Die Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Der Dienstplan besteht aus fünf Wochen mit unterschiedlicher Gesamtstundenzahl, aber daß in diesen fünf Wochen die zu leistende Gesamtstundenzahl abgedeckt ist. In einer dieser fünf Wochen ist ein freier Tag im Dienstplan vorgesehen. Nun will der Arbeitgeber deswegen den Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen um einen Tag kürzen. Ist das korrekt ?
Hallo,
ja, das entspricht leider der Rechtsprechung. Die geht davon aus, 30 Tage Urlaub meint 6 Wochen, wenn ich darin regelmäßig freie Tage habe, verlängert sich der Urlaub nicht über 6 Wochen hinaus. Also kann er entsprechend gekürzt werden.
Viele Grüße
Peter