Hallo,
google mal nach „Reisezeit Arbeitszeit“. Da findest Du jede Menge gute Fachbeiträge mit Rechtsprechungsnachweisen, die alle in folgende Richtung tendieren: Gehört die Fahrtätigkeit mit zum Job an sich (was bei vorherigem Bestücken des Fahrzeugs am Standort und wechselnden Verkaufsorten definitiv der Fall ist), dann gilt Reisezeit als Arbeitszeit. Über das Bestücken am Standort, braucht man hier mE erst gar nichts zu diskutieren.
Mit entsprechenden Fundstücke bewaffnet, sollte man sich mal in ein klärendes Gespräch mit dem AG bewegen. Mich deucht allerdings, dass Cheffe diese Geschichte glasklar sein dürfte, und er das Spiel ganz bewusst so spielt, und einfach auf genug „Dumme“ setzt, die sich das gefallen lassen, falls wir hier nicht gerade vom kleinen Händler mit nur einem solchen Fahrzeug sprechen, sondern das eine größere Geschichte mit x entsprechenden Arbeitsverhältnissen sein sollte. Das ist ein typisches Branchenthema. Und Leute, die da nicht mitspielen wollen, sind schnell unter beliebigen Begründungen/Anschuldigungen draußen.
Gruß vom Wiz