Arbeitsvertragerweiterung/Änderung

Guten Morgen,
wenn bei einem alten Maschinenbauvertrag, keine Reisetätikeit, keine Messetätigkeit und keine Regelung für Überstunden bzw. Sonn und Feiertagsregelung enthalten ist.
Und zur Zeit eine Reglung intern getroffen werden soll bis Ende vom Jahr noch.
Da stellt sich jetzt die Frage, ist dies nicht eine Änderung bzw. eine Erweiterung des Arbeitsvertrages und benötigt diese nicht die Zustimmung beider Seiten in schriftlicher Form?
Was für Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer wenn er mit dieser Regelung nicht einverstanden ist?

Guten Morgen,
wenn bei einem alten Maschinenbauvertrag, keine Reisetätikeit,
keine Messetätigkeit und keine Regelung für Überstunden bzw.
Sonn und Feiertagsregelung enthalten ist.
Und zur Zeit eine Reglung intern getroffen werden soll bis
Ende vom Jahr noch.
Da stellt sich jetzt die Frage, ist dies nicht eine Änderung
bzw. eine Erweiterung des Arbeitsvertrages

Grundsätzlich JA

und benötigt diese
nicht die Zustimmung beider Seiten in schriftlicher Form?

Grundsätzlich NEIN, denn eine solche Änderung wird automatisch rechtskräftig, wenn der AN nicht innerhalb der gesetzlichen Frist (s.u.) ausdrücklich widerspricht

Was für Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer wenn er mit dieser
Regelung nicht einverstanden ist?

Eine einseitige Vertragsänderung kann nur im Rahmen einer sog. „Änderungskündigung“ erfolgen. Ein AN hat hierbei die Möglichkeit, vom § 2 KSchG Gebrauch zu machen, wenn er keine Beendigung riskieren will.
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
Allerdings kann ein AN mit einer überhasteten Zustimmung den Schutz des § 2 KSchG schon vor Ablauf der Klagefrist verlieren.
&Tschüß
Wolfgang