Arbeitszeit-Clinch mit Arbeitgeber

Tach,
Damit ich meinen Arbeitsplatz behalte,habe ich mich nicht dagegen gewehrt,als mein Arbeitgeber (im Folgenden nur noch Sonnenkönig genannt),nach 2 Jahren plötzlich die vertraglich vereinbarte Stundenzahl von 38 auf 40 hochsetzte.Ich habe das jetzt 3 Jahre mitgemacht,mit dem Ergebnis,daß ich am 30.09.01 meine Koffer packen kann.
Natürlich sehe ich nun keine zwingende Notwendigkeit mehr den Sonnenkönig auch noch weiterhin mit diesem Bonus zu verwöhnen.

Aber: In meinem Vertrag steht nicht, wann ich die 38 Stunden abarbeiten muss.Der Sonnenkönig kommt jetzt also mit der Erpressung,entweder weiterhin 40 Stunden,oder er verändert die bisherige Arbeitszeit von 8.00-17.00 Uhr,auf 8.00-18.00 Uhr.Also statt einer Stunde,dann zwei Stunden Mittagspause.(Ich fahre jetzt morgens um 6.45 Uhr los und bin abends um 18.15 Uhr wieder zu Hause.Nach der Änderung wäre ich erst um 19.15 Uhr wieder bei der Familie;…und am Compi!)

Wie kann ich mich dagegen wehren?

Herzlichen Dank für die Antworten!
Werner

Damit ich meinen Arbeitsplatz behalte,habe ich mich nicht
dagegen gewehrt,als mein Arbeitgeber (im Folgenden nur noch
Sonnenkönig genannt),nach 2 Jahren plötzlich die vertraglich
vereinbarte Stundenzahl von 38 auf 40 hochsetzte.Ich habe das
jetzt 3 Jahre mitgemacht,mit dem Ergebnis,daß ich am 30.09.01
meine Koffer packen kann.
Natürlich sehe ich nun keine zwingende Notwendigkeit mehr den
Sonnenkönig auch noch weiterhin mit diesem Bonus zu verwöhnen.

Hallo Werner,

wie der Arbeitsvertrag selbst sind auch alle seine Änderungen nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Von der Kündigung
abgesehen sind einseitige Änderungen nicht möglich. Der Arbeitsvertrag wie auch seine Änderungen können schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln zustande kommen. Damit ist es nach Jahren praktizierter Regelung ziemlich egal, wie die
Arbeitszeitverlängerung zustande kam, sie ist als gültige Vereinbarung anzusehen.

Sowohl die Titulierung Deines Arbeitgebers als Sonnenkönig als auch dessen Ansinnen, bei Bockigkeiten die Pausenregelung mit
entsprechender Auswirkung auf das Arbeitszeitende einseitig zu ändern, spricht für unerfreulichen Kleinkrieg zum Ende des
Arbeitsverhältnisses. Ich gehe davon aus, daß es weder Betriebsrat noch Tarifvertrag gibt. Die Beteiligten sind deshalb auch bei der Pausenregelung und deren Änderung auf das beiderseitige Einverständnis angewiesen, sofern nicht zwingende Gründe vorliegen. Damit seid ihr beide im Begriff, sich jeder auf seine Weise ins Unrecht zu setzen.

Deshalb kurz zusammengefaßt: Arbeite Deine 40 Stunden bis zum absehbaren Ende des Beschäftigungsverhältnisses, schone Deine Nerven und sorge für einen sauberen, friedlichen Abgang. Man begegnet sich erfahrungsgemäß irgendwann wieder.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

ein wehren gegen derartige einseitige Veränderungen der Arbeitszeit oder ähnliches ist immer gleich (wenn kein BR vorhanden). Du teilst Deinem Arbeitgeber mit, dass Du die Änderung nicht akzeptierst. Dann arbeitetst Du so weiter wie es ursprünglich vereinbart war.
Natürlich mußt Du mit einer Reaktion Deines Arbeitgebers rechnen. Entweder er kürzt Dein Gehalt, oder er setzt auf die ordentliche Kündigung noch eine außerordentliche (fristlose). Jetzt fängt allerdings der Stress erst an, Du müstest fehlendes Geld einklagen. Ob sich das für noch sechs Wochen lohnt, musst Du entscheiden, wobei es sichelich fraglich ist wer letztendlich recht bekommt. Denn wie Wolfgang schon geschrieben hat, kann eine Veränderung des Arbeitsvertrages auch durch schlüssigem Handeln zustandekommen.

Tach,
Damit ich meinen Arbeitsplatz behalte,habe ich mich nicht
dagegen gewehrt,als mein Arbeitgeber (im Folgenden nur noch
Sonnenkönig genannt),nach 2 Jahren plötzlich die vertraglich
vereinbarte Stundenzahl von 38 auf 40 hochsetzte.Ich habe das
jetzt 3 Jahre mitgemacht,mit dem Ergebnis,daß ich am 30.09.01
meine Koffer packen kann.

Hoffentlich hast Du für die Zukunft etwas gelernt.
„Verzicht sichert keine Arbeitsplätze!“
Das wissen wir Gewerkschaftler schon lange.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

Mit kollegialen Grüßen
Michael

Tach,
wenn ich ehrlich bin, sind die Antworten nicht gerade so ausgefallen,wie ich das erhofft hatte.Aber nichts desto trotz werde ich mich an eure Vorschläge halten. (Auch wenn ich irgendwo nicht einsehe,daß der Arbeitgeber tun und lassen kann was er will.)

Danke
Werner