Arbeitsvertragsregeln bei geringfügiger Beschäftig

Hallo,

Ich habe ein Arbeitsvertrag mit geringfügiger Beschäftigung in dem steht das ich in der Woche 11,75 Std arbeiten soll in der Zeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 10-13 Uhr.
Der Stundenlohn wurde auch festgelegt im Vertrag

Die Uhrzeit hatten wir intern so besprochen, können wir ruhig mal ab und wann flexible halten.
Nun ist meine Frage dazu: wenn der Arbeitgeber mir keine Arbeit von 11,75 std in der Woche zur Verfügung stellt, kann er sie mir willkürlich als Fehlstunden auferlegen bzw. mir diese auch vom Gehalt abrechnen ? Oder ist er am Monatsende verpflichtet mir ein Gehalt so zu zahlen wie es durch Stundenzeit und Stundenlohn im Vertrag festgehalten wurde ?
lg.
Biggy123

Tja, generell besteht schon eine beiderseitige Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag. Aber es bedeutet auch, dass der Arbeitgeber eigentlich verpflichtet ist, die vereinbarten Stunden arbeitsmässig zu füllen bzw. auch dann zu bezahlen, wenn er es zeitweise nicht kann.

Wir hatten bei uns so einen Fall eines Freelancers, der hat sich die Bezahlung der zwar veeinbarten aber aus Mangel an Arbeitszuteilung nicht geleisteten Stunden allerdings auch einklagen müssen… Freiwillig wurde nicht bezahlt, leider.