Arbeitsvertragerweiterung/Änderung

Guten Morgen,
habe einen alten Maschinenbauvertrag, darin ist keine Reisetätikeit, Messetätigkeit und keine Regelung für Überstunden bzw. Sonn und Feiertagsregelung enthalten.
Jetzt soll eine reglung intern getroffen werden.
Jetzt stellt sich mir die Frage ist dies nicht eine Änderung bzw. eine Erweiterung des Arbeitsvertrages und benötigt die zustimmung beider Seiten in schriftlicher Form?
Was für möglichkeiten hat ein arbeitnehmer wenn er mit dieser regelung nicht einverstanden ist?

Hallo,
wenn ein bestehende mündliche Regelung schriftlich fixiert wird, dann kein Problem.
Wenn eine neue Regelung geschaffen werden soll, kann dies eine Änderung des AV darstellen, wenn die Sache nicht durch das Weisungsrecht des AG gedeckt ist. Eine Änderung ohne Einwilliugng des AN ist nicht wirksam. Sie besteht folglich nicht.

Gruß