Kündigungsandrohung

Hallo,

als mein Freund heute Morgen nach 1 Woche Urlaub in den Job kam, wurden ihm vom Chef der Firma (Rohreinigungsbetrieb) 3 Abmahnungen in die Hand gedrückt.Inhaltlicher Haupttenor: Zu langsames Arbeiten, was Unsinn ist, da in diesem Gewerbe bedingt durch Unwegbarkeiten im Gelände, an den Leitungen und sonstigen Gegebenheiten der Leitungen, Aufträge nicht in Rekordzeit geleistet werden können; 2. Vorwurf, zu gründlich und dadurch zu kostenintensiv!! Braucht ab als einziger keine Reklamationen fahren 3. Vorwurf: Aufmüpfig soll heißen er kniet nicht vor dem Boss sondern vertritt seine Meinung, was ich auch eigentlich in Ordnung finde wenn Mann 52 Jahre alt ist . Jedenfalls wurde meinem Freund nahegelegt zu kündigen, was er natürlich abgelehnt hat. Daraufhin wurde ihm gedroht das er die Kündigung erhalten wird und sollte er dagegen Einspruch erheben, er so lange für Haß-Arbeiten eingesetzt wird bis er die Nerven verliert und selbst kündigt. Wie kann er solchem unqualifizierten Verhalten am besten begegnen? Gleich zum Arbeitsamt oder erst mal abwarten?
Eigentlich ist das doch eine Mobbing-Androhung.
Ab heute muß er erstmal seine Überstunden abfeiern (weit über 100) und ist ja somit eigentlich schon auf Eis gelegt.
Gruß Inge

Hallo Inge,
ich würde mal sagen da hat sich der AG von deinem Freund erst mal für eine Runde Arbeitsgericht qualifiziert. J)
Nee aber mal im ernst, also soweit ich weis geht das schon mal gar nicht das er 3 Abmahnungen auf einmal erhält.
Ich würde ihm vorschlagen so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Nichts desto trotz sollte sich aber dein Freund mal nach nem neuen Brötchengeber umschauen. Denn selbst wenn er vor dem Arbeitsgericht durchkommt und die Abmahnungen als nichtig erklärt werden ( was ich mal stark vermute) wird er in dieser Firma bestimmt nicht mehr glücklich werden.
Das was der AG da macht ist Mobbing pur. Und da kann dein Freund prozessieren wie er will, der Psychoterror der da auf ihm drauf zu kommen kann ist nicht von der Hand zu weisen.
Leider sitzt da der AG am längeren Hebel.
Mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht kann dein Freund die Kündigung aber ein bisschen hinauszögern und sich so mehr Zeit verschaffen um sich nach einem anderen Job um zu sehen.
Ronny

Mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht kann dein Freund die
Kündigung aber ein bisschen hinauszögern und sich so mehr Zeit
verschaffen um sich nach einem anderen Job um zu sehen.
Ronny

Wohl wahr! Wenn das Ende schon unausweichlich ist, könnte man sich evtl. mit dem AG einigen, sprich:

* Mega-Super-Zeugnis („Wegloben“)
* hohe Abfindung (Man geht ohne Prozess)

Gruß
Falke

Hallo

ich würde mal sagen da hat sich der AG von deinem Freund erst
mal für eine Runde Arbeitsgericht qualifiziert. J)

Und was soll Inhalt der Klage sein?

Nee aber mal im ernst, also soweit ich weis geht das schon mal
gar nicht das er 3 Abmahnungen auf einmal erhält.

Klar geht das.

Ich würde ihm vorschlagen so schnell wie möglich einen
Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

Und was soll er da außer Geld ausgeben?

Das was der AG da macht ist Mobbing pur.

Die Vermutung mag sicherlich nahe liegen. Bisher lese ich aber nur eine Drohung und das Abfeiern von Überstunden. Wenn das alles bleibt, sehe ich weder mobbing noch bossing, noch wie auch immer man es hier nennen mag.

Mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht kann dein Freund die
Kündigung aber ein bisschen hinauszögern und sich so mehr Zeit
verschaffen um sich nach einem anderen Job um zu sehen.

Siehe oben: was für ein Klage? Wogegen soll hier denn geklagt werden und was hat das mit einer Kündigung zu tun?

Gruß,
LeoLo

Hallo

Jedenfalls wurde meinem Freund nahegelegt zu kündigen,
was er natürlich abgelehnt hat.

