Arbeitswegeunfall - Ja oder Nein?

Hallo,

wenn jemand beim verlassen des Wohnhauses, von der zur Haustür
führenden Treppe stürzt, ist das ein Arbeitswegeunfall?

Kurze Schilderung:
Person verläßt das Haus, schließt die Haustür ab, geht die
runterführende fünfstufige Treppe runter, rutscht aus oder
stolpert von der letzten oder vorletzten Stufe, fällt hin,
versucht sich reflexartig mit der Hand/dem Arm abzustützen
und verletzt sich dabei am Handgelenk.

Gilt das schon als Arbeitsweg und damit als Arbeitswegeunfall?

Danke und Grüße

Robert

Hallo,

ist es denn auch auf dem Weg zur Arbeit passiert?

Handelt es sich um einen normalen Arbeitstag und es passiert morgens beim Verlassen der Wohnung, gilt dies schon als Arbeitsweg und ist als Arbeitswegeunfall zu deklarieren.

Gruß

ja, wenn du auf dem direkten Weg zur Arbeit bist.

Hallo!
Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass die Trennungslinie die Wohnungshaustüre ist. Davor: Nein, Danach: Ja. Wenn es sich also um ein gemeinschaftliches Treppenhaus, an dem mehrere Wohnungen angeschlossen sind, wie es in einem Mehrfamilienhaus üblich ist, handelt, dann lautet die Antwort Ja.
MFG
Sparmeier