Wenn etwas neues kaputt ist innerhalb von 4 Monaten kann man
doch wohl von einem Sachmangel reden, oder?
reden kann man von allem möglichen, aber der kunde muss nicht nur drüber reden, er muss es BEWEISEN!
und da kommt doch meist einiges mehr als ein sachmangel in frage als fehlerursache. falsch benutzt. auf der heizung stehen gehabt. starke erschütterungen. runtergefallen. verschleiß. …
Wenn man einen Laptop kauft, habe ich doch - unabhängig ob es
eine Garantie des Herstellers gibt - 2 Jahre Gewährleistung.
Tritt in den ersten 6 Monaten ein Defekt auf, wird angenommen
das dieser schon bei der Übergabe vorlag, und man hat das
Recht auf Nacherfüllung. (439 BGB)
nein. ein defekt ist eben nicht automatisch sachmangel.
Nach 6 Monaten habe ich generell dieses Recht immer noch, muß
nur selber beweisen das der Mangel schon vorlag.
die beweislastumkehr der ersten 6 monate zugunsten des kunden bezieht sich ausschließlich auf den zeitpunkt des mangels. das es ein sachmangel ist… s.o.
Wird nun ein Teil ausgetauscht und ein neues Teil eingebaut,
so unterliegt dieses doch wieder der 2 jährigen
Gewährleistung.
nein, immer noch nicht. die sachmängelhaftung bezieht sich auf den ursprünglichen kaufzeitpunkt. wenn einen tag vor ende der frist ein ersatzteil eingebaut wird, hat man noch genau einen trag frist übrig. für das gesamte gerät, denn genau darauf bezieht sich die haftung.
das ist was ganz anderes als eine normale, bezahlte reparatur. da gibt s natürlich eine sachmängelhaftung für die eingebauten teile und die reparatur selber.
Es soll ja dann gegenüber des Verkäufers
argumentiert werden das er alle Kosten tragen sollte.
muss er aber nicht. wie oft willst du das noch hören?