Hallo Pauli,
warum immer gleich mit den AN-Rechten und AG-Pflichten kommen, wenn man den Hintergrund der ganzen Sache nicht kennt ?
Meiner Meinung nach ist das immer eine Aufstachelung der AN, die der zukünftigen betrieblichen Zusammenarbeit überhaupt nicht guttut.
Natürlich ist ein Hinweis auf die gesetzliche Situation nie schlecht, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass dies für Dich im Vordergrund steht.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass erstmal ein persönliches Gespräch geführt werden sollte. Ein weiterführender Rat ist aufgrund der nicht bekannten Umstände leider nicht möglich (z.B.: hat der AN Freitags deshalb früher Feierabend oder zusätzliche Urlaubstage ?)
Übrigens: alle meine Freunde, die heute in Führungspositionen sind oder (als Handwerker) selbstständig sind, haben in Ihrer Ausbildung niemals nach der Arbeitszeit gefragt. Alle diejenigen Freunde, die extrem auf die Arbeitszeit geschaut haben, sind heute noch nicht über ihren Anfangsjob hinausgewachsen.
Nichts gegen die Einrichtung von Gewerkschaften / Betriebsräte an sich, die Gründung im Rahmen der Industrialisierung war absolut rechtens und auch notwendig. Allerdings verharrt ein Großteil der Gewerkschaftler und Betriebsräte auch heute noch in der alten starren Schützengrabenmentalität, die uns keinen Millimeter mehr weiterbringen wird.
Grüsse
Sven
In diesem Fall werden täglich Überstunden geleistet, und das
ist nicht in Ordnung (nur am Rand: werden die eigentlich
bezahlt?). Der Sinn einer Ausbildung liegt nun einmal darin,
dass einem Menschen ein Beruf beigebracht wird, und dazu
reicht die tägliche Arbeitszeit eigentlich aus. Überstunden,
deren Entstehung nichts mit der Ausbildung zu tun haben, sind
demnach nicht zulässig.
Ist juristisch aber manchmal schwer zu begründen, es sei denn,
der Azubi ist noch nicht volljährig, dann sind Überstunden
nämlich schlichtweg verboten laut dem
Jugendarbeitsschutzgesetz. Ansonsten gilt das
Arbeitszeitgesetz, dass eine tägliche Höchstarbeitszeit von
acht Stunden vorsieht, aber auch Ausnahmen bis zehn
Stunden/Tag vorsieht, wenn innerhalb eines halben Jahres
durchschnittlich acht Stunden pro Tag erreicht werden. Klingt
kompliziert, ist es auch!
Ich schließe mich also Wolfgang an: an erster Stelle sollte
ein Gespräch mit dem Chef/Ausbilder stehen. Wenn das nicht
fruchtet, dann sollte die Jugend- u. Auszubildenenvertretung
bzw. der Betriebsrat angesprochen werden. Ist so etwas in dem
Betrieb nicht installiert, hilft auch die IHK oder die
zuständige Gewerkschaft weiter.
Viele Grüße sendet
der Pauli