Arbeitszeit - Abendschule

Hi,

nehmen wir an, daß ein Auszubildender in der Automobilbranche um 16.30 Uhr Feierabend hat, dieser jedoch täglich erst in die Zeit von 17.15 - 18.00 Uhr fällt. Weiterhin nehmen wir an, daß dieser Auszubildender einen Weiterbildungskursus in der Abendschule besucht, der um 18 Uhr beginnt.

Aufgrund des variablen Feierabend, kommt er derweil später, was dem Lehrer nicht zusagt. U.a. verpaßt er dadurch auch einen Teil des Lehrstoffes.

Frage:

Was könnte der Auszubildende tun?

Hallo conny,

Der Weiterbildungskursus ist doch wohl nicht täglich, oder?

Dann sollte man mal, mit dem Chef oder direken Vorgesetzen, reden, ob es an den entsprechenden Tagen möglich ist, pünktlich Feierabend zu machen, damit man nicht soviel vom Unterricht verpaßt.

mfg
Wolfgang

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Hallo!

In diesem Fall werden täglich Überstunden geleistet, und das ist nicht in Ordnung (nur am Rand: werden die eigentlich bezahlt?). Der Sinn einer Ausbildung liegt nun einmal darin, dass einem Menschen ein Beruf beigebracht wird, und dazu reicht die tägliche Arbeitszeit eigentlich aus. Überstunden, deren Entstehung nichts mit der Ausbildung zu tun haben, sind demnach nicht zulässig.

Ist juristisch aber manchmal schwer zu begründen, es sei denn, der Azubi ist noch nicht volljährig, dann sind Überstunden nämlich schlichtweg verboten laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Ansonsten gilt das Arbeitszeitgesetz, dass eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden vorsieht, aber auch Ausnahmen bis zehn Stunden/Tag vorsieht, wenn innerhalb eines halben Jahres durchschnittlich acht Stunden pro Tag erreicht werden. Klingt kompliziert, ist es auch!

Ich schließe mich also Wolfgang an: an erster Stelle sollte ein Gespräch mit dem Chef/Ausbilder stehen. Wenn das nicht fruchtet, dann sollte die Jugend- u. Auszubildenenvertretung bzw. der Betriebsrat angesprochen werden. Ist so etwas in dem Betrieb nicht installiert, hilft auch die IHK oder die zuständige Gewerkschaft weiter.

Viele Grüße sendet

der Pauli

Hallo Pauli,

warum immer gleich mit den AN-Rechten und AG-Pflichten kommen, wenn man den Hintergrund der ganzen Sache nicht kennt ?

Meiner Meinung nach ist das immer eine Aufstachelung der AN, die der zukünftigen betrieblichen Zusammenarbeit überhaupt nicht guttut.

Natürlich ist ein Hinweis auf die gesetzliche Situation nie schlecht, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass dies für Dich im Vordergrund steht.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass erstmal ein persönliches Gespräch geführt werden sollte. Ein weiterführender Rat ist aufgrund der nicht bekannten Umstände leider nicht möglich (z.B.: hat der AN Freitags deshalb früher Feierabend oder zusätzliche Urlaubstage ?)

Übrigens: alle meine Freunde, die heute in Führungspositionen sind oder (als Handwerker) selbstständig sind, haben in Ihrer Ausbildung niemals nach der Arbeitszeit gefragt. Alle diejenigen Freunde, die extrem auf die Arbeitszeit geschaut haben, sind heute noch nicht über ihren Anfangsjob hinausgewachsen.

Nichts gegen die Einrichtung von Gewerkschaften / Betriebsräte an sich, die Gründung im Rahmen der Industrialisierung war absolut rechtens und auch notwendig. Allerdings verharrt ein Großteil der Gewerkschaftler und Betriebsräte auch heute noch in der alten starren Schützengrabenmentalität, die uns keinen Millimeter mehr weiterbringen wird.

Grüsse

Sven

In diesem Fall werden täglich Überstunden geleistet, und das
ist nicht in Ordnung (nur am Rand: werden die eigentlich
bezahlt?). Der Sinn einer Ausbildung liegt nun einmal darin,
dass einem Menschen ein Beruf beigebracht wird, und dazu
reicht die tägliche Arbeitszeit eigentlich aus. Überstunden,
deren Entstehung nichts mit der Ausbildung zu tun haben, sind
demnach nicht zulässig.

Ist juristisch aber manchmal schwer zu begründen, es sei denn,
der Azubi ist noch nicht volljährig, dann sind Überstunden
nämlich schlichtweg verboten laut dem
Jugendarbeitsschutzgesetz. Ansonsten gilt das
Arbeitszeitgesetz, dass eine tägliche Höchstarbeitszeit von
acht Stunden vorsieht, aber auch Ausnahmen bis zehn
Stunden/Tag vorsieht, wenn innerhalb eines halben Jahres
durchschnittlich acht Stunden pro Tag erreicht werden. Klingt
kompliziert, ist es auch!

Ich schließe mich also Wolfgang an: an erster Stelle sollte
ein Gespräch mit dem Chef/Ausbilder stehen. Wenn das nicht
fruchtet, dann sollte die Jugend- u. Auszubildenenvertretung
bzw. der Betriebsrat angesprochen werden. Ist so etwas in dem
Betrieb nicht installiert, hilft auch die IHK oder die
zuständige Gewerkschaft weiter.

Viele Grüße sendet

der Pauli

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Was könnte der Auszubildende tun?

