Arbeitsvetrag, Prämienvertrag

Hallo.

Ich habe einen Prämienvetrag fürs Jahr 2010.

Zum Inhalt:

Die Auszahlung erfolgt mit Feststellung des Jahresabschlusses Mai 2011.

Soweit sich der Arbeitnehmer vor dem Zahlungstermin dieses Vertrages durch ein von Ihm zu vertretendem Grund in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befindet oder schon ausgeschieden ist, erhält keine Prämie.

Nun ist es so das ich zum 30.06. kündigen möchte.
Die Frage ist jetzt wenn ich die Kündigung zum 31.05. einreiche, nachdem ich normalerweise das Gehalt/mit Prämie ( ca. 28.05. ) bekommen habe, die Prämie noch zurückgefordert werden kann?

Es spielt sich ja alles im Monat Mai ab.

  1. Frage

Eventuell soll die Prämie wegen zeitlicher Verzögerungen des Jahresabschlusses erst im Juli gezahlt werden. Wenn es tatsächlich so ist hätte ich trotzdem Anspruch. Im Vertrag steht ja ganz klar das es im Mai gezahlt werden soll.

Ich bin auf Eure Hilfe angewiesen.

Vielen Dank.

Hallo Youngster,

das sieht schlecht für dich aus- wenn du deine Kündigung genau so durchziehen willst, wie du es in der Anfrage dargestellt hast- ist diese PRÄMIE für 2010 futsch!!

sorry—überlege ob du deine Kündigung um 3 Monate verschieben kannst- schon bist du auf der sicheren Seite.
viel Glück rosi

Die Auszahlung erfolgt mit Feststellung des Jahresabschlusses
Mai 2011.

Soweit sich der Arbeitnehmer vor dem Zahlungstermin dieses
Vertrages durch ein von Ihm zu vertretendem Grund in einem
gekündigten Arbeitsverhältnis befindet oder schon
ausgeschieden ist, erhält keine Prämie.

Nun ist es so das ich zum 30.06. kündigen möchte.
Die Frage ist jetzt wenn ich die Kündigung zum 31.05.
einreiche, nachdem ich normalerweise das Gehalt/mit Prämie (
ca. 28.05. ) bekommen habe, die Prämie noch zurückgefordert
werden kann?

Es spielt sich ja alles im Monat Mai ab.

  1. Frage

Eventuell soll die Prämie wegen zeitlicher Verzögerungen des
Jahresabschlusses erst im Juli gezahlt werden. Wenn es
tatsächlich so ist hätte ich trotzdem Anspruch. Im Vertrag
steht ja ganz klar das es im Mai gezahlt werden soll.

Ich bin auf Eure Hilfe angewiesen.

Vielen Dank.

Hallo youngster1877,

leider ist Arbeitsrecht nicht wirklich meine Sache. Deshalb kann ich eigentlich nur dringend raten, dich in einer so wichtigen - und kniffeligen - Angelegenheit an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden (ein „normaler“ Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt wird dir i.d.R. auch weniger helfen könnnen).

Vom „Bauchgefühl“ her würde ich sagen, wenn die Kündigung nach der Zahlung ausgesprochen wird, kann nichts zurück gefordert werden. Denn der Vertrag spricht ja eindeutig von einem gekündigten oder schon beendeten Arbeitsverhältnis VOR dem Zahlungstermin.

Bei deiner 2. Variante ist das aber - soweit ich das einschätze - schon durchaus kritischer. Wenn du den Vertragswortlaut wörtlich wiedergegeben hast, ist der „Ausschluss“ an den ZahlungsTERMIN, nicht an die tatsächliche Zahlung gekoppelt. Und der vertragliche Zahlungstermin ist ja auf Mai festgelegt, so dass du auch bei einer verzögerten Auszahlung einen Anspruch hättest, wenn du nicht vor Ende Mai kündigst. Aber das ist nur meine - nicht fundierte - erste Einschätzung. Du solltest das, wie gesagt, unbedingt von einem Fachmann prüfen lassen. Gerade im Arbeitsrecht gibt es so viele Fallstricke und durch die Rechtsprechung entwickelte Sonderregeln, dass man da schnell in die falsche Richtung gallopieren kann.

Sorry, dass ich nicht mehr helfen kann.

LG
DieSilli

Hi Silli.

Vielen Dank erstmal. Habe ich fast befürchtet. Warte mal ob es noch andere Meldungen gibt. Ansonsten wird der Gang zum Anwalt wohl nicht ausbleiben.

Beste Grüße

Youngster

Hi Rosi.

Vielen Dank für deine Antwort. Ich hab es fast befürchtet. Werde mir das ganze noch mal durch den Kopf gehen lassen.

Beste Grüße

Youngster

Hallo! Leider kann ich dir in der Angelegenheit nicht helfen. Tut mir echt leid. Mit sowas hab ich noch nie zu tun gehabt.

Hallo,
betr. Arbeitsvertrag kann ich leider nicht weiterhelfen; prinzipiell gehe ich davon aus, dass ein Arbeitsvertragsverhältnis (inkl. Zeitraum, Rechte und Pflichten, Prämienvereinbarungen, etc.) klare Regelungen beinhaltet, auch im Fall einer einseitigen Kündigung! Insofern bleiben m. E. Prämien für eine zurückliegende Leistungserbringung unberührt!

Grüße
OT