Arbeitsvisum und Niederlassungserlaubnis

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob diese Frage hierhin gehört, ich versuch’s einfach mal. Eigentlich ist es auch keine richtige Rechtsfrage. Wenn es falsch ist, bitte verschieben. Danke!

Mal angenommen:
Eine Person ist Dubai geboren, dort zur Schule gegangen, hat in Indien studiert und dort seinen Master of Computer Application gemacht.
Die Person hat einen indischen Pass und lebt mit einer Niederlassungserlaubnis jetzt fast 5 Jahre in Deutschland. Im Pass ist ein Arbeitsvisum eingetragen.

Bei dieser Arbeitsstelle wird die Person tierisch ausgenutzt und muss 6 Tage die Woche zwischen 10 - 12 Stunden oder sogar mehr arbeiten - alles unbezahlt oder durch freie Tage „vergütet“. Auch auf Urlaub gibt es in dieser Firma keinen Anspruch. Wenn man mal freihaben möchte, dann muss man fragen. Wenn man Glück hat, kriegt man frei. Diese Person ist ja aber auf die Arbeitsstelle angewiesen, da das Visum nur für diese Firma gilt (stimmt das überhaupt?).

Kann man da wirklich gar nichts gegen machen?

Stimmt es, dass sich die Person nicht woanders bewerben kann und das Arbeitsvisum auf eine andere Firma umschreiben lassen kann?

Gibt es Jobbörsen für sowas, wo speziell solche Abschlüsse gesucht werden? Anderswo hört man überall „Wir können Sie nicht einstellen. Sie sind überqualifiziert - tut uns leid“.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

LG
Lini

Hallo,

das passt nicht zusammen. Ein Visum und eine Niederlassungserlaubnis zusammen dürfte es nicht geben. Das eine schließt das andere aus. Mit einer Niederlassungserlaubnis ist man aber schon in Besitz eines hochwertigen Aufenthaltstitels. Einer freien Arbeitsplatzwahl dürfte eigentlich nichts entgegen stehen.
Ich würde in solch einem Fall mal zur Ausländerbehörde gehen und mich genau schlau machen.

Gruss

Iru

Mit einer
Niederlassungserlaubnis ist man aber schon in Besitz eines
hochwertigen Aufenthaltstitels. Einer freien Arbeitsplatzwahl
dürfte eigentlich nichts entgegen stehen.

Hallo Iru,
danke schon mal für die Antwort. Das ist sehr hilfreich.

Wäre das Arbeitsvisum denn an eine bestimmte Firma gebunden? Und könnte man diese Bindung nicht auch irgendwie lösen, indem man sich woanders bewirbt?

LG
Lini

Wäre das Arbeitsvisum denn an eine bestimmte Firma gebunden?
Und könnte man diese Bindung nicht auch irgendwie lösen, indem
man sich woanders bewirbt?

Hallo,

guck mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Niederlassungserlaubnis
Wenn du es liest, wirst du feststellen, dass die Niederlassungserlaubnis wesentlich höher einzustufen ist, als das Visum. Von daher ist es egal, ob der Betreffende noch ein Visum hat, denn die Niederlassungserlaubnis gibt viel mehr Rechte (u.a. auch verstärkter Abschiebungsschutz). Zwar gibt es die Möglichkeit, dass ein Visum (als schwächster Aufenthaltstitel) nur für eine bestimmte Arbeitsstelle ausgestellt wird. Ich vermute, dass das Visum, was du meinst, das für die erste Einreise in den Schengenraum ausgestellte war. Danach wurde die Niederlassungserlaubnis ausgestellt. Das Visum wurde ja auch von einer Auslandsvertretung, die Niederlassungserlaubnis von der Ausländerbehörde ausgestellt.
Auf die wenigen Infos hin vermute ich mal, dass der Betreffende ohne Probleme die Arbeitsstelle wechseln kann. Um aber definitiv Stellung zu nehmen, sollte man aber doch die Dokumente in Augenschein nehmen können. Von daher sollte sich jemand mit Ausländerrechtskenntnissen (ALB)die Dokumente mal im Original anschauen.

Gruss

Iru

Ja, klar. Jetzt wo Du es sagst, erscheint mir das auch logisch, obwohl ich das vorhin 2 Mal gelesen habe und mir das nichts gesagt hat :smile:

Angenommen die Person hat Eltern, die deutsche Staatsbürger sind, dann ist das auch logisch, warum er die Niederlassungserlaubnis früher bekommen hat. Das Visum war ein normales Arbeitsvisum, was er brauchte um eben hier arbeiten zu können. Die NL-Erlaubnis wurde tatsächlich danach ausgestellt. Wann genau entzieht sich im Moment meiner Kenntnis.
Gut, werde das mit der ALB mal weitergeben.

DANKE! :smile:

(Diese Antwort bezieht sich auf einen fiktiven Fall)

Angenommen die Person hat Eltern, die deutsche Staatsbürger
sind,

Öhm…dann bräuchte er überhaupt keinen Aufenthaltstitel, dann wäre er Deutscher.

(Diese Antwort bezieht sich auf einen fiktiven Fall)

Öhm…dann bräuchte er überhaupt keinen Aufenthaltstitel, dann
wäre er Deutscher.

Auch dann, wenn die Eltern vorher selbst indische Staatsbürger waren und vor ein paar Jahren eingebürgert worden sind?

Verwirrte Grüße
Lini

(Diese Antwort bezieht sich auf einen fiktiven Fall)

Öhm…dann bräuchte er überhaupt keinen Aufenthaltstitel, dann
wäre er Deutscher.

Auch dann, wenn die Eltern vorher selbst indische Staatsbürger
waren und vor ein paar Jahren eingebürgert worden sind?

Na gut…ich relativiere… wenn die Eltern bei seiner Geburt Deutsche waren.

(Diese Antwort bezieht sich auf einen fiktiven Fall)

Na gut…ich relativiere… wenn die Eltern bei seiner Geburt
Deutsche waren.

Dankeschön. Ist ja nicht so schlimm. :smile:

(Diese Antwort bezieht sich auf einen fiktiven Fall)