Arbeitszeit bei Gewährleistungsfall bezahlen?

Hallo,

wenn jemand einen Laptop bei DELL kauft inkl. 1-Jahr-Servicevertrag, und gegen Ende dieses Jahres muß wegen eines Defektes das Mainboard getauscht werden, und nach weiteren 4 Monaten muß wegen eines neuen Defektes das Mainboard erneut getauscht werden - dann erfolgt der 2. Tausch doch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, oder?
Nun meint DELL, der Techniker sei vom Kunden zu bezahlen da der Servicevertrag nur 1 Jahr lief, nur das Mainboard sei kostenfrei.
Sollte nicht bei einer Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung auch Arbeit und Material und Versand etc. für den Kunden kostenfrei sein?

Danke für Hilfe,

Gruß

Sollte nicht bei einer Nachbesserung im Rahmen der
Gewährleistung auch Arbeit und Material und Versand etc. für
den Kunden kostenfrei sein?

Ja, aber nur bei Einsendung. Der kostenlose Vor-Ort-Service wurde nur für 1 Jahr vereinbart :smile:

G imager

Es gab keinen 1-Jahr vor Ort Service.
Die erste Reparatur war eine Einsendung (bzw. Abholung), und dies würde auch wieder der Fall sein.

Gruß

wenn jemand einen Laptop bei DELL kauft inkl.
1-Jahr-Servicevertrag, und gegen Ende dieses Jahres muß wegen
eines Defektes das Mainboard getauscht werden, und nach
weiteren 4 Monaten muß wegen eines neuen Defektes das
Mainboard erneut getauscht werden - dann erfolgt der 2. Tausch
doch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, oder?

nö.
das war mehr als ein jahr nach dem kauf, also nix mehr mit servicevertrag.
es war offensichtlich auch kein sachmangel (hat ja einige zeit funktioniert), deshalb keine sachmängelhaftung (vulgo: gewährleistung). die frist der sachmängelhaftung verlängert sich auch nicht bei im rahmen derselben eingebauten ersatzteilen, sondern bezieht sich weiterhin auf das kaufdatum (eigentlich: den gefahrenübergang).

ich gehe deshalb ganz einfach mal davon aus, dass das board im rahmen der garantie getauscht wurde. und deshalb sollte der käufer mal in die garantiebedingungen schauen, was genau darunter fällt.

Sollte nicht bei einer Nachbesserung im Rahmen der
Gewährleistung auch Arbeit und Material und Versand etc. für
den Kunden kostenfrei sein?

Ja, aber nur bei Einsendung. Der kostenlose Vor-Ort-Service
wurde nur für 1 Jahr vereinbart :smile:

bei gewährleistung (eigentlich: sachmangelhaftung) zahlt der kunde GAR NICHTS. http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html sagt eindeutig: „Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.“

Hallo testare_,
Antwort siehe im Text:

wenn jemand einen Laptop bei DELL kauft inkl.
1-Jahr-Servicevertrag, und gegen Ende dieses Jahres muß wegen
eines Defektes das Mainboard getauscht werden, und nach
weiteren 4 Monaten muß wegen eines neuen Defektes das
Mainboard erneut getauscht werden - dann erfolgt der 2. Tausch
doch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, oder?

nö.
das war mehr als ein jahr nach dem kauf, also nix mehr mit
servicevertrag.

Hat doch auch gar nichts mehr mit dem Servicevertrag zu tun.

es war offensichtlich auch kein sachmangel (hat ja einige zeit
funktioniert), deshalb keine sachmängelhaftung (vulgo:
gewährleistung). die frist der sachmängelhaftung verlängert
sich auch nicht bei im rahmen derselben eingebauten
ersatzteilen, sondern bezieht sich weiterhin auf das kaufdatum
(eigentlich: den gefahrenübergang).

Wenn etwas neues kaputt ist innerhalb von 4 Monaten kann man doch wohl von einem Sachmangel reden, oder?
Und bei ausgetauschten Teilen gibt es doch die „Ketten-Gewährleistung“, oder nicht?

ich gehe deshalb ganz einfach mal davon aus, dass das board im
rahmen der garantie getauscht wurde. und deshalb sollte der
käufer mal in die garantiebedingungen schauen, was genau
darunter fällt.

Ist es denn relevant ob das 1. Board im Rahmen der Garantie bzw. des Servicevertrages getauscht wurde?
Gäbe es keine Garantie, hätte man doch immer noch 2 Jahre Gewährleistung (ja, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten).

Fakt ist doch, es wurde ein neues Board eingebaut, was doch wieder mindestens der Sachmängelhaftung unterliegen sollte, und deshalb nach 4 Monaten bei einem Defekt darüber repariert oder erneut getauscht werden muss?

Wenn etwas neues kaputt ist innerhalb von 4 Monaten kann man
doch wohl von einem Sachmangel reden, oder?

nein. was ein sachmangel ist, steht hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
die sachmangelhaftung hat nichts mit einer mindesthaltbarkeit zu tun. genau dafür gibt es die garantie.

Und bei ausgetauschten Teilen gibt es doch die
„Ketten-Gewährleistung“, oder nicht?

nein.

Ist es denn relevant ob das 1. Board im Rahmen der Garantie
bzw. des Servicevertrages getauscht wurde?

nein.

