Also: Arbeitnehmerin kehrt aus der Elternzeit zurück und vereinbart mit Personalleitung und Abteilungsleitung eine Arbeitszeit von täglich 8-12 Uhr, Montag bis Freitag, keine Samstagsarbeit.
Nach 1 Jahr „versetzt“ der Abteilungsleiter teilweise (also an 3 von 5 Tagen) diese Mitarbeiterin an einen anderen Arbeitsplatz innerhalb der Abteilung. Die Tätigkeit ist größtenteils die Gleiche, jedoch nicht im Haupthaus sondern in einer Außenstelle (hier gibt es keine Kantine, keine Rückzugsmöglichkeit, da sozusagen statt Büro nun Einzelhandel/ Ladengeschäft, nennt sich heutzutage „Stadtbüro“). Die Arbeitszeit verschiebt sich auf 8:30-12:30 Uhr, sowie Samstagarbeit wird erwartet. Die Mitarbeiterin versucht sich dagegen zu wehren durch Gespräche beim Abteilungsleiter, dieser sagt, er könne nichts dagegen tun, er habe nun mal kein anderes Personal (was zum einen nicht stimmt, zum anderen WILL er wohl nur nichts dagegen tun, da dies für ihn die einfachste Lösung darstellt). Die Mitarbeiterin hat ein kleines Kind und muss ihren Tagesablauf sehr straff planen und kommt mit dieser verschobenen Arbeitszeit nicht klar. In einer ihr von der Personalabteilung ausgestellen Arbeitsbescheinigung für den Kindergarten wird ihr die Arbeitszeit von 8-12 Uhr bestätigt. Kann sie anhand dieser Bestätigung nun diese Arbeitszeit wieder einfordern? Wie kann sie sich am Besten wehren um auf ihre alte Position wieder zu kommen?
Besten Dank und viele Grüße