Arbeitsweg von der Firma zur Baustelle

HAllo Schlaubi´s

Stellt Euch vor man kommt in die Firma setzt sich in den LKW und färt mit der Truppe noch 2 1/2h zur Baustelle.
Ist das wie Arbeitszeit zu entlohnen, oder nicht. Wenn ja beide Fahrten oder täglich nur eine von beiden.
Wer weis was??

Schönen Tag noch…
Silvio

Hi,
Gib doch mal genau an!

  1. Wann beginnt die Fahrt zur Firma
  2. Wann beginnt die Fahrt zur Baustelle
  3. Wann Retour-Fahrt in die Firma
  4. Ankunft in Firma
  5. Ankunft zu Hause

So wie Du es oben beschreibst, wird auf jeden Fall, die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden unterschritten.
Dabei angenommene min. 5 Std. Fahrt-Zeit und min. 7 Std. A-Zeit.
Bei diesen Angaben dürften wohl höchsten 2-5 Std. auf der Baustelle gearbeitet werden.

ArbZG § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

ArbZG § 5 Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

(4) Soweit Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften für Kraftfahrer und Beifahrer geringere Mindestruhezeiten zulassen, gelten abweichend von Absatz 1 diese Vorschriften.

ArbZG § 14 Außergewöhnliche Fälle

(1) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 9 bis 11 darf abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu mißlingen drohen.

(2) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 11 Abs. 1 bis 3 und § 12 darf ferner abgewichen werden,

  1. wenn eine verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern vorübergehend mit

Arbeiten beschäftigt wird, deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge haben würden,2. bei Forschung und Lehre, bei unaufschiebbaren Vor- und Abschlußarbeiten sowie bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen oder zur Behandlung und Pflege von Tieren an einzelnen Tagen,wenn dem Arbeitgeber andere Vorkehrungen nicht zugemutet werden können.
(3) Wird von den Befugnissen nach Absatz 1 oder 2 Gebrauch gemacht, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

mfg
W.

Nachzulesen auch auf http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/inhalt…

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SICHER?
Hi Wolfgang!

So wie Du es oben beschreibst, wird auf jeden Fall, die
gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden unterschritten.
Dabei angenommene min. 5 Std. Fahrt-Zeit und min. 7 Std.
A-Zeit.

7+5=12
Da bleiben noch 12 Std. Rest!

Das aber auch nur, wenn die Anreise vom Firmengelände zur Baustelle nicht als Arbeitszeit gewertet wird.

LG
Guido

Hallo,

ich denke, wenn in Deinem Arbeitsvertrag der Ort der Erfüllung Deiner Arbeit der Firmensitz ist, und Du um eine gewisse Uhrzeit dort sein musst, ist alles was danach kommt Arbeitszeit. Auch die Rückfahrt muss somit bezahlt werden.

Bin aber kein Rechtsexperte

Gruss Sierra

Hi Guido,
Das ist nur die reine Arbeitszeit, Pausen nicht eingerechnet!
Dann würden, wenn Fahrtzeit angerechnet würde, nur 11,25h übrigbleiben.

Meiner persönlichen Meinung nach, beginnt die Arbeitzeit, in diesem Fall, in der Firma. Einige AG´s haben zumindest in einigen Verfahren so geurteilt.

mfg
W.
P.S.
Hab von diesen Urteilen nur gelesen. Daten dazu sind mir leider nicht bekannt.

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Huhu!

Das ist nur die reine Arbeitszeit, Pausen nicht eingerechnet!
Dann würden, wenn Fahrtzeit angerechnet würde, nur 11,25h
übrigbleiben.

OK, hast Recht! Aber auch das würde ja noch reichen!

Meiner persönlichen Meinung nach, beginnt die Arbeitzeit, in
diesem Fall, in der Firma. Einige AG´s haben zumindest in
einigen Verfahren so geurteilt.

Ich würde, wenn ich tippen müsste, auch in diese Richtung tendieren! Aber zu einer Beurteilung gibt es einfach zu wenig Infos!

LG
Guido