Eine alleinerziehende Mutti arbeite seit 7 Jahren in einem Callcenter. Fast 7 Jahre lang hatte sie die Arbeitszeit Mo - Fr von 8-16 Uhr. Sie war nun krank und als sie am Montag die Arbeit wieder aufnahm hat der Arbeitgeber nun ohne vorher dies mit mir abzusprechen die Arbeitszeit flexibel eingeteilt mal 5 Std. am Tag mal 8 oder 9. Ist auch so weit nicht schlimm, nur soll sie nun auch Samstags arbeiten und sie hat nune mehr wie 37,5 Std. in der Woche.
In ihrem Arbeitsvertrag steht, dass sie Montags- Freitags von 8-20 Uhr flexibel in dieser Zeit einsetzbar ist. Ihre regelmäßige Arbeitszeit beträgt 37,5 Stunden wöchentlich ( so steht es auch im Vertrag). Diese diese Woche wurde der Schichtplan ausgeteilt, wo sie nun Montag - Samstag eingeteilt wurde außer am Donnerstag (Donnerstag ist in Bayern Feiertag). Am Montag hat sie 5 Std. am Dienstag 9 Std. am Mittwoch 8 Std. Donnerstag = Feiertag, Freitag 8 Std. und am Samstag 6 Std.
Meine Frage ist dies rechtlich?
Hi, bei der, im Arbeitsvertrag angegebenen 5 Tagewoche mit 37,5 Std. entfallen auf jeden Tag 7,5 Std. Das sind, bei einem wochentäglichen Feiertag 37,5 -7,5Std. = 30 Wochenstunden.
So, laut dem Dienstplan ist a) der Einsatz am Samstag, weil arbeitsvertraglich so nicht vereinbart, nicht rechtmässig und b) müssten dann 36 Stunden gearbeitet werden und auch das ist bei dem, in der Woche anfallenden Feiertag, auch nicht rechtmässig.
MfG ramses90
Hallo
Fragen des Direktionsrechts sind in Foren immer schwer bis gar nicht zu beurteilen, da die konkrete Firmensituation gänzlich unbekannt ist.
Das ist ein Fall für einen Fachanwalt.
Bei niedrigem Einkommen, Möglichkeit der Beratungshilfe beachten. http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldu…
Gruß,
LeoLo