Arbeitszeit-berechnung mobiler Verkaufsstand

Hallo ihr lieben, wollte mal horchen ob sich damit evtl jemand auskennt.
Wenn ein Arbeitnehmer mit einem Verkaufswagen unterwegs ist, aber wann darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit berechnen?
Erst ab dem Zeitpunkt als der Arbeitnehmer am Verkaufsort angekommen ist und dort wieder die Schotten dicht macht oder beginnt die Rechnung bereits mit beginn der Wagenbestückung und Fahrtdauer bis zum Einsatzort???

Ich hoffe es kann jemand was hilfreiches dazu schreiben!
Lg cittney

Hallo Cittney

Überlege mal:
Wie soll die Ware und Ausrüstung an die Verkaufsstelle kommen?

Wenn der Angestellte mit Privat PKW zur Verkaufsstelle fährt und dort den fertig gepackten Wagen übernimmt, beginnt auch dann seine Arbeitszeit.
Fährt er aber zur Firma, läuft seine Zeit ab dem Zutritt zur Firma, auch wenn er nur beim Packen zusehen würde, wäre das schon Arbeitszeit.
Für den Feierabend gilt das Analogum.

Gruß
Rochus

Genau so hab ich mir das auch schon gedacht, doch wenn der AG erst berechnet ab öffnung am Verkaufsort und nicht das bepacken des wagens wie kann man sich wehren gibt es dazu evtl irgendein gesetzt!?!?!?
lg

Hallo Cittney

Obwohl es Gesetze für und gegen alles gibt, dürfte hier im Tarif freien Raum wohl eher der Arbeitsvertrag bzw. die Arbeitsordnung maßgebend sein.
Auch mündliche Anweisungen, die befolgt werden, gelten als verbindlich.

Gruß
Rochus

gibt es dazu evtl
irgendein gesetzt!?!?!?
lg

Wenn nix tarif- oder arbeitsvertraglich geregelt ist, gelten mal grundsätzlich die §§ 611, 612 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896…

&Tschüß

dann würde ich dem arbeitgeber sagen, kein problem, ich übernehm den wagen bestückt am verkaufsstand. auf die frage, wie der dann da hin kommen sollen, würde ich vorschlagen, jemand dafür zu bezahlen.

Hallo,

google mal nach „Reisezeit Arbeitszeit“. Da findest Du jede Menge gute Fachbeiträge mit Rechtsprechungsnachweisen, die alle in folgende Richtung tendieren: Gehört die Fahrtätigkeit mit zum Job an sich (was bei vorherigem Bestücken des Fahrzeugs am Standort und wechselnden Verkaufsorten definitiv der Fall ist), dann gilt Reisezeit als Arbeitszeit. Über das Bestücken am Standort, braucht man hier mE erst gar nichts zu diskutieren.

Mit entsprechenden Fundstücke bewaffnet, sollte man sich mal in ein klärendes Gespräch mit dem AG bewegen. Mich deucht allerdings, dass Cheffe diese Geschichte glasklar sein dürfte, und er das Spiel ganz bewusst so spielt, und einfach auf genug „Dumme“ setzt, die sich das gefallen lassen, falls wir hier nicht gerade vom kleinen Händler mit nur einem solchen Fahrzeug sprechen, sondern das eine größere Geschichte mit x entsprechenden Arbeitsverhältnissen sein sollte. Das ist ein typisches Branchenthema. Und Leute, die da nicht mitspielen wollen, sind schnell unter beliebigen Begründungen/Anschuldigungen draußen.

Gruß vom Wiz