Hallo liebe Leute,
könnte ihr mir helfen?
also in einem rein erfunden beispiel:
Eine Frau arbeitet im einzelhandel (Mode Boutique) mehere niederlassungen in Deutschland.
diese Frau hat einen Vollzeit arbeitsvertrag mit 174 stunden, anfallende überstunden müssen abgebummelt werden sollten welche anfallen.
Diese frau fängt z.b. 08:00 morgens an zu arbeiten bis 18:30 abends
macht 10,5 stunden und muss 2,5 stunden pausen machen laut AG.
und es fallen keine überstunden an.
Ist das rechtens oder sind hier 1, 45 überstunden entstanden.
kann der AG sagen deine arbeitszeit ist so und so und musst aber 5 stunden pause machne damit alles rechtens bleibt und keine überstunden entstehen. Wisst ihr was ich meine?
ich hoffe ihr könnt mir helfen?
danke euch
Hallo,
solange es keinen BR gibt, der dabei mitzubestimmen hat, ist sowas grundsätzlich zulässig und auch in diversen Branchen aufgrund des unregelmäßigen Arbeitsanfalles üblich.
Der AG kann grundsätzlich Arbeitszeit und Pausen per Direktionsrecht festlegen, solange es keine anderweitigen Festlegungen (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag) gibt. Allerdings muß der Charakter der Pause gewahrt sein. Der AG darf bezüglich der Pause keine Anweisungen wie z. B. Aufenthalt im Betrieb, Erreichbarkeit etc. geben.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
wenn ichs mir mal recht überlege: Es gibt eine Menge Läden die Morgens 4 Stunden auf haben, dann Mittagspause, dann nochmal 4 Stunden auf. Oft geht die Mittagspause von 12 bis 15 Uhr. Wenn dann jeder Arbeitgeber die restliche Pause (alles über 45 oder 60 Minuten) als Überstunden zahlen müsste? Bei uns im Laden sind z.B. auch 1,5 Stunden ganz normal. Wobei abgesprochen wird, ob die Mittags am Stück oder Morgens 0,5 Stunden und Mittags dann 1 Stunde genommen werden möchte.
Grüße ute
Grüße Ute