Arbeitszeit bei vor zeitigem Schichtabbruch

Hallo zusammen,

Ein Arbeiter ist nach dem Dienstplan für die Schicht von 7 bis 19 Uhr eingeteilt. Nachdem der Teampartner ausgefallen ist, kann der Arbeiter alleine nicht mehr der regulären Arbeit nachgehen, ein Ersatz ist nicht stellbar. Darauf hin wird er um 12:00 vom Chef nach Hause geschickt.

Was zählt jetzt als Arbeitszeit?

Effektiv gearbeitet bzw zur Verfügung stand der Arbeiter ja nur von 7-12.
Allerdings hat der Arbeiter sich auch die entsprechende Zeit seit Monatsbeginn freigehalten, so dass er diese nicht privat nutzen konnte.

Bin auf den rechtlichen Hintergrund gespannt und freu mich auf eure Antworten.

yours cologne

Hallo,

da tippe ich auf Annahmeverzug gem. § 615 BGB, da das wohl das Betriebsrisiko des AG ist. Sprich: der AN kann seinen vollen Lohn für diesen Tag verlangen

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

erstmal danke für die Antwort

da tippe ich auf Annahmeverzug gem. § 615 BGB, da das wohl das
Betriebsrisiko des AG ist.

Ganz Großen Dank für den Paragraphen, damit hat man was an der Hand um selbst weiter zusuchen.

&Tschüß

Tschüss und noch ein schöne Wochenende