Person P hat sehr kurzfristig einen kurzen, zeitlich begrenzten Job angenommen.
Dienstbeginn am Mo. Ca. 6 Uhr.
Es sind heute Nachmittag die wichtigsten Unterlagen noch rechtzeitig eingetroffen. Es fehlt aber der Dienstausweis.
Es handelt sich um Befragungen, man kennt die Ausweise z.B. von Fahrkartenkontrolleuren.
Zwei Möglichkeiten:
P tritt den Dienst nicht an, Verweis auf den Ausweis.
HM,halte ich für über zogen und Jobgefährdend.
P bastelt aus den zugesandten Unterlagen ein Not-Ausweis. Kopie des Dienstauftrages mit Auftrags- und Personalnr. Mit Passbild kopieren und ab in eine Klarsichthülle.
Tja, könnte da eine Fälschung oder sogar Urkundenfälschung vorliegen?
Das Aussehen des richtigen Ausweises ist unbekannt.
Es werden ja nur Daten verwendet, die direkt mit dem Auftrag zu tun haben.
So richtig einig sind wir uns nicht geworden.
Vermtl. geht das eh im Tagesgeschäft unter, aber was sagt die Justiz dazu.
Hallo. Das gesagte in Beispielhaftigkeit spielende Handeln erörtert mit Begriffen wie BASTELN, mit der Aussage BASTELN, mit Handlungen, die auf eine VORSPIEGELUNG im DIREKTEN Sinne hinauslaufen, ist URKUNDENFÄLSCHUNG, oder vielleicht etwas explizierter gesagt eine strafbare Vorspiegelung - es ist wohl Betrug durch Urkundenfälschung und/oder Urkundenunterdrückung verbunden mit z. B. Datenklau und z. B. Unterschlagung/Erlangung eines Vorteils. Es sollte dem Arbeitnehmer dazu geraten werden, die Papiere (der Arbeitsvertrag… ?) anstelle des Ausweises mitzuführen. Das macht auch einen guten Eindruck auf den Chef (Motivation). Wenn es den auf den Chef aber NICHT macht, ist er jemand, der da, wo Leute ihre Arbeit machen wollen, nichts, aber auch GAR nichts, verloren hat.
Die Person meldet sich zum Dienstbeginn beim Arbeitgeber, und bekommt (k)einen Ausweis.
Ohne Ausweis kann er vermutlich nicht arbeiten, das ist aber Sache des Arbeitgebers. Lohn muß der trotzdem zahlen, da die Person ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellt. (Im Gegensatz zu Möglichkeit 1)
Der selbstgebastelte Ausweis ist nichts wert, weil eben nicht original vom Arbeitgeber ausgestellt. Rechtliche Konsequenzen? Ich vermute nein, weil er ja tatsächlich für die Firma arbeitet. Aber Ärger kann es dennoch geben, z. B. wenn die „Fahrgäste“ wissen, wie der Ausweis eines „Kontrolleurs“ wirklich aussieht.
Offizielle ausweise im sinne einer Personen-(bzw.Aufgaben-) identifizierung dürfen nur von juristischen Personen mit entsprechenden Kompetenzen ausgestellt werden. Alles andere ist nach StGB strafbar. Sollte dieser Ausweis einen Transponder beinhalten, ist basteln eh sinnlos.
Gruß
Schorsch
Eine Urkundenfälschung ist es - äußerst grob gesagt -, wenn das Dokument den Eindruck erweckt, von Person A geschaffen worden zu sein, tatsächlich jedoch (zuletzt) von Person B erstellt wurde.
Daher ließe sich eine - ohnehin fragliche - Strafbarkeit der Urkundenfälschung jedenfalls vermeiden, wenn man eine schlichte Fotokopie anfertigt; sozusagen merklich keinen Wert darauf legt, dass das Dokument versuchen würde, ein Original zu sein.
Eine Fotokopie sagt unmittelbar nichts darüber aus, wer sie erstellt hat; daher kann sie nicht ohne Weiteres tauglicher Tatgegenstand einer Urkundenfälschung sein.
Zu denken ist in solchen Fällen noch an eine Strafbarkeit wegen Betruges. Diese halte ich jedoch, wie ich deinen Fall spontan verstanden habe, noch für viel fraglicher. Ernstens wird man eine Auskunft vllt nicht als Vermögen ansehen; zweitens ist fraglich, ob man von einer relevanten Täuschung reden kann; drittens fehlt es wohl jedenfalls an der Rechtswidrigkeit.
„Möglichkeit 3“ scheidet aus, Ort des Dienstantritts und Büro liegen ca. eine Std. Fahrzeit aus. Mit dem Nachttakt müsste Fahrtantritt um zwei Uhr sein, nicht sinnvoll.
Ein Vorteil wird nicht erschlichen, da ja im Auftrag der FA. gehandelt wird.
Als Befragter würde mich nur interessieren wer der Arbeitgeber und der Fragesteller ist, falls es Gründe zur Beschwerde gibt, eine Belobigung ist ja selten😊
Man könnte, wenn es allein um die Informationen geht, natürlich auch ganz darauf verzichten, einen irgendwie offiziellen Eindruck zu erwecken. Einfach in Visitenkartenformat die Infos drucken.
Wenn dir der neue Arbeitgegeber nicht rechtzeitig zum Dienstbeginn das unbedingt erforderliche „Werkzeug“ zur Verfügung stellt, ist man einfach zum Dienstantritt an der Einsatzzentrale.
Wie man da pünktlich hinkommt, ist üblicherweise das alleinige Problem des Arbeitnehmers.
wie wichtig ist denn dieser Ausweis für die Ausübung der Tätigkeit? Wie wahrscheinlich wird P seine Tätigkeit ohne diesen Ausweis erfüllen können? Zugangsberechtigung? Nur persönliche Identifikation? Wenn letzteres, wird der Ausweis offen getragen oder nur auf Verlangen vorgezeigt?
gibt es denn keine „Einschulung“ in irgendeiner Form für P? Gerade wenn so ein Ausweis doch offensichtlich benötigt wird, geht doch eine gewisse „öffentliche Autorität“ einher, über deren Rechte und Pflichten P (vermutlich persönlich) aufgeklärt werden müsste
Ist beim Arbeitgeber jetzt über’s Wochenende jemand zu erreichen? Teilen die P irgendwas zum Ausweis mit?
Wie ist denn sein Arbeitsbeginn am Montag früh geplant? Soll der gleich um 6 Uhr „produktiv“ tätig werden (ob nun mit oder ohne Ausweis)? Oder beginnt da das übliche Geplänkel mit Willkommen, Einweisung, und eben auch feierlicher Ausweis-Übergabe?
Dann Möglichkeit 4: vor Ort eintreffen wie bestellt und abwarten, was passiert. Es ist noch nie Aufgabe des Arbeitnehmers gewesen, sich seine Ausweise selber anzufertigen. Das war schon immer das Problem des Arbeitgebers. Und das weiß der auch, weshalb entweder der Ausweis passend zum Arbeitsbeginn vorliegt oder am ersten Tag eine Tätigkeit ohne Ausweisnotwendigkeit ausgeübt werden wird.