Hallo, Conny,
er könnte z.B. mal mit seinem Ausbildungsmeister sprechen. notfalls auch mal mit dem Chef.
Wenn der Azubi dabei nicht patzig auftritt, sondern sachlich sein Problem schildert, kann ich mir gut vorstellen dass das Problem zu lösen ist.
Schließlich hat auch der Betrieb etwas davon, wenn sich seine AN weiterbilden.
Evtl kann der Azubi ja auch anbieten, an Tagen, an denen er keinen Kurs hat, ein paar Minuten länger zu machen (allzulange darf er ohnedies nicht, da stehen die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften entgegen)

Gruß
Eckard
(und viel Erfolg beim Kurs!)

Hi Sven!

warum immer gleich mit den AN-Rechten und AG-Pflichten kommen,
wenn man den Hintergrund der ganzen Sache nicht kennt ?

Weil hier der Problemfall eines AN (Azubi) geschildert und nach Rat gefragt wurde. Dem Fragesteller ist nicht mit einer Nennung der AG-Rechte geholfen.

Meiner Meinung nach ist das immer eine Aufstachelung der AN,
die der zukünftigen betrieblichen Zusammenarbeit überhaupt
nicht guttut.

Aufklärung über Rechte = Aufstachelung? Seh ich nicht so.

Natürlich ist ein Hinweis auf die gesetzliche Situation nie
schlecht, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass dies für
Dich im Vordergrund steht.

Jawoll!

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass erstmal ein
persönliches Gespräch geführt werden sollte. Ein
weiterführender Rat ist aufgrund der nicht bekannten Umstände
leider nicht möglich (z.B.: hat der AN Freitags deshalb früher
Feierabend oder zusätzliche Urlaubstage ?)

Das mit dem Gespräch seh ich auch so, hast Du sicherlich in meinem Beitrag gelesen. Weiterführende Ratschläge habe ich im übrigen nicht erteilt, sondern nur die geltende Rechtsgrundlage dargestellt.

Übrigens: alle meine Freunde, die heute in Führungspositionen
sind oder (als Handwerker) selbstständig sind, haben in Ihrer
Ausbildung niemals nach der Arbeitszeit gefragt. Alle
diejenigen Freunde, die extrem auf die Arbeitszeit geschaut
haben, sind heute noch nicht über ihren Anfangsjob
hinausgewachsen.

Sorry, hier entdecke ich nicht den Zusammenhang!

Nichts gegen die Einrichtung von Gewerkschaften / Betriebsräte
an sich, die Gründung im Rahmen der Industrialisierung war
absolut rechtens und auch notwendig. Allerdings verharrt ein
Großteil der Gewerkschaftler und Betriebsräte auch heute noch
in der alten starren Schützengrabenmentalität, die uns keinen
Millimeter mehr weiterbringen wird.

Zum Teil stimme ich Dir zu. Aber wie es ist auf der anderen Seite mit der Position der AG? Sind deren Forderungen stets realistisch (Arbeitszeitverlängerung, Abschaffung des Kündigungsschutzes, Nullrunden), bringen solche Vorstöße uns weiter? Ich denke nicht. Selbsteinsicht und -kritik ist hier gefragt, natürlich auf beiden Seiten.

Viele Grüße

Pauli

Hi Pauli,

Übrigens: alle meine Freunde, die heute in Führungspositionen
sind oder (als Handwerker) selbstständig sind, haben in Ihrer
Ausbildung niemals nach der Arbeitszeit gefragt. Alle
diejenigen Freunde, die extrem auf die Arbeitszeit geschaut
haben, sind heute noch nicht über ihren Anfangsjob
hinausgewachsen.

Sorry, hier entdecke ich nicht den Zusammenhang!

Der Zusammenhang ist ganz einfach:
Auch als Azubi sollte man nicht unbedingt nur einfach auf die Arbeitszeiten schauen (man hat ja als AN schließlich das RECHT…), vielmehr kann man oftmals durch mehr Arbeitseinsatz auch mehr erreichen und wenn es in der Lehre evtl. einfach nur bessere Noten oder mehr Praxiserfahrung oder ein besseres Arbeitszeugnis sind. Leider sieht das der Betriebsrat (auch bei uns im Unternehmen) nicht immer so und bremst damit die Leistungswilligen aus.

Zum Teil stimme ich Dir zu. Aber wie es ist auf der anderen
Seite mit der Position der AG? Sind deren Forderungen stets
realistisch (Arbeitszeitverlängerung, Abschaffung des
Kündigungsschutzes, Nullrunden), bringen solche Vorstöße uns
weiter? Ich denke nicht. Selbsteinsicht und -kritik ist hier
gefragt, natürlich auf beiden Seiten.

Nur kurz zur Arbeitszeitverlängerung: sie wurde verkürzt als es der Wirtschaft gut ging. Warum sollte es andersrum nicht auch mal funktionieren ?

Viele Grüße
Sven

Hallo,

finde ich toll, freue mich über die Antworten.

Der Auszubildende hat mittlerweile mit seinem Meister gesprochen und ihn darauf hingewiesen, daß die Firma auch etwas von seiner Weiterbildung hätte. Anwort des Meisters: „Da geht mich nichts an, ich habe nichts davon!“

Das Problem besteht darin, daß das Aufräumen und Reinigen erst nach Feierabend beginnen darf. Es kommt vor, daß die Gesellen schon nach Hause gehen, während die Azubis noch putzen.

Der Auszubildende hat auch nichts gegen Überstunden (unvergütet), doch in die Abendschule möchte er pünktlich gehen.