Arbeitszeit bei LKW-Fahrer

Hallo,
mein Lebensgefährte fährt momentan über eine Zeitarbeitsfirma für eine Spedition Stückgut.
Bei Vertragsunterzeichnung wurde ihm vorgerechnet wieviel er Brutto ungefähr hätte (1700 Euro). Gestern kam die Abrechnung mit 1220 Euro brutto… Bei Nachfrage der Zeitarbeitsfirma bekam er die Auskunft er bekommt nur rein die Zeit bezahlt in der der LKW gerollt ist, muss aber den LKW selbst laden, entladen, umsatteln… was ja auch zu seiner Arbeitszeit gehört. Quasi morgens Karte stecken bis abends Karte ziehen…
Im Vertrag wurde nicht erwähnt das seine Arbeitszeit rein die Fahrtzeit bedeutet.

Was kann man da machen?

Hi,

Was kann man da machen?

Mal mit der Gewerbeaufsicht sprechen. Mehr kann man Dir hier nicht raten, denn es handelt sich um einen konkreten Fall (siehe Vorschalthinweis, der vermutlich ungelesen weggeklickt wurde).

Gruß S

Ich möchte ganz stark bezweifeln,daß sich die Zeitarbeitsfirma die Zeit für’s Be- und Entladen nicht von der Einsatzfirma bezahlen lässt.
Laut diesen Links hier zählt das Be- und Entladen zur Arbeitszeit und wäre somit auch zu bezahlen:

http://www.lkw-auskunft.com/info/arbeits-u.lenkzeit…

http://www.lkw-auskunft.com/info/arbeits-u.lenkzeit_…

Zu bezahlen ist, wie Du richtig angemerkt hast, die gesamte Arbeits-, bzw. Einsatzzeit, und diese beinhaltet nicht nur „reine Fahrzeiten“, sondern auch andere Tätigkeiten und wird mit der auf der „Fahrerkarte“ festgehaltenen Zeit zwischen „Beginn Einsatzzeit“ und „Ende Einsatzzeit“ (im speziellen Fall nicht relevante „Ausnahmen“, etwa „Teilung der Ruhezeit“ sind möglich) nachgewiesen.
Die „Abrechnungsmodalitäten“ der Zeitarbeitsfirma sind also gesetzlich nicht gedeckt und arbeitsrechtlich klagsfähig; es empfiehlt sich ein Gang zu Gewerkschaft oder Arbeitsgericht, bzw. ein Wechsel des Arbeitgebers.
Eine „Weitergabe“ eventueller, mit der Spedition von der Zeitarbeitsfirma vereinbarter „Sonderkonditionen“ an den Arbeitnehmer (zu dessen Nachteil) ist nicht zulässig.

Gruß
nicolai