Hallo, hat jemand Ahnung von Arbeitsrecht?
Ich habe einen Vertrag über 40 Stunden pro Woche, Erfüllungsort ist der einzige Sitz der Firma (zufällig auch mein Wohnort). Nun kommt es ab und zu vor, daß ich einen Kunden besuchen muß, der zum Teil sehr weit weg seinen Sitz hat. Da fahre ich früh um 5 mit dem Zug los und bin erst abend um 11 zu Hause. Kann ich die gesamte Zeit als Arbeitszeit ansehen oder gehen die 5 Stunden Zugfahrt hin und zurück auf mein Konto? Pause sehe ich ein, aber Fahrzeit???
also ich kenne es nur so, dass selbstverständlich die Anfahrt zum Kunden Arbeitszeit ist und normalerweise (zumindest mit einem verminderten Tagessatz) auch gegenüber dem Kunden abgerechnet wird.
Wenn du für deine Arbeit einen Außentermin wahrnimmst, und das auf Geheiß deines Chefs - das setze ich jetzt mal voraus, dass er den Terminen nicht widerspricht, und wenn, muss er das vorher machen - dann ist der Weg zum Termin und wieder zurück auch Arbeitszeit.
Hallo, hat jemand Ahnung von Arbeitsrecht?
Ich habe einen Vertrag über 40 Stunden pro Woche,
Erfüllungsort ist der einzige Sitz der Firma (zufällig auch
mein Wohnort). Nun kommt es ab und zu vor, daß ich einen
Kunden besuchen muß, der zum Teil sehr weit weg seinen Sitz
hat. Da fahre ich früh um 5 mit dem Zug los und bin erst abend
um 11 zu Hause. Kann ich die gesamte Zeit als Arbeitszeit
ansehen oder gehen die 5 Stunden Zugfahrt hin und zurück auf
mein Konto? Pause sehe ich ein, aber Fahrzeit???
bye
Micha.
Das kann man so immer schwer beantworten. Ich setze mal voraus, daß im AV oder TV, BetrV nichts diesbezüglich vereinbart wurde. Die Fahrt mit dem Zug gehört eher in die Rubrik „Ruhezeit“, ebenso verhält es sich, wenn Du als Beifahrer im Auto sitzt. Auf der anderen Seite könnte es wiederum sein, daß Du während der Fahrt arbeitest (Akten lesen, Gespräche vorbereiten, etc.) Dann wäre es vermutlich schon wieder Arbeitszeit. Letztendlich ist die Rechtslage auf diesem Gebiet sehr „grau“. Ohne vertragliche Grundlagen muß man im Zweifel einen Arbeitsrichter bemühen, welcher dann eine Entscheidung fällt.
Fraglich ist anhand Deiner Informationen auch, ob der AG Dich überhaupt woanders hinschicken darf:smile:, da der Erfüllungsort ja scheinbar ausschließlich der Firmensitz ist. Insofern solltest Du auf dieser Basis die Konditionen mit ihm möglicherweise mal ausklamüsern.
Nein. Man darf nicht „Ruhezeit“ mit „Ruhepause“ verwechseln.
Ruhepause :
ArbZG § 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Ruhezeit :
ArbZG § 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(…)