Was auch richtig war.

Daraufhin wurde ihm gedroht
das er die Kündigung erhalten wird und sollte er dagegen
Einspruch erheben, er so lange für Haß-Arbeiten eingesetzt
wird bis er die Nerven verliert und selbst kündigt.

Wie kann
er solchem unqualifizierten Verhalten am besten begegnen?

Nach den Details, die Du hier so genannt hast, wäre das Klügste, folgendes zu tun: nichts! In Ruhe weiterarbeiten und gar nicht weiter auf die Vorwürfe eingehen. Abmahnungen abheften und soweit notwendig den Sachverhalt aus der eigenen Sicht niederschreiben und gleich dahinterheften. Das war’s aber auch schon.

Gleich zum Arbeitsamt oder erst mal abwarten?

Beim AA hat er vorerst mal noch nichts verloren.

Wie groß ist denn die Firma?
Wie lange arbeitet Dein Freund dort schon?

Gruß,
LeoLo

Hallo Inge,

als erstes unbedingt die Abmahnungen ablehnen und sie schriftlich nicht anerkennen. Also Einschrieben Rückschein an den Boss.
Als nächstes Beweise und Zeugen sammeln. Fahre am besten zusammen mit deinen Freund mal hin und verucht zusammen mit den Boss alleine zu reden, für die Beweislast müsst ihr möglichst zu 2 sein, er alleine.
Dein Freund sollte einen Brief mit dem gesagten von eien Boss verfassen und ihm dies ablehnendschrifltich per Einschreiben zuschicken, für noch bessere Beweislast stecke den gleichen Inhalt noch in ein normales Kuvert, unterschreibt beide über der Öffnung und schickt ihn an euch selber :smile: Bewahrt ihn gut geschlossen auf, hier habt ihr ein Original, verschlossen inkl Poststempel für das Gericht :smile:

Als nächstes dein Freund am besten zum Arzt und dort sagen das er nervliche Probleme hat und depressionen weil er im Beruf dauernd gemobbt wird. Der Arzt schreibt dies in seien Akte, ein guter Beweis :smile:

Ihr müsst auch alles notieren mit Uhrzeit was vorfällt udn was mit den beruflichen belangen deines Freundes zu tun hat.

Falls noch ein Problem kommt gleich zum Arbeitsgericht. Die erste Verhandlung ist hier for Free und ihr könnt hier auch ohne anwalt hin. Sollte der Boss keinen Anwalt mitbringen die erste Verhandlung nur mit eien vorherigen Gespräch bei eien Anwalt, also ohne Anwalt bei der Verhandlung verhandeln.
Der richter muss dann euch alles genau erklären und ist sozusagen dann eher auf eurer Seite, da er euch über negative Dinge informieren muss :smile:

MFG Christian

BITTE!!!
Hi!

Bitte Leute - wenn Ihr doch offensichtlich nur Tipps habt, die äußerst wenig hilfreich sind: Behaltet sie für Euch!

als erstes unbedingt die Abmahnungen ablehnen und sie
schriftlich nicht anerkennen. Also Einschrieben Rückschein an
den Boss.

Blödsinn! Wenn unbedingt etwas geschehen muss (in der Meinung des Abgemahnten), dann soll er eine Beschreibung aus seiner Sicht schriftlich niederelgen und darum bitten, dass diese hinter die Abmahnungen geheftet wird!

Als nächstes Beweise und Zeugen sammeln. Fahre am besten
zusammen mit deinen Freund mal hin und verucht zusammen mit
den Boss alleine zu reden, für die Beweislast müsst ihr
möglichst zu 2 sein, er alleine.

Wieso sollte der Chef ein Gespräch in Anwesenheit eines Betriebsfremden führen?
Wenn schon, dann sollte (wenn vorhanden) ein BR anwesend sein!

Dein Freund sollte einen Brief mit dem gesagten von eien Boss
verfassen und ihm dies ablehnendschrifltich per Einschreiben
zuschicken, für noch bessere Beweislast stecke den gleichen
Inhalt noch in ein normales Kuvert, unterschreibt beide über
der Öffnung und schickt ihn an euch selber :smile: Bewahrt ihn gut
geschlossen auf, hier habt ihr ein Original, verschlossen inkl
Poststempel für das Gericht :smile:

Am Besten noch von einem Geheimagenten seiner Majestät eine eidesstattliche Erklärung verlangen - wer macht sich besser als Zeuge?

