Meine frage ist die. Darf mein Chef verlangen wenn ich von 6-14uhr arbeite nach 6std wieder von 20-22uhr zu Arbeiten? Meiner meinung verstößt er dadurch gegen das Arbeitszeit Gesetz paragraph 5 mit der einhaltung der Ruhezeit von 11std (9std)
danke schon mal für die Antwort
hallo,
im ersten moment wollte ich schon schreiben klar das kann er
nicht machen …aber kann er nur nid wenn nix im vertrag davon steht.
also pack deinen vertrag aus und studiere ihn genau ob da nid irgend
was drinn steht …denn nur das was im vertrag steht gilt !
gruß
fizfaz
also in meinem Vertrag steht davon nix drin nur das ich in einen 3 schicht system arbeite (früh spät nacht 6-2 Rhythmus)
Hallo,
Du hast recht. Die 11-stündige Ruhezeit muss eingehalten werden. Ausnähme immer Notfälle. Per Tarifvertrag ist auch eine Verkürzung auf bis zu 9 Std. möglich. Dafür muss es aber an anderen Tagen längere Ruhezeiten geben.
Eine geteilte Arbeitszeit mit 6 Std. Pause geht auf keinen Fall. Da kann im Arbeitsvertrag stehen, was will.
Viele Grüße
Peter
Hallo,
ja das wäre ein Verstoß,weil du damit 10 Stunden am Tage arbeiten würdest und das ist nur in ganz wenigen Ausnahmefällen erlaubt.
Bitte aber genau prüfen,wie die Schichten berechnet werden…werden Bereitschafstzeiten darin eingerechnet ???
Denn das ist ein beliebter Trick der AG,um Schichtzeiten zu verlängern…nämlich mit der Behauptung,es lägen ja so und soviel Prozent Bereitschaftszeiten in der Schicht.
danke für die antworten bereitschaftdienst haben wir nicht wurde bei uns vor 4jahren ca. abgeschafft
Du mal wieder…
Hallo,
Hallo,
ja das wäre ein Verstoß,weil du damit 10 Stunden am Tage
arbeiten würdest und das ist nur in ganz wenigen
Ausnahmefällen erlaubt.
Blödsinn. Die Arbeitszeit kann grundsätzlich jederzeit auf 10 Std. verlängert werden, sofern die Ausgleich stattfindet.
Ich empfehle mal die aufmerksame Lektüre von § 3 ArbZG
Bitte aber genau prüfen,wie die Schichten berechnet
werden…werden Bereitschafstzeiten darin eingerechnet
???Denn das ist ein beliebter Trick der AG,um Schichtzeiten zu
verlängern…nämlich mit der Behauptung,es lägen ja so und
soviel Prozent Bereitschaftszeiten in der Schicht.
Bereitschaft u.ä. spielt bei täglicher Arbeitszeit bis zu 10 Std. überhaupt keine Rolle.
Kopfschüttelnd
Hast Du Belege …
Hallo,
Hallo,
Eine geteilte Arbeitszeit mit 6 Std. Pause geht auf keinen
Fall. Da kann im Arbeitsvertrag stehen, was will.
… für diese Behauptung ? Die Welt ist nun mal etwas differenzierter als evtl. im Hauptvorstand der IG Metall bekannt.
z. B. im ÖPNV und im Gesundheitswesen sind „geteilte“ Dienste durchaus üblich und auch (höchstrichterlich entschieden) zulässig. Es ist lediglich eine Frage der tariflichen oder arbeitsvertraglichen Ausgestaltung.
Viele Grüße
&Tschüß
Peter
Wolfgang
Hallo
danke für die antworten
Schade nur dass keine der gegebenen Antworten zielführend bzw richtig ist. (Sh Post von Albaracin)
§ 3 ArbZG lässt durchaus Schichten bis 10 Std Arbeitszeit zu.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
Auch geteilte Dienste mit so langen Pausen sind durchaus zulässig, das hat nichts mit dem Arbeitsvertrag zu tun, auch das ArbZG steht dem nicht entgegen.
Vielmehr lässt § 4 ArbZG die Unterbrechung der Arbeitszeit für längere Pausenzeiten zu. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Pausen im Voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeit verbringen will. Entscheidendes Kriterium für die Pause ist damit allein die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zum Dienst bereit zu halten. Längere Pausen können zwar aus Sicht des Arbeitnehmers unerwünscht sein, weil sie die Zeit der Abwesenheit von zuhause verlängern. Jedoch kann sich die Dauer und Lage der Pausen aus bestimmten betrieblichen Notwendigkeiten ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 23. Juni 1988 – 6 AZR 137/86). Da Pausen keine Arbeitszeit sind, besteht nach dem Arbeitszeitgesetz ein großer Spielraum für die Pausendauer, der letztlich nur an der Einhaltung der Ruhezeit von 11 Stunden (§ 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz) beendet wird (vgl. Neumann/Biebl, a.a.O., § 4 ArbZG Rdn. 5).
Quelle: https://openjur.de/u/452684.html
Gruß
Dan
Hallo,
ja und Du erinnerst mich an einen Betriebsrat, der immer das Beste für seine Mitarbeiter wollte…
Komischerweise hat der aber nie Schichtdienste geleistet…dafür umso mehr
-Fortbildungen
-Kuren
Im Betrieb fand man ihn nie…und als es dem Betrieb schlecht ging und Insolvenz angeldet wurde,war der gute Mann komischerweise schon bei der übernehmende Firma auf einem Drückeberger-Posten…)
Wie armselig…
… schätzt Du die eigenen Argumente ein, wenn Du statt Inhalte vorzutragen, Dich auf ein derartig niedriges Niveau der Verunglimpfung herablässt.
Da wir (Gottseidank) nix miteinander zu schaffen haben, bleibt es Dein Geheimnis, wie Du auf einen derartigen Vergleich kommst.
Wenn wir uns an die Fakten halten, stelle ich fest, daß Du hier in diesem Forum in aller Regel eindrucksvoll demonstrierst, daß Dir das notwendige Fachwissen fehlt, um hier Sinnvolles beitragen zu können, Dich das aber überhaupt nicht davon abhält, loszuplappern, selbst wenn die Beachtung Deiner Beiträge den Fragestellern schaden könnte.
Kopfschüttelnd
Wolfgang