Arbeitszeit 12 Tage am Stück

Meine Frau arbeitet als Badeaufsicht in einer Klinik, Mo-Fr 17,30-20,00Uhr einmal im Monat Sa 6,00 bis 11.00Uhr und 14.00 bis 20.00Uhr und am gleichen wochenende So 16.00 bis 20.00Uhr.Jetzt hätte Sie noch einen Sa wo Sie von 6.00 bis 11.00Uhr aber meistens die 2te Schicht von 14.00 bis 20.00 Uhr arbeiten muss. Wenn jetzt das Arbeitswochenende kommt arbeitet sie 12 Tage (bzw der 2te Sa kommt 13 Tage ) durch, ist das Rechtens?

Hallo,

Hängt natürlich vom Tarifvertrag / Arbeitsvertrag ab, aber „nur“ 13 Tage durcharbeiten ist nicht grundsätzlich verboten.

Jörg