Als nächstes dein Freund am besten zum Arzt und dort sagen das
er nervliche Probleme hat und depressionen weil er im Beruf
dauernd gemobbt wird. Der Arzt schreibt dies in seien Akte,
ein guter Beweis :smile:

Das ist weniger ein Beweis als vielmehr die Anstiftung zu einer Straftat (Betrug fällt mir da spontan ein)!
Übrigens taugt das als Beweis für Mobbing nun so überhaupt nicht, da hierfür ein längerer zeitraum (auch vom Arzt) protokolliert sein muss!

Ihr müsst auch alles notieren mit Uhrzeit was vorfällt udn was
mit den beruflichen belangen deines Freundes zu tun hat.

Wozu?

Falls noch ein Problem kommt gleich zum Arbeitsgericht. Die
erste Verhandlung ist hier for Free und ihr könnt hier auch
ohne anwalt hin. Sollte der Boss keinen Anwalt mitbringen die
erste Verhandlung nur mit eien vorherigen Gespräch bei eien
Anwalt, also ohne Anwalt bei der Verhandlung verhandeln.
Der richter muss dann euch alles genau erklären und ist
sozusagen dann eher auf eurer Seite, da er euch über negative
Dinge informieren muss :smile:

Einen solchen Schwachsinn habe ich zwar schon hier gelesen, aber doch sehr sehr selten! Ein Richter ist keinesfalls auf der Seite des Arbeitnehmers! Ein Richter bekommt sein Geld eben dafür, neutral zu sein!!!
Dass er sich dabei nach größter Möglichkeit an das geltende Recht hält, ist etwas anderes!

Wieso schickt Ihr die Leutz wegen einer Abmahnung zum Arbeitsgericht? Damit sie endgültig ihren Job verlieren (das wird in nicht wenigen Fällen dabei herauskommen)?
Hey - es ist eine Abmahnung - keine Kündigung!
Solange der AG nicht mit Hilfe dieser Abmahnung kündigen will, sollte man den Ball flach halten! Im Kündigungsschutzprozess ist noch genug Zeit, die Abmahnung notfalls auseinander zu nehmen!

Nix für ungut!

LG
Guido

Moin LeoLo,

so hab ich das eigentlich auch gesehen. Nachdem ich die „Abmahnungen“ dann am Abend noch gelesen hatte, oh nee, ohne Unterschrift, eine nicht mal auf Kopfbogen. Naja, heute wird erstmal ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgesucht, dank Rechtsschutzversicherung kein Problem, und dann mal schauen was kommt. Für mich sieht das so aus, dass das Chefchen lediglich eine in seinen Augen zu hoch bezahlten Mitarbeiter durch einen Änderungsvertrag (der wurde mündlich angeboten) niedriger vergüten will.
Gruß
Inge

Ps. Danke für die Auskünfte.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

off topic Depressionen…
Hallo Christian

Als nächstes dein Freund am besten zum Arzt und dort sagen das
er nervliche Probleme hat und depressionen weil er im Beruf
dauernd gemobbt wird. Der Arzt schreibt dies in seien Akte,
ein guter Beweis :smile:

Entschuldige bitte, aber weißt Du eigentlich, was Depressionen sind???
Falls ja, frag ich mich ernsthaft, wie Du darauf kommst, dass der Freund von Inge einfach beim Arzt sagen soll, er hätte Depressionen. Damit nimmst Du wahrscheinlich vielen Depressionskranken die Chance, dass deren KRANKHEIT DEPRESSION anerkannt wird.

Wie schnell wird da verallgemeinert, wenn sich „richtig“ depressionskranke dann anhören dürfen „ja klar, der hat keinen Bock zu arbeiten, gibt grad Ärger im Job, dann sagt er halt mal, dass er Depressionen hat, aber eigentlich ist er nur zu faul an der Situation was zu verändern“.

Depressionen sind eine Krankheit, die man nicht unterschätzen sollte. Die Betroffenen haben meist einen hohen Leidensdruck, auch bedingt durch Schuldgefühle, Selbstzweifel, Selbstzerfleischung.
Als Depressiver hat man meist null Antriebskraft mehr, kriegt nichts mehr auf die Reihe, würde sich am liebsten nur noch in ne Ecke verkriechen, niemanden sehen, niemanden hören. Entscheidungsunfähigkeit, teilweise nicht mal zu wissen, ob und wenn was man essen will oder kann.

