Ich arbeite in einem Fitness Studio als Putzfrau mit einer 40 Std. Woche. Davon arbeite ich ca. 32 Std. nach 23:00 und ca. 4 Std. tagsüber Samstag, Sonntag.
An allen Feiertagen natürlich auch.
Leider hab ich zu Anfang versäumt diese speziellen Arbeitszeiten in meinem Vertag festhalten zu lassen.Auf Anraten meines Steuerberaters möchte ich das nun ab 1.1.2011 ändern lassen.
Da sich aber das Entgeld nicht verändern soll ( Brutto 2080 ) ist die Frage: wie sollte oder könnte die Aufteilung von dem Entgeld und dem Zuschlag für Nacht, Sonn und Feiertagsarbeit gegliedert sein ohne das das Finanzamt was daran auszusetzen hat?
Hallo,
mit Arbeitsrecht kenne ich michnicht aus. Da würde ich, und das würden Sie im Sinne einer rechtsverbindlichen Auskunft früher oder später doch ohenhin für sich selbst wollen, einen entspr. Fachanwalt via Gelbe Seiten kontakteiern.
Viel Erfol
Barmbek
Hallo Silvie1,
das ist eine Frage, die auf einen rechtlichen Bereich abziel. Als Laie im Rechtswesen kann ich Dir dazu keine rechtssicheren Auskünfte erteilen. Das kann Dir entweder ein Personaler mit einer Ausrichtiung auf Vertrags- und Tarifrecht oder ein Rechtsanwalt Arbeitsrecht sagen. Suche mal in diesem Bereich Experten in diesem Forum.
Grüße chicobello
Hallo Silvie,
da kann ich Dir leider nicht helfen. Ich denke aber das Dein Steuerberater, der Dich darauf gebracht hat, auch sicher sagen kann, wie das im Idealfall auszusehen hat.
Gruß
Chris