Hallo,
ist es eigentlich möglich den Arbeitsweg auch von der Nebenwohnung steuerlich geltend zu machen?
Sind dort bestimmte Voraussetzungen notwendig?
danke
Hallo,
ist es eigentlich möglich den Arbeitsweg auch von der Nebenwohnung steuerlich geltend zu machen?
Sind dort bestimmte Voraussetzungen notwendig?
danke
Hallo,
ist es eigentlich möglich den Arbeitsweg auch von der
Nebenwohnung steuerlich geltend zu machen?
Klar. Wenn dadurch der Weg zur Arbeit wesentlich kürzer ist.
Sind dort bestimmte Voraussetzungen notwendig?
Es muss ein sinnvoller Grund, sprich berufliche Notwendigkeit für diese Zweitwohnung vorliegen. Bei Verheirateten wäre dies bspw. der Fall, wenn man ursprünglich in Köln wohnt, die Frau/Kinder dort wohnen bleiben und man sich wegen der Arbeit in Hamburg eine Nebenwohnung in sagen wir mal Buxtehude nimmt. Das ganze findet man unter dem Stichwort doppelte Haushaltsführung erklärt.
Grüße
Hallo,
ein sinnvoller beruflicher Grund ist eben nicht notwendig.
Die Fahrt zur Arbeit ist immer beruflich, egal von wo aus sie angetreten wird.
Lacht sich Herr A aus B also eine Freundin aus C an und übernachtet regelmäßig dort, so kann er die Fahrt von C zum Arbeitsplatz geltend machen, muss sie aber natürlich irgendwie nachweisen können.
Eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung entsteht dadurch aber natürlich nicht.
Gruß
Lawrence
Danke erstmal für Eure Antworten.
Aber ich muss nochmal nachhaken, da es hier wahrscheinlich in jeder Situation eine andere Lösung oder Regelung gibt.
Was wäre denn, wenn der Arbeitsweg von der Zweitwohnung viel länger wäre (z.b. 1 Stunde Fahrtzeit), aber bei der Zweitanschrift der Sportverein, das Elternhaus etc. wäre und man einmal wöchentlich das Bedürfnis hätte, im Verein zu trainieren und die Eltern um sich haben mag?
Zugegeben, ein sehr spezieller Gedankengang, aber man muss ja mal alle Varianten durchexerzieren.
gruß
Guten Tag,
Hallo,
ist es eigentlich möglich den Arbeitsweg auch von der
Nebenwohnung steuerlich geltend zu machen?Klar. Wenn dadurch der Weg zur Arbeit wesentlich kürzer ist.
Sind dort bestimmte Voraussetzungen notwendig?
Es muss ein sinnvoller Grund, sprich berufliche Notwendigkeit
für diese Zweitwohnung vorliegen. Bei Verheirateten wäre dies
bspw. der Fall, wenn man ursprünglich in Köln wohnt, die
Frau/Kinder dort wohnen bleiben und man sich wegen der Arbeit
in Hamburg eine Nebenwohnung in sagen wir mal Buxtehude nimmt.
Das ganze findet man unter dem Stichwort doppelte
Haushaltsführung erklärt.Grüße
Hallo,
ein sinnvoller beruflicher Grund ist eben nicht notwendig.
Stimmt. Das ist nur bei der Frage einer Absetzbarkeit von Umzugskosten relevant.
Die Fahrt zur Arbeit ist immer beruflich, egal von wo aus sie
angetreten wird.
Lacht sich Herr A aus B also eine Freundin aus C an und
übernachtet regelmäßig dort, so kann er die Fahrt von C zum
Arbeitsplatz geltend machen, muss sie aber natürlich irgendwie
nachweisen können.
Hm. Also wenn man sich den § 9 EStG (1) Nr. 4 Satz 6 http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html ansieht, könnte man zu dem Schluss kommen, dass diese Aussage so pauschal nicht richtig sein könnte.
Es ging im Ursprungsposting um die Absetzbarkeit einer Strecke von der Nebenwohnung aus. Wenn Wohnung von Freundin aus C nur Nebenwohnung ist, kann die Strecke von dort aus nicht geltend gemacht werden, wenn diese länger als von der Hauptwohnung ist.
Das dürfte dann auch gleich die Nachfrage mit beantworten.
Grüße
Hallo,
Was wäre denn, wenn der Arbeitsweg von der Zweitwohnung viel
länger wäre (z.b. 1 Stunde Fahrtzeit), aber bei der
Zweitanschrift der Sportverein, das Elternhaus etc. wäre und
man einmal wöchentlich das Bedürfnis hätte, im Verein zu
trainieren und die Eltern um sich haben mag?
Klingt stark nach Privatvergnügen.
Zugegeben, ein sehr spezieller Gedankengang, aber man muss ja
mal alle Varianten durchexerzieren.
Nö. Diesen Gedanken hatten wohl schon Mehrere. Sonst würde sich der Gesetzgeber kaum so krampfhaft bemühen sowas bis ins kleinste Detail vorgeben zu wollen.
Grüße