Hallo,
Ich habe ein Arbeitsvertrag mit geringfügiger Beschäftigung in dem steht das ich in der Woche 11,75 Std arbeiten soll in der Zeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 10-13 Uhr.
Der Stundenlohn wurde auch festgelegt im Vertrag
Die Uhrzeit hatten wir intern so besprochen, können wir ruhig mal ab und wann flexible halten.
Nun ist meine Frage dazu: wenn der Arbeitgeber mir keine Arbeit von 11,75 std in der Woche zur Verfügung stellt, kann er sie mir willkürlich als Fehlstunden auferlegen bzw. mir diese auch vom Gehalt abrechnen ? Oder ist er am Monatsende verpflichtet mir ein Gehalt so zu zahlen wie es durch Stundenzeit und Stundenlohn im Vertrag festgehalten wurde ?
lg.
Biggy123