Hoffnungslosigkeit, das Gefühl, nichts mehr wert zu sein und gleichzeitig oft dann noch der eigenen Verstand, der den Betroffenen selbst mit Sprüchen wie „reiß Dich halt zusammen, geh halt in die Sonne, treib Sport, Du bist doch bloß zu faul, die anderen schaffen das doch auch, Du bist zu blöd zum Leben, brauchst eh nicht glauben, dass Dich noch jemand mag“ zur Selbstzerfleischung bringt. Oft auch der Druck, sich ständig rechtfertigen zu müssen, warum man nichts mehr tun kann, weil die Außenstehenden die Krankheit meist nicht nachvollziehen können und der Betroffene selbst aber kein Röntgenbild oder nen Gips am Körper vorweisen kann. Der Betroffene ist darauf angewiesen, auf verständnisvolle Menschen zu treffen, die diesen Druck, den er sich selbst macht, nicht noch weiter zu verstärken.

Mit Deinem Tip unterstützt Du nur die häufig landläufige Meinung, dass Depressionen eh nur Kinderkram sind und als Generalausrede bei Problemen herhalten können.

Ja, das war off topic, aber das Thema liegt mir am Herzen.

Gruß
Alexa

Hallo

hi,

Nee aber mal im ernst, also soweit ich weis geht das schon mal
gar nicht das er 3 Abmahnungen auf einmal erhält.

Klar geht das.

nein, geht nicht. wenn der AN drei abmahnungen auf einmal erhält, die z.b. verschieden datiert sind, dann ist das nicht rechtens. bekommt er 3 abmanhnungen, die auf EIN datum laufen, dann hätte der AG die abmahnungspunkte in EINER abmahnung zusammenfassen müssen. (mal abgesehen davon, daß eine oder wie viele auch immer abmahnungen, die nicht auf dem firmenbriefpapier geschrieben sind und keine unterschrift besitzen, praktisch null und nichtig sind.)

Ich würde ihm vorschlagen so schnell wie möglich einen
Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

Und was soll er da außer Geld ausgeben?

sich beraten lassen. evtl. eine gütliche kündigung herbeiführen mit ner hohen abfindung?

Mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht kann dein Freund die
Kündigung aber ein bisschen hinauszögern und sich so mehr Zeit
verschaffen um sich nach einem anderen Job um zu sehen.

Siehe oben: was für ein Klage? Wogegen soll hier denn geklagt
werden und was hat das mit einer Kündigung zu tun?

genau um diese fragen zu klären, sollte er zum fachanwalt für arbeitsrecht gehen.

grüße
elisa

Gruß,
LeoLo

Gaaanz kurz
Hi!

nein, geht nicht. wenn der AN drei abmahnungen auf einmal
erhält, die z.b. verschieden datiert sind, dann ist das nicht
rechtens. bekommt er 3 abmanhnungen, die auf EIN datum laufen,
dann hätte der AG die abmahnungspunkte in EINER abmahnung
zusammenfassen müssen.

Steht wo?

(mal abgesehen davon, daß eine oder wie
viele auch immer abmahnungen, die nicht auf dem
firmenbriefpapier geschrieben sind und keine unterschrift
besitzen, praktisch null und nichtig sind.)

Anderes Thema! Wenn auf Grund dieser Abmahnungen eine Kündigung oder andere weitere „Schritte“ erfolgen sollen, dann ist immer noch genug Zeit, um selbige auseinander zu nehmen!

LG
Guido

Hallo

wenn der AN drei abmahnungen auf einmal
erhält, die z.b. verschieden datiert sind, dann ist das nicht
rechtens. bekommt er 3 abmanhnungen, die auf EIN datum laufen,
dann hätte der AG die Abmahnungspunkte in EINER abmahnung
zusammenfassen müssen.

Das ist, mit Verlaub, ausgemachter Blödsinn! Ganz im Gegenteil ist das Zusammenfassen mehrerer Abmahnungsgründe in eine Abmahnung eine grobe Dummheit eines AG. Denn hält auch nur ein Grund einer Überprüfung nicht stand, ist die ganze Abmahnung (selbst wenn die anderen abgemahnten Tatbestände felsenfest sicher abmahnungswürdig sind) nichts mehr wert. Ein AG sollte demnach niemals mehrere Sachen in eine Abmahnung packen.