Gäbe es keine Garantie, hätte man doch immer noch 2 Jahre
Gewährleistung (ja, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten).

s.o.

Fakt ist doch, es wurde ein neues Board eingebaut, was doch
wieder mindestens der Sachmängelhaftung unterliegen sollte,
und deshalb nach 4 Monaten bei einem Defekt darüber repariert
oder erneut getauscht werden muss?

nein.

Wenn etwas neues kaputt ist innerhalb von 4 Monaten kann man
doch wohl von einem Sachmangel reden, oder?

nein. was ein sachmangel ist, steht hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
die sachmangelhaftung hat nichts mit einer mindesthaltbarkeit zu tun. genau dafür gibt es die garantie.

Hallo testare_

ich weiß nicht ob ich bisher etwas grundlegend falsch verstehe oder wir aneinander vorbei reden. :smile:

Wenn man einen Laptop kauft, habe ich doch - unabhängig ob es eine Garantie des Herstellers gibt - 2 Jahre Gewährleistung.
Tritt in den ersten 6 Monaten ein Defekt auf, wird angenommen das dieser schon bei der Übergabe vorlag, und man hat das Recht auf Nacherfüllung. (439 BGB)
Nach 6 Monaten habe ich generell dieses Recht immer noch, muß nur selber beweisen das der Mangel schon vorlag.
Liege ich hier noch richtig???
Wird nun ein Teil ausgetauscht und ein neues Teil eingebaut, so unterliegt dieses doch wieder der 2 jährigen Gewährleistung.
Liege ich hier noch richtig?
Falls nicht - bitte nicht einfach nur nein sagen, sondern mit einer Erklärung. Es soll ja dann gegenüber des Verkäufers argumentiert werden das er alle Kosten tragen sollte.

Danke für die Unterstützung!

Hallo Testare_,

meine Antwort ist eine Ebene höher gerutscht (als Antwort auf meinen eigenen Beitrag), bitte einmal dort schauen, danke!

Gruß

Wenn etwas neues kaputt ist innerhalb von 4 Monaten kann man
doch wohl von einem Sachmangel reden, oder?

reden kann man von allem möglichen, aber der kunde muss nicht nur drüber reden, er muss es BEWEISEN!
und da kommt doch meist einiges mehr als ein sachmangel in frage als fehlerursache. falsch benutzt. auf der heizung stehen gehabt. starke erschütterungen. runtergefallen. verschleiß. …

Wenn man einen Laptop kauft, habe ich doch - unabhängig ob es
eine Garantie des Herstellers gibt - 2 Jahre Gewährleistung.
Tritt in den ersten 6 Monaten ein Defekt auf, wird angenommen
das dieser schon bei der Übergabe vorlag, und man hat das
Recht auf Nacherfüllung. (439 BGB)

nein. ein defekt ist eben nicht automatisch sachmangel.

Nach 6 Monaten habe ich generell dieses Recht immer noch, muß
nur selber beweisen das der Mangel schon vorlag.

die beweislastumkehr der ersten 6 monate zugunsten des kunden bezieht sich ausschließlich auf den zeitpunkt des mangels. das es ein sachmangel ist… s.o.

Wird nun ein Teil ausgetauscht und ein neues Teil eingebaut,
so unterliegt dieses doch wieder der 2 jährigen
Gewährleistung.

nein, immer noch nicht. die sachmängelhaftung bezieht sich auf den ursprünglichen kaufzeitpunkt. wenn einen tag vor ende der frist ein ersatzteil eingebaut wird, hat man noch genau einen trag frist übrig. für das gesamte gerät, denn genau darauf bezieht sich die haftung.

das ist was ganz anderes als eine normale, bezahlte reparatur. da gibt s natürlich eine sachmängelhaftung für die eingebauten teile und die reparatur selber.

Es soll ja dann gegenüber des Verkäufers
argumentiert werden das er alle Kosten tragen sollte.

muss er aber nicht. wie oft willst du das noch hören?

das ist was ganz anderes als eine normale, bezahlte reparatur. da gibt s natürlich eine
sachmängelhaftung für die eingebauten teile und die reparatur selber.

Es soll ja dann gegenüber des Verkäufers
argumentiert werden das er alle Kosten tragen sollte.

muss er aber nicht. wie oft willst du das noch hören? … mehr auf http://w-w-w.ms/a5d4k4

ich will nicht immer nur nein hören, sondern es vernünftig erklärt bekommen. :wink:

Aber der Satz oben hat denke ich den Ausschlag gegeben.
Da das Mainboard nicht mit einer bezahlten Reparatur ausgetauscht wurde beim ersten Mal, sondern auf Garantie, gilt für das Ersatzteil keine erneute Sachmängelhaftung.
Hab ich das jetzt so korrekt verstanden?

Dann wird also nichts anderes übrig bleiben als die Reparaturkosten zu zahlen.

Da das Mainboard nicht mit einer bezahlten Reparatur
ausgetauscht wurde beim ersten Mal, sondern auf Garantie, gilt
für das Ersatzteil keine erneute Sachmängelhaftung.
Hab ich das jetzt so korrekt verstanden?

yupp.

Dann wird also nichts anderes übrig bleiben als die
Reparaturkosten zu zahlen.

so isses.

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