Arbeitszeit

Guten Tag,

Erzieherin aus einer Kath. Kita. Hat einen unbefristeten Teilzeitvertrag (ca.18 Std. wöchentlich. Die Stunden werden über eine 5 Tage Woche (Vormittags) abgeleistet. Aus familieären Gründen (Ehemann: Schichtdienstler, 2 Kinder (3 und 6))ist diese Arbeitszeit, auch im Hinblick auf die Betreuung der Kinder sehr gut.

Die restlichen Stunden (auf eine Vollzeitstelle) hat eine neue Koll. bekommen. Aufgrund einer betrieblichen Umstrukturierung wurde mitgeteilt, dass sich meine Arbeitszeiten möglicherweise ändern würden auf 2,5 Tage die Woche.
Frage: Muss man die Vorgabe des Arbeitgebers so hinnehmen, oder besteht die Möglichkeit, dass man auf die bisherige Arbeitszeit (vormittags) (aus Gründen wie oben beschrieben) bestehen kann? P.S. Es wurde im Arbeitsvertrag keine besondere Vereinbarung getroffen!

Hallo,

grds. gilt: http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html

Der AG legt die Arbeitszeit fest.

Es kann in Ausnahmefällen eine „Konkretisierung“ eintreten, dafür sind die Hürden aber sehr hoch:

http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg108…

VG
EK

Hallo,

Ja, Danke!

Das heißt, bei einer „Konkretisierung“ könnte der AG z.B. je nach Qualifikation über die Einsetzbarkeit und Arbeitszeit bestimmen?

Hallo Daami,

nein, bei einer Konkretisierung konkretisiert sich das ansonsten bestehende Weisungsrecht des AG hinsichtlich der Festlegung der Arbeitszeit auf bestimmte Arbeitszeiten, die langjährig praktiziert wurden und bei denen ein schützwürdiges Vertrauen auf AN-Seite erzeugt wurde, dass diese so bleiben. Das ist dann so, als wären sie im Vertrag festgeschrieben worden.

Dafür sind die Hürden aber so hoch, dass das im Regelfall nicht angenommen werden kann. Also bleibt es beim Recht des Arbeitgebers, die Arbeitszeiten einseitig zu verlegen.

VG
EK

Hello e-gain!

Dann heißt das im Klartext.

Auch wenn zu betreuende Kinder im Haushalt leben und die private Organisation bereits auf einen Vormittagsdienst ausgerichtet sind (Schulkind = offener Halbtag); 2 Kind im Kiga) besteht keine Möglichkeit bzw. kein Argumentationsansatz gegenüber dem AG, die Arbeitzeit so beizubehalten.

LG

Hallo Daami,

natürlich ist das ein Argumentationsansatz. Und natürlich darf der AG die Arbeitszeiten nur nach billigem Ermessen verlegen, d.h. unter Abwägung der beiderseitigen Interessen.

Doch hat der AG ja hier offenbar ein betriebliches Interesse. Die Gerichte anerkennen jedenfalls bei KiTas den pädagogischen Vorteil durchgehender Betreuung am Tag durch dieselbe Bezugsperson. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei ganzen Tagen Übergaben entfallen.

Klar wollen alle Mütter am liebsten halbe Tage vormittags arbeiten, nur ist dann das Problem, für den Rest Ersatz zu finden.

Im Zeitalter von Tagesmüttern, offener Ganztagsschulen und Nachmittagsbetreuungsangeboten in Kindergärten wird von Müttern vor den Arbeitsgerichten nach meiner Erfahrung mehr Flexibilität als früher abverlangt.

VG
EK

Hallo,

Ich möchte mich herzlich bedanken. Bin auf
jedenfall schlauer wie vorher.

Lieben Gruß
Daami