(mal abgesehen davon, daß eine oder wie
viele auch immer abmahnungen, die nicht auf dem
firmenbriefpapier geschrieben sind und keine unterschrift
besitzen, praktisch null und nichtig sind.)

Dies ist mindestens ebenso ausgemachter Blödsinn. Dies wird alleine dadurch erkenntlich daß eine Abmahnung auch wirksam mündlich erteilt werden kann (und der AG muß dabei weder auf einem Bogen Firmenbriefpapier stehen noch mit Kreide vor dem AN seinen Namen auf den Steinfußboden kritzeln…).

Ich würde ihm vorschlagen so schnell wie möglich einen
Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

Und was soll er da außer Geld ausgeben?

sich beraten lassen. evtl. eine gütliche kündigung
herbeiführen mit ner hohen abfindung?

Und noch mehr Blödsinn. Eine Abfindung wegen einer Abmahnung? Hast Du eigentlich den Ausgangstext gelesen? Niemand ist bisher gekündigt worden! Eine Kündigung „herbeiführen“??? Wird ja immer besser. Das Arbeitsamt (und dann auch ganz besonders Inges Freund) werden sich aber freuen, wenn sie von der einvernehmlichen Beendigung des AV auf Wunsch des AN hören. Sag mal, elisa, magst Du nicht eben Deine Kontonummer hier angeben, weil Du doch so schnell bei der Sache bist, und Inges Freund dann später den eventuell möglichen finanziellen Schaden ersetzen?

Mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht kann dein Freund die
Kündigung aber ein bisschen hinauszögern und sich so mehr Zeit
verschaffen um sich nach einem anderen Job um zu sehen.

Siehe oben: was für ein Klage? Wogegen soll hier denn geklagt
werden und was hat das mit einer Kündigung zu tun?

genau um diese fragen zu klären, sollte er zum fachanwalt für
arbeitsrecht gehen.

Elisa, sei mir nicht böse, aber das, was Du hier bringst, ist Boulevard-Arbeitsrecht a la „Bunte“. Es gibt nicht den geringsten Grund, hier Geld für einen Fachanwalt aus dem Fenster zu schmeißen. Noch einmal: wogegen soll denn hier geklagt werden? Klage gegen Überstundenabfeieren? Klage wegen Kettenrasseln? Am Ende noch gegen die Abmahnung? Letteres wäre der größte Fehler den Inges Freund überhaupt machen könnte, denn der Richter wird dem AG beim Auseinandernehmen der Abmahnung gleichzeitig mitteilen, wie eine „richtige“ Abmahnung auszusehen hat. Und genau diese wird Inges Freund dann auch einen Tag später auf dem Tisch liegen haben - und diesmal wird sie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Du siehst also, daß Du mit Deinen Ratschlägen hier entgegen Deiner vermutlichen Intention die Situation für Inges Freund nur schwerer anstatt leichter machst.

Nun ja, ein Fachanwalt wird ja jetzt hinzugezogen (ich hoffe mal, daß „ohne Rechtschutzversicherung“ hier auch hieß „ohne Arbeitsrechtschutzversicherung“, ein kleiner aber feiner Unterschied, den viele nicht bedenken…).

Gruß,
LeoLo

Nur mal zur Verdeutlichung!
Hi nochmal!

Damit Du nicht denkst, ich erzähle hier irgendeinen Stuss, schau mal hier rein
http://www.saarland.ihk.de/ihk/fairplay/merkblaetter…
unter dem Punkt Mehrere Abmahnungen zur gleichen Zeit?

Und jetzt mal ein Kostrukt von mir:

Eine nicht gerade kleine Einzelhandelskette hier in Deutschland hat einige Dinge zur Abmahnung betriebsintern geregelt:

  1. Es muss bei einer ordentlichen Kündigung vorher dreimal abgemahnt werden (ob das sinnvoll ist, ignoriere ich einfach mal)

  2. Eine Abmahnung muss drei Monate nach Aussprechung aus der Akte entfernt werden, wenn kein weiterer Vertoß vorliegt (ob das sinnvoll ist, ignoriere ich einfach mal)

Wie sollte das Unternehmen verfahren, wenn nach Deiner Theorie gehandelt werden müsste, und folgendes eintritt:

Das Unternehmen mahnt einen Mitarbeiter wegen Schlechtleistung, dauernder Unpünktlichkeit und pampigen Verhaltens gegenüber den Kunden zusammen auf einer Abmahnung ab.

