Hallo liebe Fachkundige,
folgender hypothetischer Fall:
Darf ein Arbeitnehmer (seit 1 Monat fest angestellt) die Arbeit verweigern, wenn sein Lohn z.B. am 01.02. um 8Uhr45 noch nicht auf seinem Konto ist?
Also etwa so, dass er an den Chef eine Mail schickt, dass er erst wieder arbeitet, wenn das Geld da ist? Mal vorausgesetzt, es wäre eine kleine Firma mit nur 2-3 Mitarbeitern.
Vielen Dank schon mal im vorraus…
Jacksy
Hallo Jacksy,
was steht denn im Arbeitsvertrag dazu? Es ist durchaus üblich, dass Lohn erst im Folgemonat bezahlt wird.
LG Kathi
was steht denn im Arbeitsvertrag dazu? Es ist durchaus
üblich, dass Lohn erst im Folgemonat bezahlt wird.
Hallo Kathi,
Zahlungtermin wäre der 01. im folgende Monat. Und wenn Nachforschungen bei der Bank ergeben, dass das Gehalt um 11 Uhr auf alle Fälle auf dem Konto war, was dann?
Also zusammenfassend:
Darf der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern? Das Geld ist ja schließlich doch noch am 01. gebucht worden.
Oder dürfte der Arbeitgeber fristlos kündigen?
LG
Jacksy
Hi!
Darf ein Arbeitnehmer (seit 1 Monat fest angestellt) die
Arbeit verweigern, wenn sein Lohn z.B. am 01.02. um 8Uhr45
noch nicht auf seinem Konto ist?
Natürlich darf er das - wenn er Wert auf eine Abmahnung, bzw. Kündigung legt.
Also etwa so, dass er an den Chef eine Mail schickt, dass er
erst wieder arbeitet, wenn das Geld da ist? Mal vorausgesetzt,
es wäre eine kleine Firma mit nur 2-3 Mitarbeitern.
Dann hätte der Arbeitegeber nichtmal das Hindernis des Kündigungsschutzgesetzes…
Gruß
Guido
Hallo,
also war der Lohn doch pünktlich. Es liegt ja auch nicht unbedingt im Ermessen des Arbeitgebers, wann die Bank das Geld verbucht.
Ob der Arbeitgeber nun fristlos kündigen kann, möchte ich jetzt nicht mit Sicherheit behaupten. Wenn man aber bedenkt, dass der Arbeitnehmer erst seit einem Monat beschäftigt und somit wahrscheinlich noch in der Probezeit ist, könnte es durchaus sein, dass man auch fristgerecht schneller getrennte Wege geht als dem Arbeitnehmer lieb sein dürfte.
Grüße Kathi