Arbeitsverweigerung

hallo kann man die arbeit verweigern wen ein friseur demenzkranken die haare schneidet aber mit denen seelische probleme hat mit der krankheit nicht umgehen kann ?

Hallo

Wäre ein Arzt in der Lage, der AN nachvollziehbar zu attestieren, daß sie diese Arbeit nicht leisten kann? Um wieviele Kunden geht es hier? Kommt da jede Woche ein Demenzkranker rein oder hat der AG einen Deal mit Seniorenheimen am Laufen?

Generell scheint mir das sehr zweischneidig zu sein. Denn wenn die Frisörin sich nicht in der Lage fühlt, einen Kundenkreis zu bedienen, stellt sich für den AG schnell die Frage, ob er sich der Angestellten aus personenbedingten Gründen entledigen sollte. Insbesondere, wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, was bei Frisören oft der Fall ist. Eine Weigerung führt schnell zu einer fristgerechten Kündigung, beharrliche Arbeitsverweigerung kann auch zu einem fristlosen Ende führen.

Gruß,
LeoLo

hallo
die angestellte muss ein mal die woche ca15 kunden die demenzkrank sind frisieren
durch deren krankheit treten schlagen spucken und beschimpfen sie die angestellte auch wen sie es nicht mehr mitbekommen
die angestellte leidet psyschich darunter aber auch das dahinwegetieren der kunden und das schnelle ableben macht ihr zu schaffen
kann man in so einer situation die arbeit verweigern

mfg

Hallo

Gab es denn schon ein ausführliches Gespräch mit dem Arbeitgeber? Stellt dieser auf stur?

Wieviele Angestellte hat der fiktive Arbeitgeber? Wie lange arbeitet die fiktive Frisörin dort schon?

Gruß,
LeoLo

hallo
ja sie hat mit dem arbeitgeber darüber geredet mehrere male schon der arbeitgeber stellt sich stur hat mehrere läden die unterbesetzt sind hat mehr als 15 mitarbeiter und über 6 läden
die angestellte ist schon über 5jahre angestellt und ist kurz davor selber zu kündigen
mfg

Hallo

dann sehe ich für die AN am ehesten die Möglichkeit unter Einbeziehung eines Fachanwaltes den Arbeitgeber an seine Fürsorgepflicht (insb. §§ 241, 617-619 BGB) zu erinnern, denn bei aller Liebe muß sich die AN nicht „treten schlagen spucken und beschimpfen“ lassen, während der AG teilnehmslos zusieht.

Natürlich kann die Konsequenz sein, daß der AG die AN kündigt. Da die Geltung des KSchG der Schilderung zufolge anzunehmen ist, wäre das aber vermutlich der für die AN „bessere“ Weg, verglichen mit dem Umstand, daß sie kurz davor ist, die Brocken selber hinzuschmeißen.

Und nebenbei: bewerben, bewerben, bewerben.

Gruß,
LeoLo

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hallo
so die an wird dem ag eine woche zeit geben das sie unter den bedingungen nicht arbeiten kann und wird dann die arbeit verweigern was der ag dann macht das werden wir sehen
einen anwalt zu konsultieren kann sich die an nicht leisten da man ja weis was frisöre verdienen
den §§ 241, 617-619 BGB wird dem ag angesagt gezeigt
mfg
danke