Arbeitszeit bei Dienstreise

Hallo!
Ich bin jetzt öfter dienstlich unterwegs, auch über mehrere Tage.
Dummerweise weiß keiner in der Firma, wie man da sinnvollerweise die Arbeitszeit berechnet. Ich habe eine 40 Stunden-Woche. Auch wenn da keiner so genau hinschaut, möchte ich das gerne korrekt regeln.
Wie ist das also? Zählt die gesamte Zeit meiner Abwesenheit von Zuhause, also z.B. auch das Schlafen im Liegewagen??
Oder nur die tatsächliche Arbeitszeit am Zielort?
Ich würde irgendetwas dazwischen für angemessen halten.
Sicher ist das irgendwo ganz offiziell geregelt, oder?

Vielen Dank!
Arndt

Hallo Arndt,

Das Arbeitszeitgesetz beschreibt die Arbeitszeit folgendermaßen.

§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.

Reisen die zur Arbeit führen, sind keine Arbeitszeit. Sie werden auch nicht entlohnt, sondern es werden nur die Kosten erstattet
(§§ 670, 675 BGB)

Mit kollegialen Grüßen
Michael

HI!

Wie Michael schon geschrieben hat, Arbeitszeit bleibt eben immer die reine Arbeitszeit, egal wo! Die höhere Belastung müsste sich anderweitig auswirken, z.B. durch Fahrtkostenerstattung, Übernahme der Verpflegungskosten und irgendwelche Zulagen, oder eben durch ein höheres Grundgehalt!

Gruß
Jeanny

es gilt die zeit von verlassen deiner haustür vor antritt der dienstreise bis betreten deiner haustür nach beendigung der dienstreise.

beste grüße
ann

Reisen die zur Arbeit führen, sind keine Arbeitszeit. Sie
werden auch nicht entlohnt, sondern es werden nur die Kosten
erstattet
(§§ 670, 675 BGB)

Hallo Michael,

das hört sich eindeutig an. Gilt das aber immer und grundsätzlich? Extrembeispiel: Da wird jemand ans andere Ende der Erde geschickt, um einen Servicefall zu erledigen. Flugzeit pro einfache Streke 20 Stunden, danach tagelange Autofahrt durch unwegsames Gelände. Der Servicefall ist nach 2 Stunden für unseren Spezialisten erledigt. Jetzt quält er sich zurück, Autofahrt, Flug und kommt am Ende der Woche erschöpft wieder daheim an. Reine Arbeitszeit demnach eben 2 Stunden. Bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden hat der Mitarbeiter nun 38 Minusstunden auf dem Konto. Das kann’s doch nicht sein, oder?

Gruß
Wolfgang

Hallo Michael,

das hört sich eindeutig an. Gilt das aber immer und
grundsätzlich? Extrembeispiel: Da wird jemand ans andere Ende
der Erde geschickt, um einen Servicefall zu erledigen.
Flugzeit pro einfache Streke 20 Stunden, danach tagelange
Autofahrt durch unwegsames Gelände. Der Servicefall ist nach 2
Stunden für unseren Spezialisten erledigt. Jetzt quält er sich
zurück, Autofahrt, Flug und kommt am Ende der Woche erschöpft
wieder daheim an. Reine Arbeitszeit demnach eben 2 Stunden.
Bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden hat der Mitarbeiter
nun 38 Minusstunden auf dem Konto. Das kann’s doch nicht sein,
oder?

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

mit Deinem Beispiel hast Du sicherlicht recht, aber die gesezliche Lageist so, schließt aber nicht eine Besserung durch Betriebsvereinbarung oder individuellen Arbeitsvertrag aus. Ein Arbeitgeber mit derartig extremen Arbeitsbedingungnen würde meiner Meinung nach schon von selbst etwas machen, zumal solche Reisen nur von sehr teuren Spezialisten unternommen werden, die man nur mit Geld locken kann.

Mit Grüßen
Michael

Hi,

sprich doch einfach mit Deinem Chef darüber, Du kannstja evtl. einen Vorschlag machen, wenn er sich auch nicht sicher ist. In meiner alten Firma wurde im gegenseitigen Einvernehmen beschlossen, das Fahrzeit zur Hälfte als Arbeitszeit gewertet wird. Fand ich eigentlich ganz fair.

Gruß,
Micha

Hi!

Eine einheitliche Lösung gibt es da nicht!

Nach meinen Erfahrungen wird meist die Reisezeit zur Häfte als Arbeitszeit angerechnet, was aber imho unfair ist. Schließlich wirst du von deinem Chef woanders hingeschickt und in dem Sinne gehört es für mich eindeutig zur Arbeitszeit!
(Was sollten sonst Vertreter machen, die 6 Stunden im Auto sitzen und nur 2 beim Kunden ;o)))

In deinem Falle würde ich es so halten:
Rechne die Reisezeit als volle Arbeitszeit, ziehe aber die Zeit ab, die du sowieso hättest fahren müßen (zum „normalen“ Arbeitsplatz), d. h. nur den wirklichen Mehraufwand.

Bernd

Hallo Arndt!

Ich bin jetzt öfter dienstlich unterwegs, auch über mehrere
Tage.
Dummerweise weiß keiner in der Firma, wie man da
sinnvollerweise die Arbeitszeit berechnet. Ich habe eine 40
Stunden-Woche.

Was, du glaubst an die 40-Stunden- Woche ? In der freien Wirtschaft? LOL!!!

Auch wenn da keiner so genau hinschaut, möchte
ich das gerne korrekt regeln.

Was sagt dein Arbeitsvertrag dazu ? Bei AT (aussertariflich)- Beschäftigten sind häufig Passusse (? richtig) enthalten, wie:
event. Mehrarbeit sind mit dem Gehalte abgegolten oder
Dienstreisen sind Bestandteil der Arbeitsaufgabe

Sinn solcher Regelungen ist, Papierkrieg wg. Einschätzungsfragen wie der hier gestellten zu vermeiden.
Versicherungstechnisch ist der Auftrag zur Dienstreise (inkl. Transportmittel, Mitfahrer, Zeit) wichtig.

Wie ist das also? Zählt die gesamte Zeit meiner Abwesenheit
von Zuhause, also z.B. auch das Schlafen im Liegewagen??
Oder nur die tatsächliche Arbeitszeit am Zielort?
Ich würde irgendetwas dazwischen für angemessen halten.
Sicher ist das irgendwo ganz offiziell geregelt, oder?

Falls Du kein AT-Vertrag hast, solltest Du mal in den gültigen Tarifvertrag deiner Branche (wahrscheinlich IG Metall) schauen, dort ist ja Tod und Teufel geregelt.=

Tschuess Marco.