Hallo „der Hilfesuchende“
Was hat ein Angestellter zu befürchten, wenn man dem Vorschlag des Arbeitgebers für eine Arbeitsvertragsänderung nicht nachkommt und nicht unterschreibt?
Unter Umständen könnte der Arbeitgeber sich zu einer „Änderungskündigung“ entschließen.
Hier ein paar Infos zu diesem Thema.
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsre…
http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/4422_k…
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
http://dejure.org/gesetze/KSchG/2.html
Obwohl der Arbeitgeber beteuert nachdrücklich, diese Änderung sei allein zugunsten des Arbeitnehmers gedacht. Erklärt aber nicht genau, wodurch.
Wenn es sich dabei um den selben Arbeitgeber handelt von dem du in deinem unteren Beitrag geschrieben hast:
Und wenn auf jede vorsichtige Nachfrage bei dem Chef über solche ungleiche und sehr anstrengende Aufteilung die Antwort jedes Mal lautet, man könne eigentlich ab morgen auch gleich daheim bleiben, er werde denjenigen nehmen, der die Zeit zum Arbeiten hat, an den Anfragen von Arbeitssuchenden gäbe es keinen Mangel, bleibt die Frage weiterhin ungeklärt.
Dann sollte man sich nicht wundern wenn man hinterher feststellt dass der Arbeitgeber sich an seine vorherigen „nachdrücklichen Beteuerungen“ nicht mehr erinnern kann.
Da der Arbeitgeber nicht einseitig ohne Einverständnis des Arbeitnehmers den Arbeitsvertrag ändern kann, bliebe dem Arbeitgeber eventuell (siehe die verlinken Infos) nur noch die Möglichkeit der Änderungskündigung.
Sollte sich der Arbeitgeber zu diesem Schritt entschließen, hätte der Arbeitnehmer natürlich die Möglichkeit durch einen Fachanwalt auf dem Gebiet Arbeitsrecht diese Änderungskündigung auf ihre juristische Gültigkeit prüfen zu lassen.
Bezogen auf deinen Titel „Arbeitsvertragsänderung: lieber unterschreiben?“ kann man dem Arbeitnehmer hier keine Empfehlungen geben ohne die Lebensumstände, Einkommensverhältnisse und über die „Kampfbereitschaft“
des Arbeitnehmers zu kennen.
Auf jeden Fall sollte sich der Arbeitnehmer darüber im Klaren sein dass eine Weigerung diese Vertragsänderung zu unterschreiben, und gegen eine Änderungskündigung juristisch anzugehen das Arbeitsverhältnis nicht unbedingt verbessert. Ob der Arbeitnehmer willens und fähig ist das in Kauf zu nehmen, kann nur der Arbeitnehmer entscheiden.
Gruß
N.N