Arbeitsvertragsende-->Auslandsaufenthalt

Hallo
Mein Arbeitsvertrag bei meiner Firma läuft Ende Februar aus, weil ich dann im März zum Work&Travel ins Ausland starte.
Meine Mutti meinte, es sei aber besser, wenn man von der Firma gekündigt würde, weil dies günstiger für die anschließende Meldung bei der ARGE sei.
Was sagt ihr dazu?
Weiterhin muss ich mich doch arbeitssuchend melden, oder? Oder gibt es spezielle Regelungen für einen Auslandsaufenthalt?
Weil freiwillig versichert sein ist halt nicht so prickelnd für den Geldbeutel.

Danke euch.

Hallo,

Weiterhin muss ich mich doch arbeitssuchend melden, oder?

bist Du nun arbeitsuchend oder willst Du in´s Ausland?

Beides geht wohl kaum.

Weil freiwillig versichert sein ist halt nicht so prickelnd
für den Geldbeutel.

Ach. Und da denkst Du, dass Du Dir irgendeine Geschichte ausdenkst, so dass die Allgemeinheit (also auch ich) das zahlt…

Sorry. Aber wer meint, in´s Ausland zu gehen, muss das schon selbst finanzieren können/wollen.

S.J.

Hallo,
ich weiss ja nicht, wie lange du weg bist. Aber meist ist nach einem längeren Auslandsaufenthalt die Sperrfrist für das Arbeitslosengeld abgelaufen. D.h. selber kündigen dürfte da kein Nachteil bringen.

Über welche freiwilligen Versicherung sprichst du?
-Arbeitslosenversicherung brauchst du nicht.
-Rentenversicherung normalerweise auch nicht. Diese Lücke bei den Beiträgen bewirkt bei der Rente nur einen minimalen Abschlag.
-Krankenversicherung läuft evtl. weiter. Musst du sowieso abklären, ob die dein Auslandsaufenthalt abdecken.

Gruss

Hi, wohin ins Ausland?
Hier geht´s nicht nur um die Arge, sondern auch um die Krankenversicherungspflicht! Um letztere zu umgehen (wenn man zurück nach D kommt, können da horrende Nachzahlungsforderungen der KK auf einen zukommen), meldet man sich vor Reisantrit bei der Meldebehörde ab.
Vorher schliesst man eine Auslandsreisekrankenversicherung ab.
Wenn man zurück kommt, meldet man sich wieder an und umgehend bei der Arge als arbeitssuchend.
Vorher erkundigen welche Ansprüche dann wann noch bestehen, bei Rückkehr nach D.
MfG ramses90

Na so auch nicht, aber man muss sich doch gleich beim Arbeitsamt melden, sobald man keinen Job mehr hat.
Ich hab ja vor, dann im Ausland zu arbeiten. Aber für die Zeit, bis ich da hinkomme und nen Job hab, gibt’s da keine Möglichkeit, dass ich irgendwie um die freiwillige Versicherung drumrumkomme?

Nach Kanada geht’s.
Hab ja für dort ein Arbeitsvisum und wollte einfach mal wissen, ob ich um die freiwillige Versicherung drumrumkomme, bis ich dort Geld verdiene und das zahlen kann.
Geh morgen auch noch mal persönlich bei der KK vorbei. Benötige ja ne Auslandsversicherung.

arbeitslos melden

Meine Mutti meinte, es sei aber besser, wenn man von der
Firma gekündigt würde, weil dies günstiger für die
anschließende Meldung bei der ARGE sei.
Was sagt ihr dazu?

Hi,
du solltest dich auf jedenfall arbeitslos melden, auch wenn nur für einen Tag und dann komplett abmelden.
So verstreicht die Sperrfrist bereits während deines Auslandsaufenthalts und nach deiner Rückkehr kriegst du dann ALG.
Meldest du dich erst nach deinem Auslandsaufenthalt, tritt erst dann die Sperrfrist in Kraft und du bekommst die ersten 3 Monate nichts.
War bei mir genauso

Hallo,

Ich hab ja vor, dann im Ausland zu arbeiten. Aber für die
Zeit, bis ich da hinkomme und nen Job hab, gibt’s da keine
Möglichkeit, dass ich irgendwie um die freiwillige
Versicherung drumrumkomme?

Voraussetzung für den Bezug von ALG ist u.a., dass man dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Ggf. fragt man mal seine Versicherung, ob die so nett sind zu verzichten.

Gruß

S.J.