Arbeitsverweigerung?

hallo, wwwhelfer,

angenommen jemand arbeitet als LKW-fahrer und hat immer Montag vormittag frei. Jetzt kriegt er ein Anruf ob er am Montag nicht schon um 10 anfangen könnte. Dieser lehnt ab und kriegt heute eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung. Ist dies Rechtens???Der Fahrer macht jeden Tag überstunden und arbeitet auch am Samstag. Monntag ist der einziege Tag wo er alle erledigungen machen kann. Behörde bzw Arztbesuche.Der AG hat nicht mal nach einem Grund gefragt.

Danke in vorraus

tancik

Hi!

Wurde die Wochenendruhe eingehalten? Wenn ja, wirds für ihn schwierig.

fg
MT

hi,

ja diese wurden eingehalten. Jedoch hat der AN dem AG mitgeteilt das seine Frau Termine hat und er auf den kleinen Sohn (1 Jahr und 6 mon.) aufpassen muss. Jetzt meinte der AG das sie Ehefrau ihm vorweisen müsse, was sie an diesem Tag erlädigt hat, dass sie ihren Sohn nicht mitnehmen konnte.

Diese möchte aber aus persönlichen Gründen dem AG ihres Mannes nicht die ganzen Bestätigungen von ärzten und behörden vorweisen??? Ist dies nicht zugroßes eingreifen in die privatsfähre???

danke tancik

Darauf hat der Arbeitgeber kein Recht. Er darf noch nicht einmal bei Krankmeldungen fragen, was die Ursache ist. Aber nachdem die Wochenenderuhe eingehalten wurde ist das eine knifflige Angelegenheit, eine rechtliche Auseinandersetzung muss nicht zu Gunsten deines Mannes ausgehen.

Aber andere Frage: Welche Auswirkung hat die Ermahnung?

Ich war selbst viele Jahre LKW-Disponent, ich weiss wie im Frachtgewerbe gearbeitet wird, ich kenn aber auch alle Tricks der Fahrer.

Dein Mann kann unter Umständen die Schlacht gewinnen, aber auch den Krieg? Ein Disponent hat viele Möglichkeiten einen Fahrer loszuwerden oder „verhungern“ zu lassen, was würde passieren, wenn er deinen Mann keine Überstunden mehr machen lässt.

Kann mir vorstellen, dass der Disponent am Montag in einer schwierigen Situation war, auf deinen Man gehofft hat und dann aufgrund der Absage sauer war. Vielleicht lässt sich das Problem nach einiger Zeit bei einem netten Gespräch viel besser wieder aus der Welt schaffen.

Das Frachtgewerbe ist ein Mieses. Ich bin froh, dass ich da weg bin.

fg
MT

Hi, das hängt u.a. davon ab wann der AG wegen der vorzeitigen Arbeitsaufnahme angerufen hat!
Wenn das am selben Tag war, an dem der Arbeitnehmer schon um 10.00h zur Arbeitsaufnahme aufgefordert wurde, dann ist das keinesfalls Arbeitsverweigerung!
Auch in der heutigen Zeit sind Arbeitnehmer immer noch nicht, sich ständig zur Verfügung des AG halten müssende Sklaven! Darüber gibt es erst ein jüngst ergangenes höchstrichterliches Urteil!
Der Arbeitnehmer kann also in dem Fall gegen die zu Unrecht ergangene Abmahnung Klage beim Arbeitsgericht erheben.
MfG ramses90