Muss man auf die Möglichkeit der Briefwahl zurückgreifen oder
hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, einen zum Wahllokal
gehen zu lassen?
Warum sollte ein Arbeitgeber auf die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung verzichten bzw. sie umorganisieren, wenn es die Möglichkeit zur Briefwahl gibt?
Warum sollte ein Arbeitgeber auf die vertraglich geschuldete
Arbeitsleistung verzichten bzw. sie umorganisieren, wenn es
die Möglichkeit zur Briefwahl gibt?
Weil die Sonntagsarbeit vielleicht zu spät angekündigt wurde, um noch rechtzeitig Unterlagen zur Briefwahl anfordern zu können? Das hatte ich mal und habe mich sehr geärgert, zumal ich 75km von meinem Wohnort entfernt gearbeitet habe, es sich also um’s verrecken nicht ausging.
Hallo,
für Rheinland-Pfalz sind Briefwahlunterlagen noch bis 25.03. 18:00h beantragbar. In Notfällen (hier Krankheit, ich glaube kaum, dass da sooo genau danach gefragt wird) noch am Wahltag bis 15:00h.
Viele Grüße
Andreas
He ho
Weil die Sonntagsarbeit vielleicht zu spät angekündigt wurde,
um noch rechtzeitig Unterlagen zur Briefwahl anfordern zu
können? Das hatte ich mal und habe mich sehr geärgert, zumal
ich 75km von meinem Wohnort entfernt gearbeitet habe, es sich
also um’s verrecken nicht ausging.