört zum Bereich IG-Metall und ist im
Arbeitgeberverband.
Berücksichtige dabei, daß der TV dann erst automatisch und unabdingbar Anwendung findet, wenn Du auch in der entsprechenden Gewerkschaft bist (oder aber der TV allgemeinverbindlich ist). Das gilt natürlich auch für Deine Kollegen :o)
- Wie verhalte ich mich? In der Probezeit könnte man mir doch
bei Ablehnung solch eines Vertrages ganz schnell und grundlos
kündigen.
Binnen der ersten sechs Monate ist das tatsächlich so einfach. Es läuft vielleicht darauf hinaus, daß Du zustimmen solltest. Weiteres siehe unten.
- Welche Rechte haben meine Kollegen außerhalb der Probezeit?
Können sie einfach ablehnen, ohne Konsequenzen befürchten zu
müssen?
Du wirst verstehen, daß man hier nicht für jeden AN allgemeingültige Aussagen treffen kann. Entscheidend ist die folgende Frage: findet der TV automatisch (also durch zusätzliche Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Allgemeinverbindlichkeit) Anwendung? Und wenn ja: gibt es im TV eine Öffnungsklausel, die abweichende Regelungen erlaubt. Sollte eine abweichende einzelvertragliche Vereinbarung nicht erlaubt sein, kannst Du theoretisch alles unterschreiben und später Deine „Rechte“ wieder einklagen.
In der Abteilung arbeiten ca. 50 Personen, die davon betroffen
sind.
Habt Ihr denn einen Betriebsrat, über den man evtl eine BV abschließen könnte (auch hier: Wortlaut im TV beachten, ob das überhaupt geht!)?
Abschließend - und daher kann man von hier aus nur spekulieren - müßt Ihr euch natürlich auch die entscheidende Frage stellen: Warum will der AG dies so ändern? Und: Sichert dies vielleicht meinen/unseren Arbeitsplatz? Da kommen wir aber in die Rubrik „nicht immer ist Bestehen auf sein gutes Recht auch zukunftsorientiert sinnvoll“. Und dazu kann man von hier aus ganz sicher nichts sagen, was unabdingbar der richtige Weg ist.
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
vielen Dank zunächst für Deine schnelle Antwort.
In meinem Arbeitsvertrag steht folgende Formulierung:
„Die Arbeitszeit richtet sich nach der BV und den tariflichen Bestimmungen.“
Ferner: „Im übrigen gelten die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen sowie
die BV und die Betriebsordnung.“
Dazwischen steht keine besondere Formulierung.
In der BV ist die Arbeitszeit als 35h-Woche Gleitzeit beschreiben.
Eine Öffnungsklausel im TV kann ich nicht ausschließen.
Den Betriebsrat will man mit der „Ergänzung des Arbeitsvertrags“ ganz bewußt
umgehen, um die BV auch nicht ändern zu müssen. Ansonsten wären weit mehr
Personen davon betroffen und der Protest größer.
Zum Thema Arbeitsplatzsicherung kann ich sagen, daß eine Änderung z.B.
40h-Woche Gleitzeit ohne Lohnausgleich auch i.O. wäre. Die Bereitschaft
zu einem Kompromiss ist vorhanden.
Der Grund für diese Änderung ist u.a. die Einsparung von Neueinstellungen,
da das Arbeitsvolumen größer geworden ist.
Gruß
Martin
Hallo Martin.
Was sagt denn der BR dazu? So auf den ersten Blick erscheint mir das alles als ein gewagtes Konstrukt, welches in mehrerlei Hinsicht nicht funktionieren könnte. Ok, soweit Du nicht in der GEwerkschaft bist, könnte man per neuen AV die Tarifbindung ausschließen und auch ohne Öffnungsklausel in TV für nicht tarifgebundene AN andere Absprachen einzelvertraglich vereinbaren. Jetzt kommt aber noch hinzu, daß die BV ausgehebelt werden soll, das macht das Ganze unmöglich, wenn man den BR nicht mit ins Boot nehmen will.
Zumindestens mit dem BR sprechen solltest Du umgehend. Bei Dir ist leider das Problem, daß der AG Dich einfach entlassen kann. Kündigungsschutz solltest Du aber schon genießen, bevor Du in offenen Konflikt zum AG trittst. Meines Erachtens (so aus der Ferne ohne Gewähr) wäre eine einzelvertragliche Vereinbarung in der Art, wie der AG sich das vorstellt gar nicht möglich ohne Hinzuziehen des BR.
Gruß,
LeoLo