Er ist in Zukunft freundlich, seine Arbeitsleistung verbessert sich merklich, aber regelmäßig nach zweieinhalb Monaten wird er wieder unpünktlich…

Da die Abmahnung nach drei Monaten entfernt wird, besteht keine Chance, auf die erste Abmahnung zurückzugreifen, da er sich ja in zwei Punkten gebessert hat!!!

Oder soll man dann diese Abmahnung zerstückeln? OK - dieses Unternehmen verkauft auch Scheren…

Liebe Grüße
Guido

Hallo

hallo leo,

zugegeben, ich bin kein arbeitsrechtler, nicht gewerkschaftlich organisiert und da kann ich halt nur aus meinen eigenen erfahrungen sprechen:
ich war angestellt bei einer großen bank, es gab 2 abmahnungen, das arbeitsklima war versaut. punkt. wegen der abmahnungen, in letzterer waren übrigens 2 abmahnungspunkte, bin ich dann zu einem fachanwalt für arbeitsrecht. ich wollte von ihm wissen, wie ich am besten eine gegendarstellung formuliere. dieser anwalt entdeckt sofort formfehler, die mir nicht aufgefallen wären. die rechtlichen möglichkeiten, die er ausschöpfte, fand ich damals schon fast schwindelerregend.
er hat erwirkt (schriftverkehr mit dem AG), daß diese zweite abmahnung aus der personalakte verschwindet. das zum einen. daß nun mein AG erst recht versuchte, mich loszuwerden, war klar. es folgte die kündigung, aus welchen gründen auch immer, man ist ja schließlich erfinderisch. meine chancen, ihn auf wiedereinstellung zu verklagen (anwaltlicher rat) waren sehr gut. urteil: ich mußte wieder eingestellt werden. ABER: da es für mich eine zumutung gewesen wäre, wieder im büro anzutanzen, wurde ich erstmal freigestellt. dann irgendwann, nach vielen abgelehnten vorschlägen meines AG`s stimmten wir zu und ich bekam noch ne fette abfindung.
was ist falsch an der sache?
nur, weil über 4 mio leute arbeitslos sind, sollten sich AGer nicht einbilden, leute für einen hungerlohn versklaven zu können.
ich jedenfalls schöpfe alle sich mir bietenden möglichkeiten aus. warum auch nicht?
ich weiß gar nicht, warum du dich so aufregst?!

grüße
elisa

Hallo

ich war angestellt bei einer großen bank, es gab 2
abmahnungen,(…)in letzterer waren übrigens 2 abmahnungspunkte,
bin ich dann zu einem fachanwalt für arbeitsrecht. (…)
dieser anwalt entdeckt sofort formfehler, die mir
nicht aufgefallen wären. (…)
er hat erwirkt (schriftverkehr mit dem AG), daß diese zweite
abmahnung aus der personalakte verschwindet.

Elisa, aber das hat doch nichts mit dem zu tun, was Du behauptet hast. Unabhängig davon, daß ein RA nicht das Entfernen der Abmahnung erwirken kann (sondern der AG einfach den Schwanz einzieht) „mußte“ die Abmahnung ja doch nicht entfernt werden, wegen der Tatsache, daß zwei Abmahnungspunkte in einer Abmahnung zusammengefasst waren. Das war sicher nicht der „entscheidene Formfehler“. Aber genau das behauptest Du: daß eine Abmahnung unwirksam ist, wenn mehr als ein Punkt abgemahnt wird. Für diese Behauptung findest Du nichts und nirgends eine gesetzliche Grundlage. Sie ist und bleibt einfach falsch. Ebenso wie die Aussage, daß die Abmahnung an sich schon doppelt unwirksam ist, alleine weil sie nicht auf Firmenbriefpapier geschrieben wurde.

daß nun mein AG erst recht versuchte, mich loszuwerden, war
klar.

Und das „wünscht“ Du Inges Freund auch?

ich weiß gar nicht, warum du dich so aufregst?!

Elisa, ich rege mich nicht auf. Das hast Du noch nicht erlebt :o)

Ich ärgere mich, wenn jemand aus völliger Unkenntnis heraus Dinge behauptet, die sachlich völlig falsch sind und den Fragenden entweder zu Unrecht in Sicherheit wiegen oder aber abschrecken.

