Hallo
Folgende Situation.
Ein Arbeitnehmer hat zBsp. mit seinem Roller auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen selbstverschuldeten Unfall ohne Fremdbeteiligung.
Generell:
Lassen sich die am Roller entstandenen Schäden steuerlich geltend machen?
Wenn ja, welche Möglichkeiten würden bestehen?
Kann eine in Eigenleistung durchgeführte Reparatur steuerlich geltend gemacht werden? Wenn zBsp. eine Rechnung der notwendigen und bei einem Händler gekauften Ersatzteile vorliegen?
Oder muß der Roller in einer Werkstatt repariert werden um die Kosten steuerlich geltend machen zu können.
Oder langt sogar ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt über die Höhe des enstandenen Schadens aus?
Wie sieht es mit der durch den Unfall verminderten Wert des Fahrzeugs aus?
Danke
Robert
Ab 2007 können solche Schäden nicht mehr zum Ansatz kommen.
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BM…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/lohnsteuer/002,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
Hallo
Ab 2007 können solche Schäden nicht mehr zum Ansatz kommen.
Das ist ja der Hammer.
Das bedeutet das ein Arbeitnehmer der nur 18km zur Arbeit hat nicht nur keine Entfernungspauschale mehr erhält sondern auch keinerlei Möglichkeit hat einen eventuellen Schaden steuerlich geltend zu machen.
Als Laiem stellt sich mal ganz naiv eine eine Frage:
„Nach § 9 Abs. 2 Satz 10 EStG sind durch die Entfernungspauschale
sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung
und regelmäßiger Arbeitsstätte und Familienheimfahrten entstehen.“
Wie kann was abgegolten sein durch etwas was jemand nicht bekommt?
Naja, bleibt abzuwarten inwieweit die Thematik Entfernungspauschale
vor dem ?BGH? abgeurteilt wird.