Arbeitsverweigerung, fristlose Kündigung?

Hallo an alle,

wenn ein kfm. Mitarbeiter in einem festen Arbeitsverhältnis (nach Probezeit) z.B. seine Arbeit verweigert, indem er keine vom Chef aufgetragenen Aufgaben erledigt (weil er keine Zeit hatte, sagt er), fast jeden Freitag / und oder Montag krank ist sowie bereits 2 Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen hat …
Mit welchen Konsequenzen könnte er rechnen?

Angenommen er würde mal wieder einen Montag nicht kommen, hat sich nicht abgemeldet, keine Krankmeldung geschickt, ist telefonisch nicht erreichbar usw …
Niemand weiss wo er ist oder warum er nicht zur Arbeit erscheint.

Ist dies ein Grund zur fristlosen Kündigung wenn sich diese Sache innerhalb eines Monats wiederholt? Und könnte man dem Mitarbeiter noch zu irgend einer Entschädigung verdonnern (wegen Arbeitsausfall, unerledigten Aufgaben und dadurch ein verlorener Kundenauftrag oder ähnliches)?

Danke!

LG Jasmin

natürlich muss ein solcher Arbeitnehmer mit Konsequenzen rechnen, die von einer weiteren Abmahnung über eine ordentliche (verhaltensbedingte) Kündigung bis hin zur außerordentlichen Kündigung reichen können.
Hinsichtlich Schadensersatzansprüchen bin ich überfragt, das weiß ich nicht.
Gruß

Hi!

Ist dies ein Grund zur fristlosen Kündigung wenn sich diese
Sache innerhalb eines Monats wiederholt?

Nicht nur innerhalb eines Monats.

Wenn man es als AG darauf anlegt, könnte man die außerordentliche Kündigung (hilfsweise fristgerecht) versuchen.
Aussichtslos würde ich diese Situation nicht nennen.

Eine weitere Abmahnung halte ich für eine zu viel…

Und könnte man dem
Mitarbeiter noch zu irgend einer Entschädigung verdonnern

Natürlich!
Für jeden Schaden, der nachweislich entstanden ist.

Gruß
Guido

Hallo und vielen dank

Und könnte man dem
Mitarbeiter noch zu irgend einer Entschädigung verdonnern

Natürlich!
Für jeden Schaden, der nachweislich entstanden ist.

Könntest du dafür vielleicht Bespiele parat haben? Der Mitarbeiter hat z.B. eine deadline verpasst (Abgabe eines Angebotes für eine Ausschreibung), weil er da krank war …

LG Jasmin

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Hi!

Natürlich!
Für jeden Schaden, der nachweislich entstanden ist.

Könntest du dafür vielleicht Bespiele parat haben?

Das ist in Deinem Fallbeispiel gar nicht so einfach, da wir immer nur von einzelnen Tagen reden.

Würde bspw. die Produktion wegen der unentschuldigten Fehlzeit still stehen, hätte das einen beziffernden Schaden verursacht.

Der
Mitarbeiter hat z.B. eine deadline verpasst (Abgabe eines
Angebotes für eine Ausschreibung),

Das könnte auch denkbar sein, aber

weil er da krank war

…das ist natürlich betriebliches Risiko.

Gruß
Guido