Um das Ganze abschließend mal in aller desaströsen Deutlichkeit darzustellen: Inge hat zu keiner Zeit von der Betriebsgröße gesprochen!!! Wenn wir jetzt also mal einfach so tun, als fände das KSchG keine Anwendung, kann - wie von Dir so enthusiastisch empfohlen - der Gang zum Anwalt und eine entsprechende anwaltliche Korrespondenz mit dem AG oder alleine nur das Einreichen einer Gegendarstellung für Inges Freund die Arbeitslosigkeit bedeuten - (fast) ohne Klagemöglichkeit, ohne Abfindung, ohne irgendwas. Und das, Elisa, wäre ein „Erfolg“, den ich mal vorsichtig als äußerst zweifelhaft bezeichne.

was ist falsch an der sache?
ich jedenfalls schöpfe alle sich mir bietenden möglichkeiten
aus. warum auch nicht?

Tja, und hier kommen wir zum entscheidenden Punkt: Du hast nicht den Hauch einer Ahnung, welche Möglichkeiten sich Inges Freund überhaupt bieten, empfiehlst aber eine, die absolut in die Buchse gehen kann und vermittelst dabei gleichzeitig den Eindruck, als sei das ganze ein sicheres Pferd auf das man einfach setzen muß, um reich und zufrieden zu werden.

„Arbeitsloser 52jähriger Rohrereiniger sucht neuen Job ab sofort“
Eine Anzeige, von der zumindest ich für Inge hoffe, daß ihr Freund sie nicht aufgeben muß. Daher verhalte ich mich vorsichtiger bei meinen Aussagen als Du.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Hallo Inge,

… Jedenfalls wurde meinem Freund nahegelegt zu kündigen,

was er natürlich abgelehnt hat. Daraufhin wurde ihm gedroht
das er die Kündigung erhalten wird und sollte er dagegen
Einspruch erheben, er so lange für Haß-Arbeiten eingesetzt
wird bis er die Nerven verliert und selbst kündigt. Wie kann
er solchem unqualifizierten Verhalten am besten begegnen?

Am besten ist es, wenn er eine Stellungnahme schriftlich zu den Abmahnungen in die Personalakte legt.
Ansonsten sollte er erst mal gar nichts machen, soll heißen, ganz normal weiterarbeiten, sich nichts zu schulden kommen lassen.

Gleich zum Arbeitsamt oder erst mal abwarten?

Nein, nicht zum Arbeitsamt. Da muß er erst hin, sollte er tatsächlich arbeitslos werden sollte.

Eigentlich ist das doch eine Mobbing-Androhung.

Ja, ist leider so.

Ab heute muß er erstmal seine Überstunden abfeiern (weit über
100) und ist ja somit eigentlich schon auf Eis gelegt.

Ist vielleicht ganz gut, wenn Dein Freund jetzt erstmal Stunden abfeiern kann, damit er sich beruhigen kann.

Ich hoffe, Du schreibst, wie es weitergeht.

Alles Gute für Deinen Freund
C.

Gruß Inge

Hallo
und danke an alle die sich mit dem Thema beschäftigt haben.
Der Stand der Dinge ist jetzt so, nach einen nochmaligen Gespräch mit dem Chefchen werden die Abmahnungen zurückgenommen (er hat eingesehen, dass sie eh nicht rechtens waren), die Kündigung gibt es allerdings trotzdem, es ist einfach so, dass er meinen Freund lsowerden will, weil der für ihn zu unbequem und wohl auch zu teuer ist.Zum mein Freund den in der Firma geplanten Änderungsverträgen bezüglich der Vergütung (niedriger Lohn plus Umsatzprovision) nicht zustimmen würde. Jedenfalls haben die beiden sich geeinigt, das zwar seitens des des AG gekündigt wird, aber in solcher Form das es für meinen Freund keine Nachteile geben wird (natürlich ausser das der Job futsch ist).
Wir warten jetzt mal die schriftliche Kündigung ab und schauen ob die Absprachen eingehalten werden, bis dahin werden Überstunden abgebummelt bzw. zustehender Urlaub genommen (das ist schriftlich abgesichert).Eine gerichtlich erzwungene Weiterschäftigung wäre wohl auch sinnlos, bezahlter Nervenkrieg hilft niemanden.

Gruß Inge