Ein aktueller Fall liegt nicht vor. Aber an einen von vor ca. 5 Jahren kann ich mich erinnern.
Meine Informationen sind lückenhaft. Ich hoffe nicht, daß ich unwissentlich wichtige Fakten unterschlage.
Eine Kindergärtnerin ließ sich scheiden und trat obendrein aus der Kirche aus. Welcher Fakt nun schwerer wog oder ob ein einziger davon schon ausgereicht hätte, kann ich nicht sagen. Jedenfalls verlor sie ihren Job als Kindergärtnerin in der katholischen Einrichtung mit der Begründung, daß sie für das Haus untragbar sei. Zum Arbeitsgericht gelangte es nicht.
Meine Frage: Ist es - immer noch? - rechtens, daß sich Arbeitsverträge derart in die Belange des Privatlebens und der Religionsfreiheit einmischen dürfen?
Meine Frage: Ist es - immer noch? - rechtens, daß sich
Arbeitsverträge derart in die Belange des Privatlebens und der
Religionsfreiheit einmischen dürfen?
Es ist sogar noch schlimmer! Unter http://www.kirchensteuer.de/entlassungen.html findest Du eine geradezu abenteuerliche Auswahl an Kündigungsbegründungen der kirchlichen Träger. Soviel ich weiß, müssen sich die Angestellten sogar im Arbeitsvertrag verpflichten, einen christlichen Lebenswandel zu führen. Wenn das kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist…
Meine Informationen sind lückenhaft. Ich hoffe nicht, daß ich
unwissentlich wichtige Fakten unterschlage.
Eine Kindergärtnerin ließ sich scheiden und trat obendrein aus
der Kirche aus. Welcher Fakt nun schwerer wog oder ob ein
einziger davon schon ausgereicht hätte, kann ich nicht sagen.
Jedenfalls verlor sie ihren Job als Kindergärtnerin in der
katholischen Einrichtung mit der Begründung, daß sie für das
Haus untragbar sei. Zum Arbeitsgericht gelangte es nicht.
Ich weiß nicht, ob die Scheidung ausgereicht hätte - der Kirchenaustritt aber REICHT!
Meine Frage: Ist es - immer noch? - rechtens, daß sich
Arbeitsverträge derart in die Belange des Privatlebens und der
Religionsfreiheit einmischen dürfen?
Es ist! In sogenannten „Tendenzbetrieben“ (Kirche, Caritas, Gewerkschaft, Partei, etc.) ist es völlig „normal“. Meine Frau wollte seinerzeit (ist Erzieherin) ihren Job bei der evangelischen Kirchengemeinde mit einer sehr kurzen Frist kündigen, was ihr verwehrt blieb (Kündigungsfrist sei einzuhalten). Ich habe ihr dann geraten, aus der Kirche auszutreten - plötzlich ging es!
Aber, mal ehrlich: Wenn ich doch bei der Kirche anfange, dann sollte mir das klar sein! Zumal es im Arbeitsvertrag (oder sogar im Tarifvertrag der Kirchen?) steht!
Ob man das Ganze gut finden soll, ist ja eine ganz andere Frage. Deshalb mal ein Beispiel (frei erfunden), was von der Kirche abweicht…
Stell’ Dir mal vor, eine gut ausgebildete Sekretärin bewirbt sich bei einer Partei - nehmen wir mal die Grünen…
Später stellt sich heraus, dass sie ein langjähriges Mitglied bei - ich mache es jetzt mal extrem - der DVU ist.
Wie sollen die Grünen jetzt ihren Wählern erklären, DIESE Person zu beschäftigen?!
Normalerweise sind im Einstellungsgespräch Fragen nach einer Parteizugehörigkeit nicht zulässig - würde in diesem Fall die Frau eine solche Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten, wäre der Vertrag sogar anfechtbar!
Ich kann ja verstehen, dass man gerade bei der Kirche schnell schimpft - aber man muss doch dort keinen Job annehmen! Und wenn man aufgrund der Arbeitsmarktsituation darauf angewiesen ist, kann man die paar DM Kirchensteuer doch besser verkraften, als die Differenz zur ALH, oder?
wenn es einem nicht paßt, dann bracht er da ja nicht bei der Kirche anzufangen. Es wird ja keiner gezwungen.
Weiteres Beispiel:
Als Soldat hast Du dem Staat sogar 24 Stunden täglich zur Verfügung zu stehen…
Ist doch besser man weißt im vorhinein ob man damit klar kommt, als später „rumgemosern“ oder vor das Arbeitsgericht gehen wegen dem sooooo schlimmen Arbeitgeber.
Gruß
Karl-Heinz
Besser
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Ein aktueller Fall liegt nicht vor. Aber an einen von vor ca.
5 Jahren kann ich mich erinnern.
Meine Informationen sind lückenhaft. Ich hoffe nicht, daß ich
unwissentlich wichtige Fakten unterschlage.
Eine Kindergärtnerin ließ sich scheiden und trat obendrein aus
der Kirche aus. Welcher Fakt nun schwerer wog oder ob ein
einziger davon schon ausgereicht hätte, kann ich nicht sagen.
Jedenfalls verlor sie ihren Job als Kindergärtnerin in der
katholischen Einrichtung mit der Begründung, daß sie für das
Haus untragbar sei. Zum Arbeitsgericht gelangte es nicht.
Meine Frage: Ist es - immer noch? - rechtens, daß sich
Arbeitsverträge derart in die Belange des Privatlebens und der
Religionsfreiheit einmischen dürfen?
Die Kirchen haben nun einmal an Ihre Mitarbeiter besondere Regeln aufgestellt. Die sind Bestandteil eines Arbeitsvertrages. Nicht mit der Kirche vereinbar sind z.B.Scheidung, Abtreibung.
Hier kann man trefflich streiten, ob eine Krankenschwester im Falle einer Scheidung gekündigt werden soll. Wenn die Person jedoch in leitender Stellung bei einer krichlichen Einrichtung ist, ist eine Kündigung durchaus begründet. An den Vorgesetzten sind andere Masstäbe zu setzen als an Mitarbeiter.
Wenn die Person jedoch in einer Säuglingsabteilung tätig ist in einem kirchlichen Krankenhaus und dann abtreibt, ist sie wohl fehl an diesem Arbeitsplatz. In solchen Fällen erhalten Arbeitnehmer auch kein Recht vor Gericht.
Der Austritt aus der Kirche ist für eine Mitarbeiterin in dieser Kirche natürlich abwegig. Wenn hier jemand klagt, ist nicht die Kirche, sondern der Mitarbeiter nicht normal. Wer arbeitet in einem Unternehmen freiwillig, mit dem er offiziell nichts mehr zu tun haben will ? Die Haltung der Arbeitsgerichte, den Kirchen Recht zu geben, ist begründet.
Dann gibt es noch die Fälle, dass jemand wegen seiner sexuellen Neigungen oder wegen gleichgeschlechtlicher Bezíehungen um den Arbeitsplatz fürchten muss. Da gibt es eine uneinheitliche Rechtssprechung. Einige Gerichte widersprechen der Kündigung, da es sich um eine Diskriminiserung handelt. Andere wiederum haben solche Kündigungen anerkannt. Ich meine, dass zu Gunsten der Arbeitnehmer zu entscheiden ist.