Hallo,
wenn jemand beim verlassen des Wohnhauses, von der zur Haustür
führenden Treppe stürzt, ist das ein Arbeitswegeunfall?
Kurze Schilderung:
Person verläßt das Haus, schließt die Haustür ab, geht die
runterführende fünfstufige Treppe runter, rutscht aus oder
stolpert von der letzten oder vorletzten Stufe, fällt hin,
versucht sich reflexartig mit der Hand/dem Arm abzustützen
und verletzt sich dabei am Handgelenk.
Gilt das schon als Arbeitsweg und damit als Arbeitswegeunfall?
Danke und Grüße
Robert