Arbeitswegeunfall

Schönen guten Abend!
Hoffe ich bin hier richtig. Habe mal eine allgemeine Frage zum Arbeitswegeunfall.
Wenn man als Beifahrer (Fahrgemeinschaft) bei einem Arbeitswegeunfall (Autounfall) verletzt wird, ins Krankenhaus kommt und die Gewerkschaft bescheid bekommt, wer zahlt dann das Schmerzensgeld? Haftet dafür die KFZ-Versicherung des Fahrer (Unfallverursacher) oder die Gewerkschaft? An wen muss man sich dort wenden? Werden sie alleine auf einen zu kommen oder muss man einen Antrag auf Schmerzensgeld stellen!??!
Vielen Dank im Voraus!

Lieben Gruß, Sunshine

Hallo,

Schönen guten Abend!
Hoffe ich bin hier richtig. Habe mal eine allgemeine Frage zum
Arbeitswegeunfall.
Wenn man als Beifahrer (Fahrgemeinschaft) bei einem
Arbeitswegeunfall (Autounfall) verletzt wird, ins Krankenhaus
kommt und die Gewerkschaft bescheid bekommt, wer zahlt dann
das Schmerzensgeld?

Es ist nicht die Gewerkschaft sondern die Berufsgenossenschaft wenn es eine Leistung geben sollte.

Haftet dafür die KFZ-Versicherung des
Fahrer (Unfallverursacher) oder die Gewerkschaft?

Berufsgenossenschaft!!

An wen muss
man sich dort wenden? Werden sie alleine auf einen zu kommen
oder muss man einen Antrag auf Schmerzensgeld stellen!??!

Schmerzensgeld ist Privatrecht und hat was mit dem Verschulder zu tun und nichts mit der Berufsgenossenschaft welche bei sog. Wegeunfällen aufkommen kann.

Für Schmerzensgeld fragen sie ihren RA des Vertrauens.

Gruß Katie

Vielen Dank im Voraus!

Lieben Gruß, Sunshine

Hallo,

die Gewerkschaft ist als eine Organisation/Vertretung der Arbeitnehmerschaft gänzlich außen vor.

Bei Einem Arbeitsunfall hast Du als Verletzter „Glück“: sowohl die gesetzliche Unfallversicherung leistet als auch die Kfz-Versicherung des genutzten Fahrzeuges (vorausgesetzt, es handelt sich um einen privaten Pkw eines Kollegen oder Nachbarn im Rahmen einer Fahrgemeinschaft auf dem normalen „Heimweg“).
Zum einen wendest Du Dich dann an die Berufsgenossenschaft (auch die Krankenkasse kann i. d. R. weiterhelfen), zum anderen wendest Du Dich an den Kfz-Versicherer (zu erfragen unter 0180/25 0 26).

Grüße, M

Hallo.
Danke schonmal für die Antworten!
Also sollte man sich als Beifahrer (Verletzter) an die KFZ-Versicherung des Unfallverursachers melden und mal fragen, was mit Schmerzensgeld ist!?!? Der Unfallverursacher hat es ja wohl auch seiner Versicherung gemeldet. Kommen die dann selbst nicht auf den Beifahrer (Verletzten) zu? Stellt man selbst nen Antrag als Verletzter auf Schmerzensgeld oder schaut die Versicherung nur nach im Unfallbericht und nimmt dann ne Pauschale und meldet sich dann wegen Bankverbindung usw?!?!
Gruß Sunshine

Hallo Sunshine,

ich glaube, Du hast falsche Vorstellungen vom Schmerzensgeld.

Ein Anspruch auf SG besteht nicht automatisch, sondern nur, wenn der Geschädigte auch tatsächlich verletzt wurde und „Schmerzen erleiden musste“. Auch dieser Schaden ist nachzuweisen, und das geht nur, wenn der Geschädigte sich mehr oder weniger sofort ärztlich behandeln lässt. Alles weitere wird anschließend geklärt, ein Rechtsanwalt ist da durchaus empfehlenswert.
Grüße, M