Hallo Experten,
Frau Z befindet sich derzeit in der Elternzeit. Geburt ihrer Tochter war März 2006. Die Elternzeit (2 Jahre) hat sie ihrem Arbeitgeber zeitgerecht schriftlich angezeigt.
Auf Grund eines Umsatzrückganges um 9 % im vergangen Jahr werden derzeit alle Mitarbeiter in der Firma, wo Frau Z beschäftigt ist, von einer 40 Stundenwoche auf 37,5 Stunden je Woche zurückgestuft. Des Weiteren wird der Stundenlohn um 10 % gekürzt. Es wird vom Arbeitgeber jeder Arbeitnehmer in einem allgemeinen Anschreiben (für jeden gleich) gebeten den Änderungsvertrag (für jeden individuell) zu unterschreiben, da sonst betriebsbedingte Kündigungen anstehen.
Frau Z ist nicht bereit unter den geänderten Bedingungen arbeiten zu wollen. Sie will nicht unterschreiben.
Gehe ich recht in der Annahme, dass der Arbeitgeber noch keine konkrete Änderungskündigung ausgesprochen hat, da ja nicht Frau Z mit einer Kündigung gedroht wird, wenn sie nicht unterschreibt, sondern allgemein von betriebsbedingten Kündigungen gesprochen wird.
Ist Frau Z überhaupt verpflichtet in der Elternzeit einen Änderungsvertrag zu unterzeichen? Sie befindet sich im Moment und für weitere 1_1/2 Jahre in der Elternzeit und erhält keine Leistungen vom Arbeitgeber. Der Änderungsvertrag macht sich also erst im Jahre 2008 für Frau Z bemerkbar und wer weiß, ob es die Firma da noch gibt.
Kann Frau Z in der Elternzeit aus betriebsbedingten Gründen (Umsatzrückgang) gekündigt werden?
Der Arbeitgeber hat bei Frau Z angefragt, ob sie während ihrer Elternzeit einige Stunden arbeiten möchte. Eigentlich hat Frau Z, auch in Bezug auf den bevorstehenden Änderungsvertrag, keine Lust. Aber wenn Frau Z auf 400 € - Basis in der Firma aushilfsweise arbeiten würde, ist doch sicherlich ein neuer Vertrag auf geringbeschäftigten Basis abzuschließen. Dieser hat mit ihrem bestehenden Vertrag, welcher wegen der Elternzeit ruht, doch sicherlich nicht zu tun. Oder?