Wir haben geheiratet und meine Frau zieht zu mir, da wir uns keine zwei Wohnungen leisten wollen. Dadurch verlängert sich ihr Arbeitsweg jedoch erheblich. Würde das Finanzamt diese längeren Wege in der nächsten Steuererklärung akzeptieren oder lohnt es sich wieder nicht, das anzugeben?
hallo,
vorab: glückwunsch zur vermählung!
zu deiner frage: selbstredend lohnt sich das. heirat, kinder, auch schwere krankheit oder pflege sind immer besondere gründe/anlässe, die das fa i.a. ohne zu zucken und zu murren akzeptiert.
es sollte hier keinerlei probleme bei der anerkennung der längeren fahrtwege geben. falls doch (was ich mir nicht vorstellen mag), würde ich umgehend gegen den abschlägigen steuerbescheid einspruch einlegen.
der kängere fahrtweg (und die damit verbundenen höheren kosten) sollte das fa ab dem tag, ab dem diese anfallen, anerkennen - und nicht erst mit der nächsten steuererklärung. ist der fahrtweg entsprechend lang, ist sogar der eintrag eines freibetrags erwägenswert.
saludos, borito
Danke für die Wünsche und danke für die schnelle Antwort. Da freut man sich doch gleich.
Hallo,
das Finanzamt muss den längeren arbeitsweg vom Hauptwohnsitz akzeptieren.
Gruss Hermann
hallo franky13,
wenn ihr beide gemeinsam veranlagt seid, könnt ihr beide Arbeitswege angeben, das akzeptiert das Finanzamt. Bisher werdet ihr doppelte Haushaltsführung gemacht haben oder. Das fällt ja nun weg.
Es ist dem steuerpflichtiggen Bürger heut´ zu Tage ein Weg von 150km einfache Strecke Arbeitsweg zuzumuten. Ergo ist es auch kein Problem eine größere als bisher geltend gemachte Entfernung in der Erklärung anzugeben.
Zum einfachen Nachweis einen Kartenausdruck von Google Maps (oder ähnlichem) beifügen.
Hallo franky13,
erst einmal herzlichen Glückwunsch!
Natürlich akzeptiert das FA den längeren Arbeitsweg. Egal, wie weit der Wohnsitz vom Arbeitsplatz entfernt ist. Allerdings muss man damit rechnen, dass das FA einen Nachweis für die gefahrenen km verlangt. Meistens ist das eine Kopie des TÜV-Berichtes.
Viele Grüße Sylke
Danke für die Antwort!
Danke!
Danke!.
Danke!..
Danke!
Hallo,
das Finanzamt muss den längeren arbeitsweg vom Hauptwohnsitz
akzeptieren.
Gruss Hermann
hallo,
ich würde es probieren, ist ja nun mal fakt, dass der arbeitsweg dann so lang ist. und wenn sie tatsächlich fährt und es auch nachweisen kann, dann sehe ich da keine probleme
Gruß