Arbeitszeit Azubi

wenn A eine Ausbildung macht und 19 Jahre ist muss eine Arbeitszeit von Montag bis Freitag erfolgen, oder kann Betrieb auch Wochenendarbeit, sowie Überstunden verlangen? A hat Ausbildung zur Pferdewirtin(Schwerpunkt Reiten)

hallo,

die Arbeitszeit muss maximal 6 Tage die Woche ausmachen. Einen freien Tag muss sie haben. Überstunden sind völlig normal. Sie ist auch nicht mehr unter 18, also trifft kein Jugenschutzgesetz auf sie zu.

Die Arbeitszeit sollte insgesamt nicht viel über der im Vertrag angegeben liegen.

Als Krankenschwester Lehrling interessiert auch niemanden, dass man am WE arbeiten muss. Da gehts auch Sa und So von der Spät- in die Frühschicht…ist so.

Wieviel Stunden arbeitet sie denn?
LG

…und wie immer gilt: Lehrjahre sind keine Herrenjahre!!! Person A soll froh sein, wenn sie ordentlich zur Hand gehen muss und dabei hoffentlich auch vieles lernt. In ein paar Jahren wird sie es zu schätzen wissen!!!

Habe mit 16 im Bereich Gastronomie gejobbt und da auch abends/nachts und am WE… die Erfahrung war hart, aber jetzt bin ich froh, dass ich weiß, wie man arbeitet und seine Kräfte einteilen muss, wenn es mal etwas stressiger wird und das Arbeitspensum das Normale übersteigt.

wenn A eine Ausbildung macht und 19 Jahre ist muss eine
Arbeitszeit von Montag bis Freitag erfolgen, oder kann Betrieb
auch Wochenendarbeit, sowie Überstunden verlangen? A hat
Ausbildung zur Pferdewirtin(Schwerpunkt Reiten)

Eine Ausbildung zur Pferdewirtin („Zum blauen Reiter?“*SCNR*) sollte man eigentlich schon in dem Bewusstsein antreten - vor allem, wenn man älter ist als 18 - dass die Zossen keinen stand-by- und auch keinen Ausschaltknopf haben. Das heißt, die pflegen auch am Samstag und Sonntag vorne zu fressen und hinten zu äpfeln. Damit ergibt sich logischerweise die Notwendizität, auch am Wochenende pferd zu wirten. Immerhin soll ja eine Berufsausbildung auf die spätere Tätigkeit vorbereiten.

Gruß Eillicht zu Vensre